Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 147

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 147 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 147); 000146 - "i kJ - WS OHS 001 - 233/0.1 such im besonderen Maße für die Beweiserfordernisse. Indem der Untersuchungsführer zielstrebig auf die Vervollständigung des vorläufigen Rekonstruktionsbildes und auf die Überprüfung seiner einzelnen Bestandteile hinarbeitet, verwirklicht er Schritt für Schritt die Aufgaben der Beweisführung im Strafverfahren, in den ersten Tagen der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens manchmal in viel umfassenderem und intensiverem Maße als in den Wochen danach. Daboi darf die Verarbeitung und Bewertung der vorhandenen Daten nicht willkürlich und unüberlegt geschehen. Nicht dadurch, daß viele unterschiedliche Informatio nen summarisch zusammengetragen werden, entsteht zuverlässiges Wissen über das aufzuklärende Geschehen, sonderndes ist not- V wendig, aus der Vielzahl der Daten diejepien auszuwählon, die mit dorn aufzuklarondon Geschehen in stehen oder stehen können, Orientierunqscrur/laqe/fifr die Auswahl, das Zuordnon und Ausscheiden vorhandener Daten bilden dabei wiederum die vorgenommene j-uristifdfiLQualifizierung sowie die poli- tisch- ope ra t ive E i ns c hs des Sachverhalts. Es muß iedoch stets darauf geachtet/waräen, daß jene Daten, die bei der Konkretisierung dssf voiandenon Infomntionsmotcrials zunächst in den Hinterg rundet roten, nicht vollkommen in Vergessenheit geraten. Sie sind später oftmals für die Klärung auftretender Widersprüche von großer Bedeutung und ermöglichen manchmal im Zusammenhang mit neu bekanntgewordenen Fakten neue Einsichten über die Straftat und ihre Zusammenhänge. Nachdem die gedankliche Rekonstruktion des Sachverhalts und seiner Zusammenhänge unter straf rechtlicher und politisch-opcrr tivep Sicht auf diese Weise eine gewisse Reife erreicht hat, folgt als zweite nicht weniger bedeutende Etappe der Bestimmung des Gegenstandes der Beweisführung seine schriftliche Fixierung im Untersuchuncsplsn. In dieser Phase nimmt das zunächst nur im Bewußtsein des ’üntersuchungsführors existierende vorläufige Rekonstruktionsbild schriftliche Gestalt an. Das ist jedoch nicht eine bloßo Übertragung bereits fertiger Gedanken und Vorstellungen auf das Papier, sondern ein durch konkrete dienst;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 147 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 147) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 147 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 147)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland haben. Vom Gegner werden die zuweilen als Opfer bezeichnet. Menschenhändlerbande, kriminelle; Zubringer Person, die eine aus der auszuschleusende Person oder eine mit der Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Prozesse. Durch das Handeln als sollen politisch-operative Pläne, Absichten und Maßnahmen getarnt werden. Es ist prinzipiell bei allen Formen des Tätigwerdens der Diensteinheiten der Linie rechtzeitig und vorbeugend Entscheidungen getroffen und Maßnahmen eingeleitet werden können, um geplante Angriffe auf Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit vorbeugend abzuwehren. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten.

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