Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 169

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 169 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 169); WS 3HS neu - 233/31 ö 0 016 S - 1 09 - die Straftat sowie zur Festigung. c'er Dewoislage entsprechend -den dazu in Abschnitt 2.2.3. entwickelten Hinweisen i Neu erschlossene Beweismittel und die dadurch neu bekennt werdenden Informationen dürfen nicht ohne Cborprüfung in das Rekonstrulctionsbild cinflioßen. Sofern oben unter 2.3.3,1. dargestellte ! 'öglichkeiten der Bestimmung ihres Wahrheits-wertos existieren, sind cis zu nutzen. Wenn sich solche Möglichkeiten nicht bieten, sind das neue Beweismittel und die daraus resultierenden Informationen dennoch einer gründlichen Beurteilung ihres Wahrheitsgehalts zu unterziehen. Da es sich bei den nicht sofort oder nicht umfassend überprüfbaren In- formationen häufig um Aussagen von Beschuldigten oder Zeugen handelt , sollen hier die wicht ipsten Aspekte dor Beurteilung des V/ahrheitcgohalts von Beschuldigtqnausscgeji dargestellt wer- den. Ausgangspunkt ist die msrxistisch-lep,i'histischo Erkenntnis j&r, daß jeder gesunde Mensch in der ist, unter zielstrebiger Nutzung seiner Sinnesorgane und mittels dos Denkens die objektive Realität adäqu#t. widorzuspiegaln. Das gilt selbstverständlich auch für Beschuldigten. Er ist grundsätzlich fähig, die objektiven und subjektiven Umstände von ihm geplanter, vor bereitest er und durchgeführter Handlungen und ihre Wechselbeziehungen zur natürlichen und gesellschaftlichen Um- welt entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten wahrzunehmen, im Gedächtnis zu speichern und wiederzugeben. Die Handlungsprozesse, ihre Wahrnehmung, Einprägung und Bewertung sowie im besonderen Maße die Aussagcleistungcn des Beschuldigten sind jedoch stark durch die Persönlichkeit des Beschuldigten, besonders durch seine Einstellungen und Motive geprägt , so daß nebpn Momenten der objektiven Widerspiegelung immer auch verfälschende und mitunter fälschende Momente der subjektiven Bewertung und Entstellung des Wiclergespiegelton in die Aussageleistungen des Beschuldigten eingehen. Diese Erkenntnisse der marxistisch-leninistischen Psychologie berechtigen unseres Erachtens jedoch nicht dazu, jeder Beschuldigtenaussage von vornherein die Eigenschaft abzusprechen, die objektive Realität wahrheitsgemäß widsrzuspiogeln. Das würde ebenso einen Verstoß;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 169 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 169) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 169 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 169)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchungsarbeit wurde erreicht, daß die Angehörigen der Linie den höheren Anforderungen er die politisch-operative Arbeit zunehmend bewußter gerecht werden. Auf diesen Grundlagen konnten Fortschritte bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren verlangt demzufolge die ständige Entwicklung und Vertiefung solcher politisch-ideologischen Einstellungen und Überzeugungen wie - feste und unerschütterliche Verbundenheit mit der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen; der Sicherung der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; dem Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage der erarbeiteten politisch-operativ bedeutsamen Informationen noch stärker und differenzierter zur Einleitung und Realisierung von Maßnahmen zur Veränderung der Situation herangezogen werden.

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