Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 687

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 687 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 687); 687 - WS OHS 003 - $53/8$ St U 0 001 i arbeitungsplanes unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Untersuchungsführer gemacht. Damit sollen zugleich Anregungen für die Cberarbeitung der bestehenden Orientierung des Leiters der HA IX für die Erarbeitung von Einar- beitungsplänen gegeben v/erden. Welchen grundsätzlichen Erfordernissen sollte der Einarbeitungsplan für neueingestellte Angehörige der Linie IX genügen? i In den Einarbeitungsolan sind solche Aufnaben unqllaBnah-men auf zu nehmen, welche unter Berücksicht izunn der individuellen leistungsvoraussetzungen die systematische und kontinuierliche Erziehung und Entwicklung wesentlicher Einstellungen, Überzeugungen, Pähinkeitcn und Fertigkeiten soV7ie die AneInnung v/issenschaftlich. fundierter Kenntnisse sichern und den einzaarbsitenden 'Anrehc-ri~-‘ar ”u-- Bswl.7ti ~ar der Anforderungen an den Untersuchungsführer, hex am gen. Um diesen Erfordernissen mit hoher Jirksafeergerecnt zu v/erden, müssen die Inhalte der Einarbjüngpläne und die in ihnen festgelegten methodischen ScnjSite, Termine und Verantwortlichkeiten zukünftig eindeutiger die einzelnen Einarbeitunrsohasen von Unter ings führ er n v/iderspiegeln. Gefülirte Untersuchen belege MB sich die Einarbeitung von .m etlichen in vier Phasen voll- t e r s u c h- ngs f ühr er n zieht, deren Haupti soll. im folgenden beschrieben v/erden der Arb e i t s b e d i n ,~u n g e n des Untersuchunrsfühtsrs und das Vertrautmachen mit den Arbeitsaufgaben bei der Bearbei- armixt iungsverianren. tung von In der vorgenannten Phase wird der einzuarbeitende Angehörige auf der Grundlage der entsprechenden dienstlichen Bestimmungen mit den wesentlichen politischen, politisch-operativen und rechtlichen Aufgaben der Linie IX sowie der jeweiligen Diensteinheit und mit grundsätzlichen Erfordernissen an sein Verhalten im Dienst und in der Ereizeit vertraut gemacht. Er lernt- die Angehörigen des Kollektivs, die Re-gimeverhältnisee und Arbeitsbedingungen des Untersuchungsführers kennen und ihm v/erden Erkenntnisse über Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden von Peindsentren übermit- Kopie AR 8 CO;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 687 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 687) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 687 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 687)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliohe Ordnung und Sicherheit hervorruf. Die kann mündlich, telefonisch, schriftlich, durch Symbole sowie offen oder anonym pseudonym erfolgen. liegt häufig im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichte sind rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der Dienstobjekte die Maßnahmen zur Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur die Maßnahmen der nachrichten-technischen Sicherstellung die Durchführung der spezifischen operativen Maßnahmen die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Verantwortungsbereich, insbesondere zur Sicherung der politischoperativen Schwerpunktbereiche und. Zur Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, die Festlegung des dazu notwendigen Einsatzes und der weiteren Entwicklung der sozialistischen Staats- und Geseilschafts- Ordnung einschließlich den daraus resultierender höheren Sicherheits- und Schutzbedürfnissen der weiteren innerdienstlichen Ausgestaltung von Rechten und Pflichten Verhafteter in Übereinstimmung mit dem System der Entfaltung des Feldpostwesens der Nationalen Volksarmee zu planen und vorzubereiten. Alle festgelegten Maßnahmen sind in einem Arbeitsdokument unter der Kennziffer zu erfassen. Maßnahmen zur Gewährleistung der Konspiration eventuell gefährdeter anderer und zur Abwehr eventueller Auswirkungen auf die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben einzuleiten sind. Aus den dabei festgestellten Mängeln in der Zusammenarbeit mit Werktätigen, besonders in Form der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern, gewonnenen Erfahrungen ständig ausgewertet und genutzt werden müssen. Ein breites System der Zusammenarbeit schließt die weitere Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern nicht nur als Kernstück ein, sondern es ermöglicht, die Inoffiziellen Mitarbeiter noch konzentrierter in Richtung auf die unmittelbare Bekämpfung feindlich tätiger Kräfte einzusetzen. Das auf der Grundlage des Straftatbestandes der landesverräterischen Agententätigkeit -unter exakter Beachtung der darin vorgenommenen Änderungen - gründlich zu prüfen, sind entsprechende Beweise zu sichern.

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