Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 214

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 214 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 214); i i B S t U 1 9 i ! 214 - WS OHS 001 - 233/81 1. Austauschblatt Die straf prozessualen Bestimmungen der Einführung von Beweismitteln in das Strafverfahren können in Einzelfällen in günstiger Weise genutzt werden, um inoffizielle Beweis- mittel in offizielle Beweismittel zu wandeln bzw. durch andere offizielle Beweismittel zu ersetzen. Dies ist möglich, wenn die für die Wandlung bzw. Ersetzung der inoffiziellen Beweismittel erforderlichen Maßnahmen so gesteuert werden, daß die offiziellen Beweismittel entweder die Gestalt eines der im § 92 StPO angeführten Anlässe annehmen oder als Ergebnis von Prüfungshandlungen erscheinen. Die Zusammenarbeit zwischen der vorgangsführenden operativen Diensteinheit und der zuständigen Untersuchungsabteilung muß deshalb immer auch darauf gerichtet sein, solche Möglichkeiten der Nutzung der straf prozessualen ungen zu erkennen und qualifiziert zu realisieren. Sie 'sind häufig gut geeignet, um wirkungsvoll inof f izielJ/d/Kräf te und operative Arbeitsmethoden des MfS zu konsirjsf en. Typische Möglichkeiten/der* *Nutzung der strafprozessualen V- Bestimmungen der Einführung von Beweismitteln in das Straf-verfahren für die.Wandlung inoffizieller Beweismittel in bzw. die Ersetzung inoffizieller Beweismittel durch offizielle Beweismittel sindt- beispielsweise Der IM veranlaßt eine Person seines Vertrauens, über bestimmte kriminelle Handlungen eines Verdächtigen, der zu ihrem gemeinsamen Bekanntenkreis gehört, bei der VP Anzeige zu erstatten. Die Anzeige ist gemäß § 52 Ziff. 6 für das Untersuchungsorgan ein Anlaß zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit strafprozessual verwendbar . Ebenso verhält es sich, wenn es dem IM gelingt, den Verdächtigen dazu zu veranlassen, sich den Sicherheitsorganen;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 214 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 214) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 214 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 214)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am in der Hauptstadt der Zugeführten standen ,J unter dem Einfluß von Alkohol. Die langjährigen Erfahrungen beweisen, daß von den erlaufe von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Untersuchungshaft zu treffende Entscheidungen betrachtet. An der Anordnung der Untersuchungshaft sind immer mehrere autoritative staatliche Organe Kraft eigener, von einander unabhängiger Verantwortung, beteiligt.

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