Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 78

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 78 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 78);  I 000077' i f 78 - VV3 DNS OÖ1 - 233/01 sind Das ist aber für die Realisierung der Aufgaben in konkreten Ermittlungsverf ahren bziv. aus politisch-operativen Gründen in der Regel unverzichtbar, denn davon hängt ab, ob sie Bestandteil des wahrheitsgemäßen Ermittlungs-ergebnisses werden, ob auf ihrer Grundlage politisch-operative Maßnahmen eingeleitet werden müssen usw, Deshalb umfaßt der untersucht! npsmaßige Erkenntnisprozeß nicht nur die Erlangung von Untersuchungsergebnissen, sondern zugleich den Nachweis ihrer Wahrheit . Dieser Teilprozeß des Erkenntnisprozesses ist der Beweisprozeß; er soll uns Gewißheit über den Wahrheitswert des Erkenntnisresultats vermitteln. Auch er ist durch die den Erkenntnisprozeß im allgemeinen kennzeichnenden Faktoren bestimmt und such sein Ergebnis ist abhängig von der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit , Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit. Die hier thesenhaft aufgestellten Seb-aüptungen sollen im folgenden bewiesen werden. %*■% 2.2. Die Beweist he o it ’';St raf Verfahrens recht der DD R und ln der lififeerguchunnsrrbeit des MfS Die in diesem Abschnitt der Forschungsarbeit darzusteilenden Forschungsergebnisse über den Beweisführungsprozeß als Einheit von Erkenntnis- und ßeiveisprozeß, seine Wesensmerkmale und seine materiellen Grundlagen sowie über die Gesetzlichkeit der Beweisführung betreffen im wesentlichen die strafprozessuale Bsweistheorie , beziehen sich also auf die vom Strafverfahrensrecht geregelte Beweisführung im Strafverfahren. Durch die strafprozessuale Beweistheorie wird auch der gesamte Beweisführungsprozeß der Untersuchungsorgane des MfS im Ermittlungsverfahren geleitet. Dennoch muß von Anbeginn beachtet werden, daß sich der Be-weisführunqsprozsß in der Untersuchunqsarbeit des MfS nicht auf die strafprozessual geregelten Bereiche der offiziellen Tätigkeit im Ermittlunnsverfahren beschränkt . Als politischoperative Diensteinheit des MfS und auf Grund ihrer festen Integration in die politisch-operative Tätigkeit des ge-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 78 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 78) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 78 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 78)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Rechtsanwendung ergeben sich aus ihrer staatsrechtlichen Stellung und aus ihrer dadurch bestimmten Verantwortung für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben voll auszuschöpfen. Das setzt natürlich voraus, die entsprechenden rechtlichen Regelungen genau zu kennen und ihre Anwendungsmöglichkeiten sicher zu beherrschen. Dazu muß vor allem auch die ideologische Klärung des Problems, daß Fernbeobachtungsanlagen vorrangig der Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sewie der Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter der Linie und weiterer Personen gerichtet ist. Die Mitarbeiter müssen desweiteren fähig und in der Lage sein, zwischen feindlichen Handlungen, böswilligen Provokationen, negativen Handlungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Untersuchungsführer bei der Erarbeitung von Wer-isWer-Informationen zu verstärken. Ungeachtet immer wieder auftretender Schwierigkeiten sind die zuständigen operativen Diensteinheiten zu veranlassen, entsprechend enqualifiziertenlnformationsbedarf vorzugeben.

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