Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 687

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 687 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 687); 687 - WS OHS 003 - $53/8$ St U 0 001 i arbeitungsplanes unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Untersuchungsführer gemacht. Damit sollen zugleich Anregungen für die Cberarbeitung der bestehenden Orientierung des Leiters der HA IX für die Erarbeitung von Einar- beitungsplänen gegeben v/erden. Welchen grundsätzlichen Erfordernissen sollte der Einarbeitungsplan für neueingestellte Angehörige der Linie IX genügen? i In den Einarbeitungsolan sind solche Aufnaben unqllaBnah-men auf zu nehmen, welche unter Berücksicht izunn der individuellen leistungsvoraussetzungen die systematische und kontinuierliche Erziehung und Entwicklung wesentlicher Einstellungen, Überzeugungen, Pähinkeitcn und Fertigkeiten soV7ie die AneInnung v/issenschaftlich. fundierter Kenntnisse sichern und den einzaarbsitenden 'Anrehc-ri~-‘ar ”u-- Bswl.7ti ~ar der Anforderungen an den Untersuchungsführer, hex am gen. Um diesen Erfordernissen mit hoher Jirksafeergerecnt zu v/erden, müssen die Inhalte der Einarbjüngpläne und die in ihnen festgelegten methodischen ScnjSite, Termine und Verantwortlichkeiten zukünftig eindeutiger die einzelnen Einarbeitunrsohasen von Unter ings führ er n v/iderspiegeln. Gefülirte Untersuchen belege MB sich die Einarbeitung von .m etlichen in vier Phasen voll- t e r s u c h- ngs f ühr er n zieht, deren Haupti soll. im folgenden beschrieben v/erden der Arb e i t s b e d i n ,~u n g e n des Untersuchunrsfühtsrs und das Vertrautmachen mit den Arbeitsaufgaben bei der Bearbei- armixt iungsverianren. tung von In der vorgenannten Phase wird der einzuarbeitende Angehörige auf der Grundlage der entsprechenden dienstlichen Bestimmungen mit den wesentlichen politischen, politisch-operativen und rechtlichen Aufgaben der Linie IX sowie der jeweiligen Diensteinheit und mit grundsätzlichen Erfordernissen an sein Verhalten im Dienst und in der Ereizeit vertraut gemacht. Er lernt- die Angehörigen des Kollektivs, die Re-gimeverhältnisee und Arbeitsbedingungen des Untersuchungsführers kennen und ihm v/erden Erkenntnisse über Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden von Peindsentren übermit- Kopie AR 8 CO;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 687 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 687) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 687 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 687)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit : Anlage Statistische Angaben über Inhaftiertenbewegung, Prozeßabsicherung und über Kontrolle der aufsichtsführenden Staatsanwälte. Auswertung von Angaben über die Kaderentwicklung, Planung der Arbeit mit der operativen Basis und des zielgerichteten Einsatzes der zur Arbeit am Feind, das gezielte und schöpferische Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, gesellschaftlichen Organisationen sowie von Bürgern aus dem Operationsgebiet. ist vor allem durch die Konspirierung Geheimhaltung der tatsächlichen Herkunft der Informationen sowie der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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