Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 454

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 454 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 454); k.5b - WS DHS 001 - 233/81 r- l. 0 I auch auf ihre Anwendung bei der Durchführung von Verdachtigon-befragungen gemäß § 95 (2) StPO ausdehnbar, da ihre Vornahme die staatsbürgerlichen Rechte.des Verdächtigen unangetastet läßt und zur unanfechtbaren Dokumentierung des gesetzlichen Verlaufs sowie des Inhalt der Verdachtigenbefragung beiträgt. Gemäß einer Weisung des Ministers für Staatssicherheit" sind durch die Untersuchungsabteilungen des MfS seit 1979 alle Erstvernehmungen und weitere bedeutsame Vernehmungen Beschuldigter unter Anfertigung einer zusätzlichen Schallaufzeichnung vorzunehmen. Wir schlagen vor, diese verbindliche Festlegung darüber hinaus auf alle VerdächtigenbefTagungen auszudehen, die in ihrer politisch-operativen Zielstellung mit derjenigen der Erstvernehmung vergleichbar sind (vgl. Abschnitt 3.1.3.). Die Erfahrungen der Vernehmungstätigkeit unter? Verwendung von Schallaufzeichnungen weisen aus, daß die AjärtSgung von Schallaufzeichnungen außer bei Erstvernehmungn'prdächt igenbe fTagungen des weiteren zweckmäßig ist IX - bei in der Erstvernehmung nicht geständigen Beschuldigten bei allen folgenden VernehmUnfen bis zum Geständnis. In solchen Ermittlungsverfahren kann es für die Nachprüfung des Wahrheitsgehalts'möglicher später Geständnisse und Widerrufe des Beschuldigten' außerordentlich bedeutungsvoll sein, anhand der Schallaufzeichnung die Vermittlung von Tatwissen durch den Untersuchungsführer zweifelsfrei auszuschließen. Das ist nur möglich, wenn sämtliche Vernehmungen bis zum Geständnis vollständig auf Band aufgezeichnet werden. - boi Ermittlungsverfahren, in denen auf Grund der überschaubaren Beweislage die Beschuldigtenaussage in der Beweisführung wesentliche Bedeutung erlangt, sämtliche Beschuldigtenvernehmungen . Das betrifft nach den bisherigen Erfahrungen insbesondere Ermittlungsverfahren, welche die Aufklärung solcher von Geheimdiensten oder anderen Einrichtungen des Gegners organisierten Verbrechen zum Gegenstand haben, deren Tatabläufe 1 Vgl. Referat des Ministers auf der Dienstkonferenz am 24. 5. 79, a. a. 0.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 454 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 454) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 454 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 454)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Ziele, Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der feindlichen Zentren, Personengruppen und Personen auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen.

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