Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 18

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 18 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 18); J 18 WS JHS 001 - 233/81 000018 In Prozeß der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erweisen sich jegliche Erscheinungen der Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft immer deutlicher als ein die Entwicklung ernsthaft störender Faktor. Deshalb stehen in den 80er Jahren qualitativ höhere Anforderung zur wirksameren Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen einschließlich ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit durchschnittlich 125 000 Straftaten im Jahr ist die Kriminalität in der DDR im letzten Jahrzehnt eine noch relativ umfangreiche gesellschaftliche Erscheinung geblieben. Der X. Parteitag stellte deshalb als grundlegende Aufgabe, daß auf jede Gesetzes-Verletzung eine angemessene Reaktion erfolgt und die vorbeugende Tätigkeit als gesamtgeseilschaftliches und -staatliches Anliegen verstärkt wird. ”* Das setzt aber wiederum voraus, daß entsprechend der von Lenin erhobenen Forderung, keine einzige’raf'tat unaufgedeckt bleibt. Aus den Lehren der Klassik©#* aus dem Klassenauftrag des X, Parteitages an das MTS, den daitia,5c.'.sierenden und wiederholt gestellten Forderungen des Ministers für Staatssicherheit ein alle Dienst-einheiten ergibt sich als eine ständige Aufgabe, jederzeit zu gewährleis ten, v daß jedes einzelne begangene Staatsverbrechen sowie jede politisch-operativ bedeutsame Straftat der allge-meinen Kriminalität, deren Bearbeitung in die Zuständigkeit des * 3 MfS fällt, auf gedeckt wir d und die Täter entsprechend der Forderung des X, Parteitages, daß es niemandem gestattet wird, 3 den sozialistischen Staat anzutasten, konsequent auf der Grundlage der dafür geltenden Gesetze zur Verantwortung gezogen werden. Das ist aber nur die eine Seite der gewachsenen Anforderungen des Kampfes gegen die Kriminalität, Entsprechend den bereits von den Klassikern des Marxismus-Leninismus herausgearbeiteten 1 t. Honecker, Bericht des ZK der SED an den X a . a . 0., S. 119 2 W. I. Lenin, Zufällige Notizen, Prüde, aber Band k, Dietz Verlag Berlin 1963, s~ 399 3 E. Honecker, Bericht des ZK der SED*an den x 3, a. 0., S. 116 . Parteitag der SED, nicht zu Tode, Werke ♦ Parteitag der SED,;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 18 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 18) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 18 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 18)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen des Prüfungsstadiuras gemäß in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der Kollegium für Strafrecht Militärkollegium. zur Anwendung des Absatz des Gesetzes über den Wehrdienst in der Wissenschaftliche Arbeiten AUTORENKOLLEKTIV: Grundlegende Abforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin im Verhandlungssaal und im Gerichtsgebäude zu gewährleisten bei Störung wiederherzustellen und er somit die Sicherheitsorgane bei der Sicherung rieht lieher Hauptverhandlungen wirksam zu unterstützen hat.

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