Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 172

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 172 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 172); 1 72 - VV3 3HS 001 - 233/83 Bevor das einer derartigen Prüfung unterzogene neue Beweismittel in da? Rekonstrukt.ionsbild eingeht , muß allerclinqs geprüft werden, ob es sich in das bisherine Rekonstruktions- bild einfuqt, So lange das gedankliche Rekonstruktionsbild noch vorläufigen Charakter trägt und noch weitgehend auf Hypothesen, Annahmen und Vorstellungen beruht, wird das meist komplikationslos sein. Gegenüber bisher lediglich denkbaren Erklärungsmöglichkeiten hat der wahrscheinlich wahrheitsgemäße Informationsgehalt jedes Beweismittels grundsätzlich Vorrang, auch wenn die bisherigen Überlegungen und Vorstellungen uns besser gefielen. Vor allem die Informationen aus den Beweismitteln bestimmen das Rekonstruktionsbild als original-getreues Abbild der Straftat und ihrer Zusammenhänge, sie haben deshalb durch Envartungsheltungen und erste Einschätzungen entstandene Auffassungen und Erklärungen ebzulösen, die anfangs Eingang in das vorläufige Rekonstrüktionsbild gefunden haben. Je Es tritt aber im Verlauf der Bearbeitung dos Ermittlnnosvc-r fahrens auch wiederholt der Sd*ll ein, daß der Inforr.ationo- 4 ‘**tr geholt eines neu erschlossepefSewcisniittels sich nicht ohne weiteres in das biä-hdribo Rekonstruktionsbild einfuqt . /’ ' 'S weil die neu bekennt gewordene Information ganz oder teilweise im Widersprach zu dem entsprechenden "Bildausschnitt" fj des Rekonstruktionsbildes bzw. sogar zu bisher erkannten Wesensmerkmalen des auf zitklärenden Geschehens steht. In solchen Fällen darf nicht willkürlich entschieden werden, Widersprüche sind orundsätzlich zu klären, sie dürfen nicht negiert und als scheinbar unbedeutendangesehen werden Auch wenn beispielsweise das Verteidigungsvorbringen eines Beschuldigten im völligen Widerspruch zu sämtlichen bisherigen Untorsuchungsergebnissen steht und deshalb als belanglos erscheint, muß auch dieser Widerspruch geklärt werden, wenn sich aus dom Einwand des Beschuldigten ein beweiserheblicher Gegengrund ergeben kann. Die Klärung von Widersprüchen bzw, die Erklärung ihres Zustandekommens führt meist zu neuen Einsichten in des bisherige Untersuchungsergebnis und grundsätzlich zur Erhöhung seiner Zuverlässigkeit, weil mit jedem Widerspruch ein Gepengrund ausgeräumt ist, der der Gewißheit im Wece steht.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 172 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 172) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 172 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 172)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der gemeinsamen Lageein Schätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheiten Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verbinde rung des ungesetzlichen Verlassens und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels durch - operative Beobachtung verdächtiger oder in Fahndung stehender Personen oder Kfz. auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der Untersuchungstätigkeit zu orientieren. Dementsprechend wurden die Kräfte und Mittel im Berichtszeitraum vor allem darauf konzentriert, die Qualität der Untersuchungsmethodik weiter zu erhöhen und -die planmäßige, systematische Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den territorialen Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere der Linie im operativen Grenzsicherungssystem sowie - der systematischen und zielstrebigen Aufklärung des grenz- nahen Operationsgebietes mit dem Ziel der Informierung von Tatbeteiligten hergestellt werden, wobei hier, die gleiche Aufmerksamkeit aufzubringen ist wie bei der beabsichtigten Herstellung eines Kassi bers.

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