Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 782

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 782 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 782); - 782 - WS DHS 001 - derartigen Sachen ist jedoch noch an eine weitere Voraussetzung gebunden. Sie ist zulässig, wenn nur durch die Verwahrung oder Einziehung der Sache die öffentliche Orndung und Sicherheit gewährleistet werden kann. Es muß weiter beachtet werden, daß dem Betreffenden der Grund der Maßnahme mitgeteilt werden muß, sofern das nicht durch den Zweck der Maßnahme ausgeschlossen ist. Derartige Durchsuchungen zum Zwecke der Verwahrung oder Einziehung können unter den genannten gesetzlichen Voraussetzungen in der operativen Arbeit sehr gut genutzt werden, um entweder die Sachen als späteres Beweismittel sicherzustellen oder auch, um im Zuge der Durchsuchung Gegenstände und Aufzeichnungen festzustellen, die nicht- der Verwahrung oder Einziehung unterliegen. In den Fällen einer solchen Maßnahme muß das Ergebnis in protokollarischer Form dokumentiert werden. Wird dies exakt- durchgeführt, so ist die protokollarische Feststellung der Gegenstände, die nicht der Verwahrung oder Einziehung unterliegen, auch eine Aufzeichnung im Sinne des § 24 StPO und so als Beweismittel zu ve rwen den. m- Eine andere Voraussetzung für die Q.ütfQ.h.süchung enthält der § 13(1) 2. Satz VP-Gesetz, wonach beim Passieren von Gebieten, für die besondere Kontrollmaßnahmen festgelegt sind, mitgeführte Sachen durchsucht Warpen dürfen. Hier ergibt sich die Notwendigkeit der Durctourfchung nicht aus dem dringenden Verdacht, daß Pe rson,'%chen bei sich führen, durch die die öffentliche OrdnungnJn$ Sicherheit gefährdet wird oder die der Einziehung unterliegen, sondern aus dem Schutz- und Sicher- . heitsbedürfnis füK bestimmte Gebiete. Die Durchsuchung wird also nicht nur bei Vorliegen eines dringenden Verdachts, sondern als eine allgemeine Vorbeugungsmaßnahme für die Sicherheit der Gebiete, für die besondere Kontrollmaßnahmen festgelegt ‘Sind, durchgeführt. Personen, die diese Gebiete passieren, haben sich dieser Maßnahme zu unterziehen. Die Durchsuchung bezieht sich nur auf die von diesen Personen mitgeführten Sachen. Sind jedoch Personen, die diese Gebiete passieren, dringend verdächtig, Sachen bei sich zu führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit ge- Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 782 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 782) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 782 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 782)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrund-tätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen. Die in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren sowie die Klärung von Vorkommnissen ind in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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