Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 554

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 554 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 554); - 55h - ws jiis ooi - 233/Siä S1 1. Aust aus chblatt ;.r bestellen, darin, daß z. D. auf Berichten, die von staatlielien--Organen den MfS übergeben wurden und als Aufzeichnung i. S. des § k-9 (2) StPO und damit als Beweismittel gemäß § 2h (l) Ziffer h StPO in der Beweisführung bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Verwendung finden sollen, Anweisungen für den Einsatz von Hl fixiert sind. Es ist unbestritten, daß damit ein solches Schriftstück seinen Charakter als strafprozessual verwendbares Beweismittel verloren hat. Es kommt deshalb darauf an, auch jede einzelne noch vorhandene Er-scheinung der unzulässigen Beeinträchtigung von Beweisgegenständen und Auf Zeichnungen im Interesse der Gewährleistung effektiver Beweisführimgsmaßnahmen und objektiver Arbeitsergebnisse zu überwinden. I7eim Veräudcrmigsn des Originalzustandes vom Beweismitteln für die Beweisführung unumgänglich sind, z. B. zur Untersuchmag vielfältiger Spuren, der dafür 'x-f erforderlichen Entnahme von Probenf,;;fst*vor der Vornahme der Veränderungen der Originalzusta'.uch geeignete Maßnahmen "*?' k (z. B. Fotografie) exakt zu sichern. Es ist auszuweisen, warum und welche Veränderungen notwendig gewesen sind. €J' 'X Im Zusammenhang mitfdLpmumfassenden Erschließen jeglicher beweiserheblichen ormationen bei der Suche und Sicherung von Beweisga.gens tänden und Auf Zeichnungen sind darüber hinaus besonders folgende Erfordernisse zu realisieren: Der Untersuchungsführer und der verantwortliche Leiter müssen - zielgerichtet Einfluß darauf nehmen, daß die Durchsuchung von Wohnungen, anderen Räumen und Grundstücken zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt; den mit der Durchsuchung von Wohnungen, anderen Räumen und Grundstücken beauftragten operativen Mitarbeitern in Abhängigkeit vom Gegenstand der Beweistülirung konkrete Hinweise geben nach welchen Gegenständen gesucht werden soll. Unter Umständen kann die Teilnahme des Untersuchurgsf'iihrers an der Durchsuchung erforderlich und zweckmäßig sein. ; Kopie BSfü AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 554 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 554) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 554 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 554)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Rechtsverletzungen als auch als Reaktion auf bereits begangene Rechtsverletzungen erfolgen, wenn das Stellen der Forderung für die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage des Gesetzes in dem von den Erfordernissen der Gefahrenabwehr gesteckten Rahmen auch spätere Beschuldigte sowie Zeugen befragt und Sachverständige konsultiert werden.

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