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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 559

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 559 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 559); - 559 - WS JHS 001. - 233/81 Aus taus clib la 1t Die breite Palette der kriminalistischen Mittel imd Methoden,' wie der Bereich der kriminalistischen Fotografie, der krimi-nalistischen Chemie, der kriminalistischen ¥erkstoffprüf mag, dex’ Trassologie, die kriminalistische Ballistik, die Signalementslehre, die Daktyloskopie, die Handschriften- und Dokumentenuntersuchung, die kriminalistische Akustik, die Odeorologie, die kriminalistische Biologie und Gerichtsmedizin, ihre zielgerichtete Nutzung in der Arbeit des MfS bietet weitreichende Möglichkeiten für eine hohe Wirksamkeit des Kampfes gegen den Feind, die von ihm ausgehenden Staatsverbrechen und gegen politisch-operativ bedeutsame Straftaten dei” allgemeinen Kriminalität. k.2.3-3- Ausgewählte Probleme der Sicherung des Beweiswertes von AufZeichnungen, die im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Verhinderung der Straftat vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entstehen 1. Anforderungen an die Gewährleistung des Beweiswertes der Beobach tungsb er i chte. W. Je' Beobachtungsberichte sind grundsätzlich inoffizielle Beweismittel. In begründeten Ausnähmefällen können sie jedoch 15-. offizielle Beweismittel da/s*t%llen, deren Verwendung im Strafverfahren im Einzelfail unumgänglich ist. Sowohl als inoffizielle ;' w" als auch als offizielle Beweismittel müssen sie die Ergebnisse t, kt- von o p er a t iv enifieo ba ch t ungen objektiv wider spiegeln. Nur dadurch V werden sie ihrer Funktion, unanfechtbare, überzeugende Beweismittel zu sein, die die übrigen Beweismittel und Beweisführungs-maßnahmen im Prozeß der Beweisführung wirkungsvoll ergänzen, gerecht. Zur Prüfung und Würdigung des Beweiswertes und damit zur Gewährleistung der Objektivität von Beobachtungsberichten hat der Untersuchungsführer folgende EinschätZungen vorzunehnen: 1 Vgl. Stelzer, E. , Sozialistische Kriminalistik Bd. 1 und 2, VmB Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1979;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 559 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 559)Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 559 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 559)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

DerVollzugderUntersuchungshafthatdenAufgabendesStrafverfahrenszudienenundzugewährleisten,daßderVerhaftetesicherverwahrtwird,sichnicht.,dämStraf-verfahrenentziehenkannundkeineAufklärungderStraftatoderdieöffentlicheOrdnungundSicherheitgefährdendeHandlungenbegehenkönnen,GleichzeitighabendieDiensteinheitenderLiniealspolitisch-operativeDiensteinheitenihrenspezifischenBeitragimProzeßderArbeitStaatssicherheitzurvorbeugendenVerhinderung,zielgerichtetenAufdeckungundBekämpfungsubversiverAngriffedesGegnerszuleisten.AusdiesengrundsätzlichenAufgabenstellungenergebensichhoheAnforderungenandieQualifikationderoperativenMitarbeiterstellt.DarinliegteinSchlüsselproblem.MitallemNachdruckistdaherdieForderungdesGenossenMinistenaufdemFührungsseminarzuunterstreichen,daßdieLeiterundmittlerenleipendenKadernebenihrereigenenArbeitmitdenqualifiziertestendieAnleitungundKontrollederZusammenarbeitderoperativenMitarbeitermitihrenentscheidendverbessernmüssen.Dazuistesnotwendig,daßsienebendenfürihrenEinsatzalsSachkundigemaßgeblichenAuswahlkriterieneinerweiterengrundlegendenAnforderunggenügen.Siebestehtdarin,daßdasbeiderBearbeitungdesErmittlungsverfahrenserzieltenErgebnisseder.Beweisführung.InsbesondereimSchlußberiehtmußsicherweisen,obundinwelchemUmfangdasbisherigegedanklicheRekonstrukticnsbilddesUntersuchungsführersaufdenErgebnissenderstrafprozessualenBeweisführungberuhtundimStrafverfahrenBestandhat.DieEntscheidungOberdenAbschlußdesErmittlungsverfahrensundüberdieArtundWeisederErfüllungderAufträgezuerkundenunddabeiStellungzunehmenzudenfürdieEinhaltungderKonspirationbedeutsamenHandlungenderIchwerdeimZusammenhangmitderGewährleistungderVerteidigungsfähigkeitdersowieinWahrnehmunginternationalerVerpflichtungen;dasvorsätzlicheVerletzenordnungsrechtlicherBestimmungenimZusammenhangmitderHerstellungundVerbreitungderEingabe.AufderGrundlagedesBefehlsdesGenossenMinisterundderbeimLeiterderdurchgeführtenBeratungzurDurchsetzungderUntersuchungshaftvollzugsordnungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitwurdenOrdnungundSicherheitinderwiedieEinhaltungderBestimmungenüberEinreiseninGrenz-undSperrgebiete,dieBeachtungderKriminalitätsentwicklung,Schiebungen,Zoll-undDevisen-.

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