Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 448

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 448 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 448); Bf~ tU \ ■ }*'' 448 - WS DHS 001, - 233/C1 1 I J Falsch wäre dagegen der Vermerk "Auf Grund des vorgelegten Beweismittels hat der Beschuldigte nicht mehr geantwortet". Ausdruckgsgeschehen, das der Beschuldigte als Teil der Kommun kation einsetzt , verlangt vom Untersuchungsführer als Voraussetzung zur Dokumentierung besonderes Vorgehen. Durch den Untersuchungsführer muß im Vernshmunnsgeschehen verbal fest-gestellt werden, was er wahrgenommen hat, gegebenenfalls verbunden mit der von ihm vorgenommenen Deutung. Der Beschuldigte wird zur Stellungnahme aufgefordert, damit die durch das Ausdrucksgeschehen vermittelte Information eindeutig bestimmt und in das Protokoll aufgenommen werden kann. z. 3. schüttelt der Beschuldigte auf einen Vorhalt den Kopf, ist darauf einzugehen: "Sie schütteln mit dem Kopf, soll das heißen', der Vorhalt wird Vori Ihnen nicht bestätigt". Die Antwort kann lauten: , ;ias was sie vorgehalten haben ist falsch" oderj'Jcte es ist richtig was Sie sagten, ich begreife , warum das von Bedeutung sein soll." Kopfnicken muß auch durchaus keine Bestätigung sein. Die Nachfrage kann aiÄndei.ne Antwort der Art ergeben: "Nein das stimmt rt±cfi%v#’s A. aussagt, aber ich wußte schon immer, daß er mich nicht leiden kann." . C f. * r £ Gefühlsousbrüche in Verbindung mit bedeutenden Aussagen können bedeutsam sein. Eine im spöttischen Ton vorgetrage ne Selbst beziehtigung erfordert immer ein Eingehen: Sie bezichtigen sich in ironischem Ton der ihnen zur Last gelegten Straftat. Was wollen Sie damit ausdrücken?" "Das ist keine Ironie, mir ist ernst zumute, aber wenn Sie unbedingt eine Belastung von mir hören wollen, dann sage ich sie eben aus 1“ Die Protokollierung der auf diese Weise mündlich geklärten Informationsgehalte der jeweiligen Erscheinungen des Ausdrucksgeschehens muß dann entsprechend der Erfordernisse des jeweiligen Verfahrens erfolgen. Dieses Vorgehen ist auch er forderlich, um bei Anwendung einer zusätzlichen Schallaufzeichnung deren Verständlichkeit bei der Wiedergabe stets zu gewährleisten.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 448 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 448) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 448 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 448)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Auf der Grundlage der Erfassung und objektiven Bewertung Pritsche idiings Situationen nuß der ürjtorsi;chiingsfüiirer unter Einschluß anderer Fähigkeiten, seiner Kenntnisse und bereits vorliegender Erfahrungen in der Untersuclrungsarbcit in der Lage sein, die politisch-operative Lage in ihrem Verantwortungsbereich einzuschätzen, einen Beitrag zur Klärung der Frage Wer ist wer? zu leisten und Hinweise auf operativ interessante Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der operativen Basis der vor allem der zur Erarbeitung von abwehrmäßig filtrierten Hinweisen zur Qualifizierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren.

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