Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 193

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 193 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 193); BS tü ß 0 01G 2 - 193 - WS DH 3 001 - 233/8}. begründete Überzeugung. Es muß allerdi ngs „da.£ö uf. hingewiosaa werden, daß Gewißheit nicht automatisch Überzeugung begründet. Damit das Wissen um die Wahrheit heim Subjekt eine dementsprechende Überzeugung hervorruft, muß dieses Wissen für sein aktuelles oder zukünftiges Handeln wichtig erscheinen; es muß für die Realisierung seiner Interessen, Befriedigung seiner Bedürfnisse , Erfüllung von Erwartungen usw. bedeutsam und kompetent sein.“ Die Gewißheit des Untersuchungsführers . führt zur Überzeugung ven der Wahrheit des betreffenden Unter* suchungsergebnisses, weil dieses beispielsweise für den erfolgreichen Abschluß des Ermittlungsverfahrsns oder such “nur“ für die Klärung von Widersprüchen wertvoll erscheint. Die Gc v;&. % wißhsit des Wahr he itsvvertes von Aussagen di-# für don Unter-suchungsfObrer ohne Bedeutung sind - nommen die Feststel- langen über die schulischen Leistilfin" eines erwachsenen Be- ~r schuldigten ohne Sachvsrhsltsbszug '*■=, führen nicht zur Heraus** bildung von Überzeugungen Doi riisccn DedlngungsgefZustandekommens von Überzeugt!n= ist es verständlich, dCs die Schuld des Beschuldigten, riss Vorliogen or!or ;JicfeptrHliegon der strafrochtlichen Verant-Wörtlichkeit dos# Dohu Idioten, häuf in io Zentrum der subiekti-ve.n überzoununmsbildunn des Untersuchungsführers steht. Kiil H Beruht die Überzeugung des Untorsuchungr.führers von der Sc hu dss Beschuldigten suf Gewißheit dos Wahrhoitswerts der diesbezüglichen Untersuchungsergebnisse, entstellen unseres Erachtentauch keine Probleme. Die diesbezügliche Überzeugung des Untersuchungsführers darf nur nicht dahin führen, daß er im we.itcroi Verlauf der Untersuchung die Bewcioführungsaufnaben zu den anderen von Gegenstand der Beweisführung erfaßten Umständen der Straftat *. beispielsweise die Uerausarbeitunet der den Bc- 1 Vgl. Olcun "Überzeugung", ’en a . a . n., S. 26/27;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 193 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 193) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 193 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 193)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen entsprechend der Gesellschaftsstrategie der für die er und er Oahre. Die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der liegenden Er-scheinungen, die am Zustandekommen und am Erhalten von feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen beteiligt sind, der Charakter von Bedingungen zu, die als notwendige Vermittlungsglieder der vom imperialistischen Herrschaftssystem ausgehenden Einflüsse verstärkt wurde. in Einzelfällen die Kontaktpartner eine direkte, ziel- gerichtete feindlich-negative Beeinflussung ausübten. Eine besondere Rolle bei der Herausbildung und Verfestigung feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in differenzierte feindlich-negative Handlungen geführt. Wie bereits im Abschnitt begründet, können feindlich-negative Einstellungen und Handlungen nur dann Zustandekommen, wenn es dafür soziale Bedingungen in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und das friedliche Leben der Bürger zu organisieren. Mit dieser grundlegenden Regelung ist die prinzipielle Verantwortung der Schutz- und Sicherheitsorgane des sozialistischen Staates und der Sicherheit der Rechte Verhafteter macht es sich erforderlich, eine für alle Diensteinheiten der Linie einheitlich geltende Effektenordnunq zu erlassen.

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