Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 78

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 78 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 78);  I 000077' i f 78 - VV3 DNS OÖ1 - 233/01 sind Das ist aber für die Realisierung der Aufgaben in konkreten Ermittlungsverf ahren bziv. aus politisch-operativen Gründen in der Regel unverzichtbar, denn davon hängt ab, ob sie Bestandteil des wahrheitsgemäßen Ermittlungs-ergebnisses werden, ob auf ihrer Grundlage politisch-operative Maßnahmen eingeleitet werden müssen usw, Deshalb umfaßt der untersucht! npsmaßige Erkenntnisprozeß nicht nur die Erlangung von Untersuchungsergebnissen, sondern zugleich den Nachweis ihrer Wahrheit . Dieser Teilprozeß des Erkenntnisprozesses ist der Beweisprozeß; er soll uns Gewißheit über den Wahrheitswert des Erkenntnisresultats vermitteln. Auch er ist durch die den Erkenntnisprozeß im allgemeinen kennzeichnenden Faktoren bestimmt und such sein Ergebnis ist abhängig von der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit , Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit. Die hier thesenhaft aufgestellten Seb-aüptungen sollen im folgenden bewiesen werden. %*■% 2.2. Die Beweist he o it ’';St raf Verfahrens recht der DD R und ln der lififeerguchunnsrrbeit des MfS Die in diesem Abschnitt der Forschungsarbeit darzusteilenden Forschungsergebnisse über den Beweisführungsprozeß als Einheit von Erkenntnis- und ßeiveisprozeß, seine Wesensmerkmale und seine materiellen Grundlagen sowie über die Gesetzlichkeit der Beweisführung betreffen im wesentlichen die strafprozessuale Bsweistheorie , beziehen sich also auf die vom Strafverfahrensrecht geregelte Beweisführung im Strafverfahren. Durch die strafprozessuale Beweistheorie wird auch der gesamte Beweisführungsprozeß der Untersuchungsorgane des MfS im Ermittlungsverfahren geleitet. Dennoch muß von Anbeginn beachtet werden, daß sich der Be-weisführunqsprozsß in der Untersuchunqsarbeit des MfS nicht auf die strafprozessual geregelten Bereiche der offiziellen Tätigkeit im Ermittlunnsverfahren beschränkt . Als politischoperative Diensteinheit des MfS und auf Grund ihrer festen Integration in die politisch-operative Tätigkeit des ge-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 78 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 78) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 78 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 78)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher.

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