Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 564

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 564 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 564); - 56h - WS JIIS 001 - 233/S4 1. Aus t aus clibl a 11 i t 0 0 c Voraussetzung- für die Verwendbarkeit dieses Dokuments im Strafverfaliren ist in der Regel das Vorhandensein eines offiziellen Anlasses gemäß § 92 StPO, auf Grund dessen gegenüber den anderen Strafverfahrensbeteiligten glaubhaft gemacht werden kann, daß vom Untersuchungsorgan eine Beobachtung veranlaßt worden ist. Die Einführung von Beobachtungsergebnissen des MfS als Beweismittel in das Strafverfahren steht mit dem sozialistischen Recht in voller ÜbereinstInnung. Die prinzipielle Zulässigkeit der Beobachtung als Arbeitsmethode des MfS ergibt sich aus dem Verfassungsauf trag, den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, in Verbindung mit der staatsrechtlichen Stellung des MfS. Sofern V-. 4 die Beobachtung die Grundrechte der Bürger uai%etast3t läßt,1 leitet sich ihre Berechtigung unmittelbar? Aus "ÜL'en entsprechenden staatsrechtlichen Bestimmungen” ab; ,e%a:ejijesonderten Rechtsvcr-schrift bedarf es nicht. Es cris tiefTg'auch keine Völker r echt lieh ei Festlegungen über die 7crauctsungcn für die Durcbf ührung von Beobachtungen, denen die,Jöffijer pflicht et ist. Die Anwendung ' der & Beobachtung als BrkgffilaLscrethodo von Polizei- und Siciierlieits-organen ist international üblich und wird öffentlich uüblisiert. In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten: Bestandteil der Staatssouveränität der DDR ist ihr legitimes Recht, auch die Transitstrecken der DDR vor Straftaten und anderen Rechtsverletzungen zu schützen. Darüber hinaus hat die DDR, bezogen auf 3 den speziellen Transit, aus dem Transitabkommen das Recht und die Pflicht, Mißbrauchshandlungen zu verhindern und entsprechend 1 2 1 Das ist beispielsweise bei allen passiven Beobachtirngsraaßnahiaen in der üff ontliclüceit der Rail 2 Insbesondere Artikel 7 der Verfassung der DDR, §§ 6 (2) und 14 (l) des Gesetzes über den Ministerrat der DDR vom l6. 10. 1972, Gesetz über die Bildung des MfS vom 8. 2. 1950 Vgl, Artikel 1 ö des Transitabkommens zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der BRD vom 17'. 12. 1971 3;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 564 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 564) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 564 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 564)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik gegen die Anschläge desFeindes. Die Aufklärung der Dienststellen der Geheimdienste und Agentenzentralen der kapitalistischen Staaten zur Gewährleistung einer offensiven Abwehrarbeit.

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