Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung Magdeburg des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik
Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung (BV) für Staatssicherheit (BVfS) Magdeburg des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).
Die Untersuchungshaftanstalt (UHA) der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit (BVfS) Magdeburg des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) befand sich in Magdeburg-Neustadt in der Umfassungsstraße 76. Das rote Backsteingebäude wurde bereits in den Jahren 1873 bis 1876 errichtet und als königlich-preußisches Amtsgericht mit Stadtgefängnis betrieben. In der Zeit des deutschen Nationalsozialismus wurde das Gefängnis vor allem als "Schutzhaftlager" betrieben. Nach Kriegsende übernahm 1945 der russische Geheimdienst das Gefängnis und übergab dieses 1950 an das Ministerium des Innern (MdI) der DDR, bevor es 1958 vom Staatssicherheitsdienst der DDR übernommen wurde. Vor 1958 wurde von der Staatssicherheit seit Oktober 1950 die Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung Magdeburg in Magdeburg-Sudenburg zur Unterbringung politischer Häftlinge betrieben. Diese Haftanstalt war zuvor von Juli 1945 bis Mai 1949 ein sowjetisches Militärgefängnis, in dem sowjetische Soldaten und aus politischen Gründen inhaftierte Deutsche interniert wurden. Die vom Ministerium des Innern der DDR 1958 an die Stasi übergebene Haftanlage in Magdeburg-Neustadt wurde bis 1989 als eigene Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Magdeburg des MfS betrieben. Was zuvor in den Jahren zwischen 1945 und 1958 in der Haftanstalt in Neustadt geschehen ist, ist nicht vollständig zu rekonstruieren, da die für eine historische Aufarbeitung notwendigen Unterlagen nicht, oder unvollständig vorhanden sind. Die Haftanstalt wurde bis 1956 als Justizvollzugsanstalt (JVA), Polizeigefängnis und gleichzeitig als Untersuchungshaftanstalt ausgewiesen. Es ist aber bekannt, dass Neustadt bis 1956 unter sowjetischer Leitung stand, und bis 1958 von der Verwaltung des Strafvollzugs des Ministerium des Innern genutzt wurde. Generell ist die ehemalige Haftanstalt in Magdeburg in der Forschung wenig vertreten. Klar ist, dass 1958 beide Gefängnisse zusammengelegt wurden und nur noch eine UHA der Stasi in der Umfassungstraße in Magdeburg-Neustadt existierte. Heute befindet sich hier die 1990 gegründete Gedenkstätte Moritzplatz, die an die zahlreichen politischen Verfolgten erinnert.
In den Jahren von 1940 war das Gefängnis von einer Schule sowie mehreren Bauernhöfen umgeben. In dieser Zeit waren 27 Zellen in Benutzung, die für 59 Häftlinge zur Verfügung standen. Im Keller des Gebäudes gab es zudem noch eine "Dunkelzelle". Die Zellen waren 3,40 Meter lang und 2,20 Meter breit. Insgesamt fünf Freigangzellen, die mit Maschendraht überspannt sind, können heute nachgewiesen werden. Die Haftbedingungen in den 40er Jahren waren schlecht. Der Kommandeur der Schutzpolizei, der die Aufsicht über die Magdeburger Gefängnisse inne hatte, monierte, dass die Umstände in der Haftanstalt Neustadt schlecht und sehr unhygienisch seien. Die Höchstbelegung dieser Zeit lag bei 250 Häftlingen. Zeitweise waren aber bis zu 300 Menschen eingesperrt. Es war daher unmöglich, minimale hygienische Standards einzuhalten. Ursächlich für die vielen Verhaftungen war eine scharfe strafrechtliche Verfolgung. Der Präsident des Bezirksgerichtes Magdeburg gab zudem der "gesunkenen Moral“ des Volkes nach Ende des Krieges die Schuld an den vielen Verhaftungen. Ab Mitte der 50er Jahre nahm die Anzahl der Häftlinge jedoch deutlich ab, sogar so deutlich, dass die Haftanstalt Magdeburg-Neustadt geschlossen werden musste, weil die Gefängnisbelegung bei lediglich 25 Prozent (1956: 79 Personen, 1957: 84 Personen) lag. Das Gebäude lag aber noch immer im Besitz des Strafvollzugs, was dazu führte, dass 1956/1957 Übernahmegespräche zwischen dem MfS und der Abteilung Strafvollzug des Ministeriums des Innern geführt wurden. Am 18.5.1958 wurde der Umzug der Haftanstalt Sudenburg nach Neustadt vollzogen und fortan war Magdeburg-Neustadt komplett unter Führung der Stasi. Zuvor wurden jedoch zahlreiche bauliche Maßnahmen umgesetzt, da die Leitung des Gefängnisses fürchtete, dass es wieder, wie beim Volksaufstand am 17.6.1953, zu Tumulten kommen könnte. Damals war es zirka 1000 Demonstranten gelungen, 221 Häftlinge aus Magdeburg-Neustadt zu befreien. Neue Gitter und Türen wurden angebracht und spezielle Einsatzpläne bei Ausschreitungen wurden erarbeitet. Die Anlage der Untersuchungshaftanstalt des MfS in Magdeburg wurde zwischen 1958 und 1989 mehrmals umgebaut, beziehungsweise Veränderungen vorgenommen. Die an die Untersuchungshaftanstalt der Stasi angrenzende Umfassungstraße war eine stark befahrene Hauptstraße, was bereits das erste Problem für das MfS darstellte. Die Thomas-Müntzer-Schule befand sich ebenfalls direkt gegenüber der UHA. In den 80er Jahren wurden zudem in kurzer Entfernung zur UHA Plattenbauten errichtet. Aus diesem Grund musste die Anstaltsleitung die Gefängnismauern als weitere Sicherungsmaßnahme noch weiter erhöhen, sodass von keiner Seite Einsicht in das Gefängnis gewährt werden konnte. Jeder Zellentrakt der UHA bestand aus einem zentralen Treppenaufgang, pro Etage gab es zwei Gänge, die in die einzelnen Verwahrbereiche führten. Dort befanden sich auch die Verwahrraumzellen für die Gefangenen. Zur UHA Magdeburg gehörten des weiteren ein Wäscheboden, ein Keller, eine Disziplinarzelle sowie ein für die Verhältnisse der DDR recht gut ausgestattetes medizinisches Versorgungszentrum. Zudem gab es auch hier ein angeschlossenes Strafgefangenenarbeitskommando (SDAK) für Strafgefangene der Stasi zur Arbeit in der eigenen Werkstatt, Wäscherei und Küche der UHA. Politische Gefangene durften während ihrer Untersuchungshaft nicht arbeiten. Damit hatten sie auch nicht die Möglichkeit, sich ein finanzielles Zubrot zu verdienen. Ein separater Flur führte direkt in die Freigangzellen. Baulich können drei Zeitphasen für die UHA ausgemacht werden. Von 1958-1970 gab es kaum bauliche Veränderungen in de Anstalt. Diese Phase war geprägt von grundlegenden Sicherheitsfragen gegenüber den Gefangenen. Die zweite Phase begann 1970 und reichte bis in die 80er Jahre hinein. Neben sicherheitsrelevanten baulichen Erneuerungen wurden auch am Gebäude selbst Sanierungen betrieben. Die dritte Phase, bis 1989, zeigt deutlich die finanzielle Schwäche der DDR auf. In dieser Zeit wurden kaum noch bauliche Maßnahmen umgesetzt. 1964 wurden in den Zellen Toiletten eingebaut. Damit wurde den Häftlingen fortan erspart, auf einem Kübel, der nur mit einem Deckel zu verschließen war, ihre Notdurft zu verrichten. Außerdem wurden Besucherzimmer und Zimmer für Rechtsanwälte in das Stasi-Gefängnis integriert. Ein weiteres Beispiel dafür, wie abgeschottet und isoliert die Häftlinge waren, zeigt das Beispiel des dem "konspirativen Auftrag entgegenwirkenden" Fußbodens. Der biete den Inhaftierten die Möglichkeit zur Informationsabschöpfung. Die Inhaftierten könnten durch die Geräuschentwicklung Informationen abschöpfen. Das selbe wurde für die Signalanlage innerhalb des Zellentrakts festgestellt. Im Jahr 1983 wurden nochmals bauliche Veränderungen vorgenommen und neue Gittertüren eingebaut.
Für den Betrieb der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Magdeburg war die Abteilung ⅩⅠⅤ (Untersuchungshaft- und Strafvollzug) der Linie ⅩⅠⅤ des MfS verantwortlich, die ihren Dienstsitz in der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Magdeburg hatte. Gemeinsam mit ihrem Leiter Oberstleutnant Rudolf Wanura unterstand die Abteilung ⅩⅠⅤ der BVfS Magdeburg befehlsmäßig dem Leiter Generalmajor Wilfried Müller der Stasi-Bezirksverwaltung Magdeburg, angeleitet und kontrolliert allerdings wurde die Abteilung ⅩⅠⅤ der BVfS Magdeburg des MfS von der Auswertungs- und Kontrollgruppe der Abteilung XIV vom zentralen Dienstsitz in Berlin-Hohenschönhausen aus. Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Abteilung XIV verfügten innerhalb des MfS allerdings über ein eher geringes Prestige. Ihnen wurde innerhalb des Staatssicherheitsdienstes nachgesagt, dass sie für eine andere Arbeit aus Mangel an Intelligenz nicht entsprechen würden. Grund für den Mangel an Anerkennung war unter anderem die Eintönigkeit deren Tätigkeit. Überwiegend Männer wurden als Mitarbeiter der Wachmannschaft für die Arbeit in der UHA Magdeburg rekrutiert. Die Abteilung ⅩⅣ der Stasi in Magdeburg wurde 1989 zuletzt von Oberstleutnant Rudolf Wanura geleitet, der zur Unterstützung seiner Tätigkeit einen stellvertretenden Leiter, einen Offizier für Sonderaufgaben sowie eine Sekretärin hatte. Die Abteilung XIV hatte bis 1989 insgesamt vier Abteilungsleiter. Walter Meyer von 1954 bis 1960, Karl Lubitz von 1960 bis 1962, Alfred Gerstner von 1962 bis 1976 und letztendlich Rudolf Wanura von 1976 bis 1989. Die Abteilung Untersuchunshaft- und Strafvollzug in Magdeburg mit insgesamt 46 hauptamtlichen Mitarbeitern (Stand 1989) war in die Leitung und 7 arbeitsteilige Referate der Abteilung XIV strukturiert, welche dem Leiter der Abteilung XIV sowie dessen Stellvertreter als Verantwortungsbereich zugeordnet waren. Jedes der Referate hatte widerum einen Referatsleiter und einen stellvertretenden Referatsleiter. Die Referate 1 bis 4 (Sicherung und Kontrolle) stellten die Wachmanschaften (Wachschicht 1 bis 4), in denen die Mehrzahl der hauptamtlichen Mitarbeiter der Abteilung XIV der Stasi in Magdeburg für die Durchführung von Sicherungs- und Kontrollaufgaben in der Untersuchungshaftanstalt sowie für die Außensicherung der Gebäude der Abteilung XIV eingesetzt tätig waren. Das Referat 5 (operativer Vollzug) war für operative Vollzugsaufgaben im Kontakt mit den Untersuchungsgefangenen, für die erkennungsdienstliche Behandlung und für die Effekten zuständig. Zusätzlich war das Referat 5 für den Informationsaustausch zwischen der Abteilungen XIV und IX sowie für die Umsetzung taktischer Maßnahmen der Abt. XIV verantwortlich. Das Referat 6 (Transport- und Vorführkommando) hatte die Verantwortung für den Transport von Untersuchungsgefangenen der der Abteilung XIV. Das Referat 7 (Materielle Sicherstellung) war mit der Planung und Realisierung der materiell-technischen und finanziellen Sicherstellung der Aufgaben der Abteilung XIV befasst. Unmittelbar dem Leiter der Abteilung ⅩⅣ der BVfS Gera des Staatssicherheitsdienstes, Oberstleutnant Rudolf Wanura, unterstellt waren neben seinem Stellvertreter, das Referat 5 operativer Vollzug, das Referat 7 für materielle Sicherstellung, der Offizier für Sonderaufgaben und die Sekretärin. Dem stellvertretenden Leiter der Abteilung XIV in Magdeburg unterstanden im Anleitungsbereich die Referate 1 bis 4 (Sicherung und Kontrolle) sowie das Referat 6 (Transport- und Vorführkommando). Der Offizier für Sonderaufgaben war für die „Sicherung des Informationsflusses, der Informationsverarbeitung“, für die "Gewährleistung einer ständigen Auswertungstätigkeit zu allen linienspezifischen Aufgaben", für die "Lösung spezifischer Kaderarbeit" und für die "Planung, Koordinierung und Durchsetzung einer engen Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten der BV" verantwortlich. Des Weiteren bearbeitete er "Eingaben und Beschwerden Inhaftierter". Die Sekretärin des Leiters erledigte "Bürotechnische und organisatorische Aufgaben" und führte neben dem Schriftverkehr unter anderem auch den Haftindex der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Magdeburg.
Die Abteilung IX (Untersuchungsorgan) hatte ebenfalls wie die Abteilung XIV der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Magdeburg des MfS ihren Dienstsitz im Gebäudekomplex der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Magdeburg in der Umfassungsstraße 76. Die Abteilung IX der Bezirksverwaltung Magdeburg war innerhalb der Linie IX des MfS für strafrechtliche Ermittlungen und Untersuchungen in Magdeburg zuständig. Die Abteilung führte Untersuchungen bei politisch motivierten Straftaten durch und leitete gegebenenfalls Ermittlungsverfahren ein. Die Abteilung IX der Stasi in Magdeburg unterstand zwar seit 1968 gemäß § 89 der Strafprozessordnung der DDR der Aufsicht der Staatsanwaltschaft, handelte tatsächlich aber weitgehend selbstständig. Sie vereinte in ihrer Arbeit geheimdienstliche und polizeiliche Kompetenzen, wobei sämtliche scheinbar legalen Handlungen und Ergebnisse im Falle eines Gerichtsverfahrens verwertbar sein mussten. Zu den Aufgaben der Abteilung zählten Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen sowie die Beweismittelaufnahme und -auswertung. Eingeleitete Ermittlungsverfahren waren gemäß der Strafprozessordnung der DDR unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb festgelegter Fristen abzuschließen. So konnten Ermittlungsverfahren durch Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung oder durch Einstellen des Verfahrens durch die Abteilung IX abgeschlossen werden. Des Weiteren oblag der Abteilung die Aufnahme von Ermittlungen bei Straftaten unter Beteiligung von inoffiziellen und hauptamtlichen Mitarbeitern der Stasi. Die Abteilung IX der Bezirksverwaltung des MfS in Magdeburg untersuchte sämtliche versuchte und gelungene Republikfluchten. Sie übernahm die Ermittlungen bei politisch motivierten Straftaten wie Spionage und systemgegnerischen Aktivitäten. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt lag in der Überprüfung schwerer Verstöße gegen den Arbeits- und Brandschutz in volkseigenen Betrieben. Hier konzentrierte sich die Abteilung IX der Stasi in Magdeburg vor allem auf die Verhinderung und Aufdeckung wirtschaftlicher Schäden aus politischen Gründen. Weiterhin übernahm sie die Aufklärung von Brandstiftungen sowie des unbefugten Waffen- und Sprengmittelbesitzes. Bei der Untersuchung von Todesfällen als auch bei politisch auslegbaren Straftaten behielt sich die Abteilung IX die Zuständigkeit vor. Gemeinsam mit ihrem Leiter Oberstleutnant Wolfgang Falke unterstand die Abteilung IX der BVfS Magdeburg zwar befehlsmäßig dem Leiter der Bezirksverwaltung Magdeburg, Generalmajor Wilfried Müller. Angeleitet und kontrolliert allerdings wurde die Abteilung IX der Stasi in Magdeburg innerhalb der Linie IX (Untersuchungsorgan) von der Auswertungs- und Kontrollgruppe der Hauptabteilung (HA) IX/AKG des MfS vom zentralen Dienstsitz der Hauptabteilung IX des MfS in Berlin aus. Die "einfacher strukturierten" Ermittlungsverfahren wurden in der Regel von der Abteilung IX der BV in Magdeburg geführt. Die Hauptabteilung IX in Berlin-Hohenschönhausen bearbeitete die Verfahren von überregionaler Bedeutung, etwa gegen prominente Dissidenten sowie bei organisierten oppositionellen Aktivitäten und Spionagefällen. Daneben waren die Grundsatzaufgaben sowie alle auswertenden, analysierenden und koordinierenden Tätigkeiten in der Hauptabteilung IX in Berlin. Die Abteilung IX der Stasi in Magdeburg hatte von 1952 und 1989 insgesamt vier Leiter. Von 1952 bis1953 war Heinz Eggebrecht Leiter der Abteilung, bis er zum stellvertretenden operativen Leiter der BVfS Magdeburg des MfS ernannt wurde, und dann folgend 1962 bis 1972 Leiter der Bezirksverwaltung der Stasi in Magdeburg war. 1953 wurde Willi Götzschel Nachfolger von Eggebrecht. Götzschel war seit 1945 Mitglied der KPD und trat 1952 in den Dienst des MfS. Götzschel war erst 27 Jahre alt, als er die Leitung der Abteilung IX übernahm. 1971 wurde er wegen gesundheitlicher Gründe entlassen. Sein Nachfolger Lubas leitete die Abteilung zwischen 1971 und 1980. Wolfgang Falke war der letzte Abteilungsleiter der Linie IX in Magdeburg. Er trat 1964 dem Wachregiment Berlin bei und wurde 1966 zum MfS versetzt. Allen Leitern der Abteilung IX in der UHA war gemein, dass sie zumeist intellektuelle Fähigkeiten besaßen und diensteifrig eine hohe Einsatzbereitschaft zeigten. Dem letzten Leiter der Abteilung Ⅸ der Stasi in Magdeburg Oberstleutnant Wolfgang Falke, standen in Ausübung seiner Tätigkeit ein Stellvertreter (Vorgangsbearbeitung), ein Stellvertreter (Vorkommnisbearbeitung), ein Offizier für Sonderaufgaben, zwei Offizier eim besonderen Einsatz (OibE), eine Sekretärin sowie weitere 48 hauptamtliche Mitarbeiter zur Verfügung. Die Abteilung IX der BVfS Magdeburg des MfS verfügte 1989 unter der Leitung von Oberstleutnant Wolfgang Falke über insgesamt 54 hauptamtliche Mitarbeiter. Die Ateilung IX der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Magdeburg gliederte sich in 5 Referate und einer Spezialkommission (Referat 6), wobei jedes Referat wiederum einen Referatsleiter und einen stellvertretenden Referatsleiter hatte. Die Mehrzal der hauptamtlichen Mitarbeiter der Abteilung IX arbeiteten in den einzelnen Referaten als Untersuchungsführer (Vernehmer). Dem Leiter der Abteilung IX der Bezirksverwaltung in Gera Oberstleutnant Wolfgang Falke, waren neben seinen zwei Stellvertetern zur Vorgangsbearbeitung und Vorkommnisbearbeitung, der Offizier für Sonderaufgaben, die Offiziere im besonderen Einsatz und die Sekretärin sowie das Referat 5 (Auswertung und Information) im Anleitungsbereich direkt unterstellt. Das Referat 5 mit dem Bereich Auswertung und Information der Abteilung IX der BV in Magdeburg war für die Zusammenarbeit mit Auswerungs- und Kontrollgruppe (AKG) der Hauptabteilung IX in Berlin-Hohenschönhausen zuständig. Dem Stellvertreter des Leiters für die Vorgangsbearbeitung Major Barz unterstanden das Referat 1 für Ermittlungsverfahren wegen Spionage und Militärstrafsachen, das Referat 2 für Ermittlungsverfahren wegen DDR-Flucht und "politischer Untergrund" (PUT), sowie das Referat 3 für Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftsverbrechen, Zollvergehen und Spionage. Dem Stellvertreter des Leiters für die Vorkommnisuntersuchung Major Wittmeyer unterstand das Referat 4 für Ermittlungsverfahren und Fahndung nach § 213 (vollendete Delikte der DDR-Flucht) und der Bearbeitung besonderer Vorkommnisse. Das Referat 4 war ebenfalls für die Zusammenarbeit mit dem Zoll und dem Dezernat K II der Deutschen Volkspolizei in Magdeburg verantwortlich. Die ebenefalls dem Stellvertreter für die Vokommnisuntersuchung unterstellte Spezialkommission war für die Beweisführung, kriminaltechnische Untersuchung und Brand- und Arbeitsschutz zuständig.
An den Haftbedingungen in der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Magdeburg ist erkennbar, dass hier bis 1956 die Häftlinge weitestgehend der Willkür der Vernehmer und der Wärter ausgeliefert waren. Dieses lag zum einen daran, dass die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit in der Haftanstalt nur unzureichend geschult waren, zum anderen gab es nur selten staatsanwaltschaftlich durchgeführte Überprüfungen im Haftvollzug des Staatssicherheitsdienstes. Beide Faktoren zusammen förderten Gewaltausbrüche gegenüber Gefangenen. Bis in die 50er Jahre hinein kann nachgewiesen werden, dass brutale Vorgehensweisen gegenüber Häftlingen in Form von Demütigungen, physischer Gewalt, Nahrungsmittelentzug und militärischer Drill an der Tagesordnung waren. Es kann zudem davon ausgegangen werden, dass es auf Geheiß der Anstaltsleitung "zielgerichtete Formen der Behandlung von Häftlingen" gegeben hat. Die Untersuchungshaft der Stasi hatte den eigentlichen Zweck, Geständnisse zu erzielen, wobei es nicht von Bedeutung war, ob der Häftling tatsächlich die ihm vorgeworfenen Straftaten begangen hatte oder nicht. Dementsprechend wurde nicht darauf geachtet, ob es für den Häftling entlastende Momente geben könnte, wenn es den von der Staatssicherheit beabsichtigten Schuldzuweisungen widersprach. In 74 Prozent der Fälle in Magdeburg behielt die Staatssicherheit die Häftlinge länger in Haft als "rechtlich" überhaupt erlaubt. Ein Untersuchungshäftling wurden so lange in Magdeburg interniert, bis seine Widerstandskraft erschöpft und er zu einem Geständnis bereit war. Nur sieben Prozent der Untersuchungshaftgefangenen wurden in den Jahren zwischen 1959 und 1970 nach ihrer Untersuchungshaft in die "Freiheit" entlassen. Dazu kann der Satz eines Vernehmers aus Magdeburg angeführt werden: "Grundsätzlich kann von jedem Beschuldigten (ein) Geständnis erlangt werden." Erstmals wurden 1955 Grundlagen zum Untersuchungshaftvollzug geregelt, die in den Jahren 1968 und 1980 zu gemeinsamen Vorgaben für die Generalstaatsanwaltschaft, das MfS und dem MdI mündeten. Die von Erich Mielke 1986 erlassene Dienstanordnung 1/86 regelte den Vollzug in der Untersuchungshaft des MfS und die Gewährleistung der Sicherheit der Häftlinge. Deutlich werden in der Anordnung Maßnahmen beschrieben, die gegenüber Häftlingen anzuwenden seien, wenn diese sich Anweisungen etc. widersetzten. Vom Brief- und Besuchsverbot bis hin zum Einsatz von Gewalt und der Anwendung der Isolationshaft wurde darin alles genau geregelt. Die Häftlinge wurden dazu im Vollzug rund um die Uhr intensiv kontrolliert, selbst wenn sie in ihren Zellen eingeschlossen waren. Durch einen an der Türe angebrachten Spion konnten die Wärter tagsüber alle fünf Minuten, nachts alle 15 Minuten überprüfen, ob der Häftling noch lebte, keinen Kontakt zu Mitgefangenen in Form von Klopfzeichen aufnahm, auf dem ihm laut Hausverordnung zugewiesenen Platz saß oder die korrekte Schlafposition eingenommen hatte. Ziel war es, dem Häftling jedes Gefühl für Privatsphäre zu rauben. Der Häftling sollte sich rund um die Uhr beobachtet fühlen, auch wenn er nicht beobachtet wurde. Dieses Mittel eignete sich, um die Häftlinge psychisch zu brechen. Ein weiterer Schritt, den Häftlingen jedes Gespür für Individualisierung und Privatsphäre zu rauben war, die Anrede der Häftlinge mit Namen zu unterlassen, sondern sie nur noch mit Häftlings- und Belegraumnummer anzusprechen. Von der UNO wurde diese Praxis im Jahr 1984 als psychische Folter eingestuft. Die Methoden der weißen Folter, mit denen Häftlinge psychisch gequält wurden, erlernten die Vernehmer an der Juristischen Hochschule in Potsdam (JHS), der MfS eigenen Hochschule. Die "operative Psychologie" wurde 1976 erstmals konkret ausgearbeitet und kam im Folgenden zur Anwendung. Die Zellen waren spartanisch eingerichtet und entsprachen den eigenen Vorgaben der Stasi zur Ausstattung von Haftzellen im Untersuchungshaftvollzug. Eine Holzpritsche, ein Hocker ohne Tisch und ein Wandbrett, sowie ab den 1960er Jahren eine Toilette waren die in der Zelle befindlichen Möbel. Die Fenster waren mit Glasbausteinen verschlossen, nur an den Rändern links und rechts konnte Frischluft in die Zelle eindringen, was im Winter zu eisiger Kälte in der Zelle und im Sommer zu kaum Luftaustausch führte. Die Verpflegung während der Untersuchungshaft wurde seit 1955 gesetzlich geregelt. Zum Frühstück und Abendbrot wurden Brot, Marmelade und Wurst ausgeteilt, zum Mittagessen gab es in der Regel eine warme Speise, die zumeist einen Fleischanteil besaß. Ein Arzt und ein Sanitäter waren verpflichtet, die Qualität des Essens zu überprüfen. Zudem wurde in einer internen Dienstanweisung die Verpflegung der Häftlinge geregelt und darauf aufmerksam gemacht, dass der Jahreszeit angemessenes Frischgemüse verwendet werden solle, was jedoch nicht durchgesetzt wurde. Die Qualität der verwendeten Lebensmittel, so wurde immer wieder deutlich, war häufig mangelhaft. Verdorbene Wurst, Mehlwürmer im Essen und Motten kamen vor allem in den 70er Jahren vor.
Ab August 1952 kann detailliert nachgewiesen werden, wie viele Häftlinge jährlich in Magdeburg interniert waren. Insgesamt 5.531 Menschen waren zwischen 1952 und 1989 in der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Magdeburg in Sudenburg und in Neustadt inhaftiert, 4.569 Männer und 962 Frauen. Die höchste Anzahl von Inhaftierten kann im Jahr 1953 verzeichnet werden, was mit dem Volksaufstand im Juni erklärt werden kann. Ebenfalls vergleichsweise hohe Häftlingszahlen sind 1961 und 1962 zu verzeichnen, was mit dem Mauerbau und der ersten großen Fluchtversuchswelle nach der Schließung der Grenzen erklärt werden kann. Im Jahr 1961 wurden 163 Menschen in der UHA festgehalten und 1962 166 Personen. In den Jahren 1984, 1988 und 1989 wurden ebenfalls besonders viele Personen festgenommen. 1984 waren 221 Personen in Untersuchungshaft, vier Jahre später kam es zum höchsten Stand an Häftlingen seit 1953. 245 Personen saßen in der UHA ein. Im Durchschnitt waren unter den Häftlingen 24 Strafgefangene, die anderen Häftlinge wurden aus politischen Gründen in der UHA festgehalten. Der am häufigsten vorgeworfene Straftatbestand durch die HA XIV zwischen 1958 und 1967 war der des „illegalen Grenzübertritts und Verstoß gegen das Passgesetz“. Insgesamt 251 Personen wurden dieses Straftatbestandes beschuldigt. Wegen „Staatsgefährdender Hetze und Propaganda“ wurden in den selben Jahren 214 Personen verhaftet. Die meisten Inhaftierten waren maximal 25 Jahre alt. Im Jahr 1959 waren 35 Häftlinge unter 20 Jahre alt, 34 waren zwischen 20 und 25. Dieses Bild spiegelt sich auch in den folgenden Jahren wieder. 1965 waren 85 Häftlinge unter 25 Jahren. 1984 waren 76 Personen unter 25. Die am Häufigsten inhaftierte Berufsgruppe waren Handwerker und Facharbeiter.
In den Untersuchungshaftanstalten der Stasi wurde auf die medizinische Versorgung der Gefangenen während der Untersuchungshaft besonderer Wert gelegt. Zum einen sollte so der Gesundheitszustand der Insassen gewährleistet werden, zum anderen konnte so das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten effizient gesteuert werden. Die medizinische Betreuung existierte in den Haftanstalten nicht ausschließlich aus humanitären Gründen sondern vielmehr war sie wesentlicher Bestandteil eines effizienten Ermittlungsverfahrens. In der UHA der Stasi in Magdeburg gab es dazu in der medizinischen Versorgungsstelle unterschiedliche Gerätschaften und Einrichtungen. So war beispielsweise ein Röntgengerät, ein EKG, Physiotherapie und eine Gynäkologie vorhanden. Viele Behauptungen und Vermutungen, die Staatssicherheit habe Insassen gezielt mit Röntgenstrahlen gesundheitlich geschädigt, konnten nicht nachgewiesen werden. Allerdings kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass Häftlinge durch die Röngengeräte Schaden genommen haben. Denn der technische Stand der Geräte in den UHA war der der 50er Jahre. Teilweise kamen sogar noch ältere Geräte zum Einsatz, weshalb man aus heutiger Sicht nicht ausschließen kann, dass nicht doch Häftlinge im Zuge medizinischer Untersuchungen gesundheitliche Schäden nahmen. Haftschädigungen wie posttraumatische Belastungsstörungen sind eine häufige Folge der Untersuchungshaft. Die zielgerichtete "Zersetzung" der Häftlinge durch Repression, Rechts- und Hilflosigkeit, vollständiger Überwachung und Isolation sowie Desorientierung führte dazu, dass posttraumatische Belastungsstörungen noch heute eine häufige Folge der Haftbedingungen sind. Untersuchungshäftlinge fielen zwar nicht unter die Richtlinie 1/76 für "Zersetzung", bei der es ausschließlich um Personen außerhalb von Gefängnissen ging, dennoch gab es die oben genannten, von der Stasi wirksam eingesetzte Maßnahmen gegenüber den Häftlingen. Jürgen Fuchs unterteilte die "Zersetzungsmaßnahmen" in der Haft in eine "Monopolisierung der Wahrnehmung", was bedeutet, dass die komplette Aufmerksamkeit des Insassen auf die jetzige Situation gelenkt wird. "Herbeiführen von Entkräftung und Erschöpfung" bedeutet, die Schwächung der geistigen und körperlichen Widerstandsfähigkeit durch Nahrungsentzug, Schlafentzug, Zellen-IM oder dem Streuen von Gerüchten. "Drohungen" sollen die Angst und Verzweiflung des Häftlings weiter verstärken. Beispielsweise wurde gedroht, dass die Kinder des Gefangenen ins Heim kämen. Weiter können noch "gelegentliche Gefälligkeiten" und das "Demonstrieren von Allmacht" genannt werden. Bei ersterem erzeugt der Vernehmer eine warme, sympathische Stimmung und verspricht dem Häftling, sich draußen um alles zu kümmern. Die Demonstration der Allmacht macht die Kooperation des Häftlings als Voraussetzung für die restliche Haftzeit. Bei mangelnder Kooperation wird das Treffen mit dem Anwalt verhindert. Das Opfer soll zur Auffassung gelangen, dass Kooperation zur Wahrung der Selbstachtung nötig ist. Als letztes gehört noch das "Erzwingen von kleinen und größeren Gefälligkeiten" zu den "Zersetzungsmaßnamen". Hierbei werden Gespräche mit dem Häftling über private Sachverhalte erzwungen, der Vernehmer bestimmt über den Häftling in allen Situationen. Er gewährt Besuche oder verbietet sie. Der Häftling ist damit dem Verhemer vollkommen ausgeliefert. "Zersetzung" bedeutet zweierlei. Zum einen soll der Häftling "kaputtgemacht" werden, zum anderen sollen oppositionelle Gruppen gespalten und auseinandergetrieben werden. Die medizinische Versorgung der Häftlinge wurde seit 1977 in Zusammenarbeit mit den Abteilungen XIV, IX, dem zentralen medizinischen Dienst (ZMD) und der Abteilung Kader und Schulung durchgeführt. Die Verabreichung von Medikamenten durfte ausschließlich nur in flüssiger Form erfolgen, da die Häftlinge keinerlei Möglichkeit haben sollten, Schmerzmittel oder andere Medikamente bei sich zu bunkern und so eventuell einen Suizidversuch vorbereiten. Desweiteren durften erforderlich zu verabreichende Schmerzmittel nur in kleinen Dosen verabreicht werden. 24 Stunden bis maximal drei Tage nach der Einlieferung eines Häftlings in die UHA der Stasi hatte die ärztliche Untersuchung zu erfolgen. Dabei wurden gesundheitliche Beschwerden der Häftlinge, ebenso wie mögliche Suchtmittelerkrankungen mit dem Arzt besprochen. Es heißt: Allen Inhaftierten ist der Anspruch auf die zur Erhaltung der Gesundheit notwendigen ärztlichen Behandlung sowie auf die Versorgung mit den erforderlichen orthopädischen Heil- und Hilfsmitteln, Zahnersatz und Medikamenten entsprechend den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zu gewähren. Monatlich wurden Gewichtskontrollen bei den Häftlingen durchgeführt. Weibliche Inhaftierte der Stasi, die bei Haftantritt schwanger waren, konnten eine Schwangerschaftsunterbrechung im Haftkrankenhaus des MfS beantragen. Der Untersuchungsraum der UHA in Magdeburg befand sich im zweiten Stock des Gebäudes zwischen zwei Häftlingsfluren. Der Raum war mit einer Untersuchungsliege, einem gynakologischen Stuhl, einer Waage, einem Waschbecken einem Kurzwellengerät und einer Toilette ausgestattet. Zudem war der Untersuchungsraum mit einem EKG-Gerät, Verbandsmaterialien, Röntgenfilme und Medikamente ausgestattet. Das Röntgengerät für die Untersuchungen war im Keller untergebracht und wurde 1972 in Betrieb genommen. Abschließend ist noch zu erwähnen, dass Krankmeldungen und Angaben von Krankheitssymptomen bei Häftlingen meistens durch die Mitarbeiter der Staatssicherheit bezweifelt wurden. Den politischen Gefangenen wurde somit permanent Misstrauen entgegen gebracht. Nicht nur bei den Verhören sondern auch bezüglich ihres Gesundheitszustands traute man ihnen in keinster Weise.
Die verantwortlichen Leiter der für diese Untersuchungshaftanstalt zuständigen Bezirksverwaltung der Staatssicherheit in Magdeburg waren von 1952 bis 1953 Franz Schkopik, von 1953 bis 1962 Reinhold Knoppe, von 1962 bis 1971 Heinz Eggebrecht, von 1971 bis 1977 Heinz Kühne und von 1977 bis 1989 Wilfried Müller im Rang eines Generalmajors. Für die Bezirksverwaltung des Staatssicherheitsdienstes in Magdeburg waren 1988 unter der Leitung von Generalmajor Wilfried Müller am Dienstsitz der BV in Magdeburg, einschließlich der 18 Keisdienststellen (KD) insgesamt 3.644 hauptamtliche Mitarbeiter (MA) der Stasi tätig. Die Bezirksverwaltung Magdeburg der Staatssicherheit war eine der größten Bezirksverwaltungen innerhalb des MfS der DDR. Insgesamt 12.684 inoffizielle Mitarbeiter (6.223 IMS, 119 IMB, 229 IME, 435 FIM, 1.982 IMK/ KW/ KO, 183 IMK/ DA/ DT/ S und 3.523 GMS) übten dabei im Auftrag der BV des MfS (Stand 31.12.1988) in Magdeburg eine konspirative Tätigkeit aus.
* Vgl. Alexander Bastian, Repression, Haft und Geschlecht, Die Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit Magdeburg-Neustadt 1958-1989, Halle/Saale 2012; Johannes Beleites, Abteilung XIV Haftvollzug, (MfS-Handbuch), Hg. BstU, Berlin 2009; Stephan Müller (Hrsg.), Die Vergangenheit lässt uns nicht los, Haftbedingungen politischer Gefangener in der SBZ/DDR und deren gesundheitliche Folgen, Hamburg 1997; Katrin Passens, MfS-Untersuchungshaft, 1971-1989, Berlin 2012; Angela Kowalczyk, Sicher verwahrt, Stasiknast und medizinische Versorgung, Berlin 2004; Annegret Stephan (Hrsg.), 1945 bis 2000, Ansichten zur deutschen Geschichte, Zehn Jahre Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg für die Opfer politischer Gewaltherrschaft 1945 bis 1989, Leske + Budrich, Opladen, 2002; Hans-Eberhard Zahn, Haftbedingungen und Geständnisproduktion in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Psychologische Aspekte und biographische Veranschaulichung, Berlin 1999; Jens Gieseke: Wer war wer im Ministerium für Staatssicherheit (MfS-Handbuch), Hg. BStU, Berlin 2012, S. 18, 41, 46, 56, 65; Sascha Möbius, "Grundsätzlich kann von jedem Beschuldigten ein Geständnis erlangt werden.", Die MfS-Untersuchungshaftanstalt Magdeburg-Neustadt von 1957 bis 1970, Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt (Hrsg.), 1999; Jürgen Vogel, Magdeburg Krotatenweg, Chronik des Bürgerkomitees zur Auflösung der Stasi, Impuls-Verlag, Magdeburg 1991; Jutta Gladen, "Wir überlassen keinen dem Gegner", Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt (Hrsg.), Magdeburg 2004; Dokumentation, Die Untersuchungshaftanstalt des MfS Magdeburg Umfassungsstrasse, Bürgerkomitee Sachsen-Anhalt e. V., Historisches Dokumentationszentrum, Magdeburg ca. 1990; Dienstanweisung Nr. 1/86 über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit, Vertrauliche Verschlußsache, Berlin 29.1.1986, S. 1-45; Die Angaben zu den insgesamt 12.684 inoffiziellen Mitarbeiter der BV des MfS in Magdeburg (mit Kreisdiensstellen) bestehend aus 6.223 IMS, 119 IMB, 229 IME, 435 FIM, 1.982 IMK/ KW/ KO, 183 IMK/ DA/ DT/ S und 3.523 GMS mit Stichtag 31.12.1988, Helmut Müller-Enbergs, Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, Teil 3, Statistiken, Berlin 2008, S. 710-719; Zu der Gesamtanzahl der 1.026 hauptamtlichen Mitarbeiter in den KD des MfS in Magdeburg im Jahr 1989 in: Das MfS-Lexikon, Begriffe, Personen und Strukturen der Staatssicherheit der DDR, Berlin 2012, Dokumentenanhang S. 399; Die Angaben zu den inoffiziellen Mitarbeitern in den 22 KD des MfS im Bezirk Magdeburg zur Anzahl 8.487 inoffizieller Mitarbeiter sind bestehend aus 3.986 IMS, 68 IMB, 87 IME, 306 FIM, 1.208 IMK/ KW/ KO, 72 IMK/ DA/ DT/ S und 2.760 GMS mit Stichtag 31.12.1988, Helmut Müller-Enbergs, Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, Teil 3, Statistiken, Berlin 2008, S. 710-719.
Dokumentation Stasi-Gefängnis Magdeburg; Untersuchungshaftanstalt (UHA) der Bezirksverwaltung (BV) für Staatssicherheit (BVfS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Magdeburg (DDR, MfS, BVfS Mdg. UHA).