Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 23

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 23 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 23); - 22 WS JHS 001 2.33/81 Es ist des weiteren zu beachten, daß auf der Grundlage der Arbeitsergebnisse des MfS wesentliche Parteiinfomationen erarbeitet werden. Das verlangt unbedingte Zuverlässigkeit aller Arbeitsergebnisse des MfS, die an die Partei- und Staatsführung weitergegeben werden, da sie zugleich auch oftmals Grundlage für weitreichende Entscheidungen und offensive Maßnahmen der Partei- und Staatsführung sind. Fehleinschätzungen durch die Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane, bedingt durch Subjektivismus, ¥unschdenken oder blinden Haß gegen den Feind unter Mißachtung der Prinzipien der Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit fügen der sozialistischen Gesellschaft als Ganzes, der Partei, den Schnitz-, Sicherheitsund Justizorganen ernsthafte Schäden zu, untergraben das Vez'-trauensverhältnis zwischen Partei und Volk sowie Staat und Volk. I" Es ist erforderlich, jede einzelne Entscheidung richtig in die Gesaintlage einzuordnen und entsprechend den Forderungen des X, Parteitages zu handeln, jede politische oder gesellschaftliche Frage klassenmäßig zu beantworten und stets zum systembedingten Wesen der Erscheinung vorzustoßen. Es ist stets zu beachten, daß die Antwort auf die Frage, "Wem nutzt es?", die Nagelprobe für die richtige Entscheidung und das richtige Handeln, in jeder Situation des Klassenkampfes bleibt Das gilt -wie auf dem X. Parteitag nochmals hervorgehoben wurde - gleichermaßen für die Aufgaben des weiteren sozialistischen Aufbaus wie für den Kampf gegen den Imperialismus und seine konterrevolutionären Machenschaften. T a." a. 0. , S. 12 Fehlerhafte Entscheidungen beeinträc gen in nicht unbedeutendem Maße die Effektivität der Arbeit des MfS im Kampf gegen den Feind Sie können unter anderem dazühren, daß die operativen Kräfte, Mittel und Methoden xiichf"' , 'die politisch-operativen Schwerpunkte konzentriert werden, daß im Einzelfall auf feindliche Taus chung's - und Ablenkungsmanöver hereing-efallen wird und darauf ein den operativen Erfordernissen nicht notwendiger Einsatz von Kräften und Mitteln erfolgt.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 23 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 23) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 23 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 23)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß Ermittlungshandlungen, wie zum Beispiel bestimmte Untersuchungsexperinente, zur Nachtzeit durchgeführt und gesichert werden müssen. Diese Orte sind deshalb durch verdeckt oder offen dislozierte Sicherungskräfte zu sichern, in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in schöpferischer Umsetzung der allgerne ingültigen Wege ihrer ständigen Qualifizierung zur Bereicherung der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche der Linie Untersuchung beizut ragen. Neuralgische Punkte für die weitere Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung noch Reserven bieten, vor allem hinsichtlich ihrer umfassenden Ausschöpfung und bewußten Nutzung bei der Realisierung der erforderlichen Maßnahmen vor und im Zusammenhang mit der konkreten,tf-tischon Situation fehrung derartiocr in der Beschuldintenvernehmunq oif Schlußfolgerungen Beschuldigter brjrb-icht werden, können sich dann Einschätzungen crgeben, daß eine gesicherte Eoweislaoe beim Untersuchumg Gegeben ist.

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