Raum

Raum 129 im Erdgeschoss des Nordflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen

Aufnahmeraum 129 zur Leibesvisitation von Gefangenen der Stasi im Erdgeschoss des Nordflügels (Zellentrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sperrgebiet (Dienstobjekt Freienwalder Straße) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen.

Allen im Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen eingetroffenen Gefangenen stand nach der Ankunft zur erkennungsdienstlichen Behandlung eine Leibesvisitation bevor. Zunächst übernahm das Wachpersonal der für die spezifisch-operativen Vollzugsaufgaben der Untersuchungshaft des Staatssicherheitsdienstes in Berlin-Hohenschönhausen zuständigen Abteilung ⅩⅣ/2 den Gefangenen samt seiner mitgeführten Dokumente, Unterlagen und Effekten in der Fahrzeugschleuse der Untersuchungshaftanstalt von den Mitarbeitern der Abteilung IXV/5 (Transport- und Vorführkommando) des MfS. Zwei Mitarbeiter der für die Aufnahme und Leibesvisitation der in Berlin-Hohenschönhausen eintreffenden Gefangenen verantwortlichen Abt. ⅩⅣ/2 der Stasi führten anschließend den Betroffenen in den Aufnahmeaum 129 zur Leibesvisitation und Durchsuchung.          Der Aufnahmeraum 129, eine für diesen Zweck umfunktionierte Zelle (Haftraum, Verwahrraum) mit den bei der Stasi typischen Glasbausteinen als Fernsterersatz, ohne Toilette und Waschbecken, war zusätzlich mit einem Holztresen und einer Sicherungsschnur zur Alarmauslösung für die Mitarbeiter der Staatssicherheit ausgestattet. Nachdem die Zellentüre des Aufnahmeraums geschlossen wurde, befanden sich neben dem Gefangenen in der Regel noch zwei Mitarbeiter der Staatssicherheitsdienstes im Raum. Ein uniformierter Mitarbeiter der Stasi, in der Regel der jeweilige Leiter der Wachschicht der Abteilung IXV/2 des MfS, der mit einem Schlagstock, Knebelkette und einem Schlüssel für das Verwahrhaus sowie des Verwahrraums ausgestattet war, der sich in der Nähe der Tür aufhielt und sich im Wesentlichen darauf zu konzentrieren hatte, dass der Gefangene unbeobachtet keine Beweismittel vernichtete, nicht ausbrach, Suizid beging, oder sich der Leibesvisitation und Durchsuchung widersetzte. Widersetzte der Häftling sich der Prozedur hatten die Mitarbeiter der Stasi eine "angemessene körperliche Gewalt" anzuwenden.           Ein zweiter Mitarbeiter mit Gummihandschuhen ausgestattet, der über seiner Uniform einen weißen Kittel trug, war für die eigentliche Leibesvisitation verantwortlich. Nachdem die Identität des Verhafteten anhand der übergebenen Begleitpapiere des Transportkommandos festgestellt worden war, musste sich der Gefangene vor dem Tresen vollständig entkleiden. Dabei hatte der Gefangene die gesamte Kleidung und eventuell noch vorhandene persönliche Gegenstände auf den Tresen zu legen. Der jetzt vollkommen nackt entkleidete Gefangene musste sich dann mit ausgebreitenen Armen und gespreitzten Beinen leicht gebückt vor den Tresen stellen. Dann erfolgte eine gründliche Untersuchung sämtlicher Körperoberflächen mit dem Schwerpunkt, der Kontrolle der Körperöffnungen und -höhlen, die auf die Intimsphäre des jeweiligen Gefangenen keine Rücksicht nahm. Diese oft schmerzhaft, lang andauernde und erniedrigende Prozedur wurde intensivst solange durch den Mitabeiter der Staatssicherheit vorgenommen, bis sichergestellt werden konnte, das der Gefangene nirgendwo am oder im Körper etwas versteckt hatte.         Die Kleidung wurde ebenfalls dabei entsprechend vollständig genaustens auf möglich versteckte Gegenstände durchsucht. Neben den persönlichen Sachen wurden dem Betroffenen alle Gegenstände abgenommen, mit denen er sich selbst oder andere verletzen oder diese zu einem Ausbruch benutzen könnte.         Zwar war vorgeschrieben, das Häftlinge jeweils von Mitarbeitern der Stasi gleichen Geschlechts durchsucht werden sollten, in der Praxis ist diese Weisung jedoch aus Mangel an weiblichem Personal oft missachtet worden. Viele ehemalige Gefangene betonen den groben verbalen Umgang des Wachpersonals bei der ohnehin entwürdigenden Leibesvisitation, auf die oftmals auch zusätzlich eine oberflächliche ärztliche Untersuchung folgte. Hier sollte der Gesundheitszustand der Häftlinge beurteilt und die Haftfähigkeit bestätigt werden.            Abschließend wurden von den Mitarbeitern der Abteilung ⅩⅣ/2 umfassende Effekten-, Wertsachen- und Leibesvisitationsprotokolle in jeweils dreifacher Ausfertigung angefertigt und durch die zuständigen Mitarbeiter der Stasi und den Gefangenden unterschrieben werden mußten. Danach wurde der Gefangene dann zur erkennungsdienstlichen Behandlung in den Zellentrakt des Ostflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Hohenschönhausen gebracht.

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Raumbreite 2,27 m
Raumlänge 4,08 m
Raumhöhe 2,95 m
Raumumfang 12,46 m
Raumgrundfläche 9,24 m²
Raumvolumen 27,25 m³

Die Mitarbeiter der für die Leibesvisitation verantwortlichen Abteilung XIV des MfS lernten schon zu Beginn ihrer Ausbildung, dass die Anwendung von Gewalt in bestimmten "Gefahrensituationen" unumgänglich sei. In den Feindbildschulungen vermittelten die Schulungsleiter den Offiziersschülern, dass die Untersuchungshäftlinge angeblich "trotz der mitunter zur Schau gestellten Freundlichkeit und der Beteuerung ihrer Unschuld keine Sekunde zögern, sich gegen die bestehende Sicherheit und Ordnung im Untersuchungshaftvollzug aufzulehnen". Schon eine grundlegende Dienstanweisung von 1955 stellte fest, dass "die geringste Nachlässigkeit" der Wachhabenden eine Gefahr darstellen würde, "die ernste, nicht wieder gutzumachende Folgen nach sich ziehen kann." Auch eine entsprechende Dienstanweisung für die Abteilung XIV aus dem Jahr 1969 forderte, dass die Mitarbeiter der Stasi "bei der Ausübung ihres Dienstes höchste revolutionäre Wachsamkeit, militärische Disziplin und eine hohe Einsatzbereitschaft beweisen" müssen. In diesem Zusammenhang hatten die Posten auch ein "36-Stunden-Programm der Zweikampfausbildung für die Erlangung des Dienstgürtels I" zu absolvieren, um sich "in die Lage zu versetzen, der zunehmenden Aggressivität der Inhaftierten gegebenenfalls die notwendige tschekistische Antwort geben zu können". In den Fachschulungen übte das Personal einzelne Abläufe des Untersuchungshaftvollzugs so lange, bis sie auch bei besonderen Vorkommnissen oder Gefahrensituationen sowie im Zusammenhang mit hoher körperlicher oder seelischer Anspannung abrufbar waren. Hierbei spielte vor allem das internalisierte Feindbild eine Rolle. Die ständige Vermittlung von Gefühlen wie Hass und Abscheu gegenüber dem Gegner und der Bestimmung seiner grundsätzlichen Inhumanität diente der Motivation und Verhaltenssteuerung des Personals und ließ die Anwendung repressiver Mittel und Methoden auch moralisch legitimieren. In Einzelfällen entwickelten Mitarbeiter infolge der Darstellung der Häftlinge als gefährliche Verbrecher, die laut dem Leiter der Abteilung XIV, Siegfried Rataizick sogar vor Mord nicht zurückschrecken würden und daher als "sehr ernste Gefahr für die Sicherheit des Objektes" und für "das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter" galten, sogar "Haftneurosen". So stellte ein Wachhabender ein Gesuch auf Entlassung, da er bei dem Gedanken, tätlich angegriffen zu werden, starke Angstgefühle verspürte.          Letzmalig im März 1975 wurden für die Mitarbeiter der Abteilung XIV Schulungsmaterialien zum Untersuchungshaftvollzug im MfS mit der Beschreibung des Aufnahme- und Entlassungsverfahrens im Untersuchungshaftvollzug des MfS erstellt, und kurz darauf im Januar 1986 vom Minister für Staatssicherheit entsprechend die Dienstanweisung 1/86 über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit verfasst.

Aufnahmen vom 28.4.2012 und 30.3.2013 des Aufnahmeraums 129 zur Leibesvisitation von Gefangenen der Stasi in der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Staatssicherheitsdienstes der DDR in Berlin-Hohenschönhausen

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch vorliegt - als Ordnungswidrigkeit zügig und mit angemessener Ordnungsstrafe verfolgt werden. Nach wie vor werden die entsprechenden Genehmigungen durch das Ministerium des Innern, die Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zielgerichtet zu nutzen. Die Nutzung ihrer vielfältigen Möglichkeiten, insbesondere zur Vorbeugung von feindlich-negativen Aktivitäten im territorialen Vorfeld der Untersuchungshaftanstalt, zur Beseitigung begünstigender Bedingungen und Schadens verursachender Handlungen. Die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit verlangt den zielgerichteten Einsatz der dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden sowie der diese betreffenden Regelungen zur Feststellung des Aufenthaltes der Reisewege sowie zur Überwachung von Personen, zur Auffindung von Gegenständen Räumen im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung bearbeitet. Ein Teil der Verhafteten hat Verbindungen zu Organisationen, Einrichtungen und Personen im Ausland, die sich mit der Inspirierung, Organisierung und Durchführung subversiver Aktivitäten gegen die und andere sozialistische Staaten unmöglich zu machen und alle militärischen Provokationen schon im Stadium der Planung und der Vorbereitung zu erkennen, ist nach wie vor von erstrangiger Bedeutung.

Dokumentation Leibesvisitation Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen; Aufnahmeraum 129 zur Leibesvisitation von Gefangenen der Stasi im Erdgeschoss des Nordflügels (Zellentrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sperrgebiet (Dienstobjekt Freienwalder Straße) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen (MfS DDR Bln.-Hsh. UHA N ZT EG R. 129).

* Vgl. Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Das Aufnahme- und das Entlassungsverfahren im Untersuchungshaftvollzug des MfS, Ministerium für Staatssicherheit, Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985, S. 6-38; Dienstanweisung Nr. 1/86 über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-14/86, Berlin 29.1.1986, S. 16-18; Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung der Abteilung XIV des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und den Abteilungen ⅩⅣ der Bezirksverwaltungen (BV) für Staatssicherheit (BVfS), DA - politisch-operative Dienstdurchführung der Abteilungen XIV, Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 022-104/73, Berlin 12.2.1973, Bl. 31-32; Elisabeth Martin, Ich habe mich nur an das geltende Recht gehalten, Herkunft, Arbeitsweise und Mentalität der Wärter und Vernehmer der Stasi-Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen, Nomos 2014, S. 173-175; Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), Berlin 22.5.1980, Bl. 3.

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher. Sie stellen zugleich eine Verletzung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Prozeß der Beweisführung dar. Die aktionsbezogene Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die Erarbeitung solcher Informationen, die Auskunft geben über die politische Zuverlässigkeit und Standhaftigkeit, das Auftreten und Verhalten gegenüber Mißständen und Verstößen gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges in und-außerhalb der Untersuchungshaftanstalten rechtzeitig zu erkennen und mit dem Ausmaß der Störung von Ordnung um Sicherheit entsprechenden, gesetzlich zulässigen sowie operativ wirksamen Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im UntersuchungshaftVollzug ist stets an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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