Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 115

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 115 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 115); BStü u i i r - 11 WS BMS 001 - 230/31 inoffiziellen Kräfte und operativen Kittel strilet zu wshrqnAa Dennoch sind inoffizielle Beweismittel unter erkenntnis-theoretischer Sicht und in der praktischen politisch-operativen Arbeit vollwertige Beweismittel, sie sind sowohl Informationsquellen über ein sufzuklärendes politisch-operativ interessierendes Geschehen und darüber hinaus - den Beweis des Wahrheitsgehalts der Informationen vorausgesetzt -auch Grundlage für die Erlangung von Beweisgründen für den Nachweis der Wahrheit bestimmter Erkenntnisresultate. Das trifft insbesondere auf solche materiellen Objekte oder Gedächtnis Inhalte von Personen zu, an denen das politisch-operativ relevante Geschehen Veränderungen hinterlcssen hat, kraft derer sie Informationsquellen sein und Beweisgründe liefern können. Inoffizielle Beweismittel sind also Jeeine Beweismittel minderer Qualität; sie sind sowohl für die Erkenntnicgowinnunq als auch für den Beweisprozeß brauchbar und häufig u r. vor zieh t-bar. Allerdings sind allein auf inoffizicJ mrkenntnisquol-len gestützte Erkenntnisresultste und*f$iät *£fiof fiziellen Bs-weisqrunden oeführte Beweise nur MrS-xfftern verwendbar. Ihre Verwendung in der Cffentlioh:äfert würde die Dexonsniration inoffizieller Kräfte ju.ndk ndferer konspirativer Mittel und Methoden des MfS zur'Folge haben und ist deshalb arundsätz- lieh unzulässig. ‘Vf Offizielle Beweismittel erfordern keine längeren Erläuterungen. Man kann im UmkehrschluS zu den vorangegangenen Darlegungen pragmatisch konstatieren, offizielle Beweismittel sind alle nicht inoffiziellen Beweismittel. Aber das hat keinen Nutzen. Deshalb müssen wir positiv formulieren: Offizielle Beweismittel werden von Ministerium für Staatssicherheit in Durchsetzung entsprechender Befehle und Weisungen des Ministers in seiner offiziellen staatlichen 1 Val. u. a. Referat des Gen. Minister auf der Dienstkonferenz am 24. 05. 1979, a. a. 0. 2 Von-im Einzelfall erforderlichen Ausnahmen, die grundsätzlich der Entscheidung des Gen. Minister bedürfen - z.~B. Pressekonferenz mit aus dem Operationsgebiet zurückgezogenen IM -kann hier abgesehen werden;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 115 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 115) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 115 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 115)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der zur kam es im, als zwei Angehörige des Bundesgrenzschutzes widerrechtlich und vorsätzlich unter Mitführung von Waffen im Raum Kellä Krs. Heiligenstadt in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit in einem Ermittlungsverfahren oder bei der politisch-operativen Vorkommnis-Untersuchung bestimmt und ständig präzisiert werden. Die Hauptfunktion der besteht in der Gewährleistung einer effektiven und zielstrebigen Untersuchungsführung mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge solche Personen kontrolliert werden, bei denen tatsächlich operativ bedeutsame Anhaltspunkte auf feindlich-negative Handlungen vorliegen.

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