Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 443

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 443 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 443); i 1\ C 0 ß 4 4 5 I 43 - WS DHS 001 - 233/SI werden, wenn der Beschuldigte über einen entsprechenden Intelligenzgrad verfügt und es für die Demonstration der Objektivität der Vernehmungsführung zweckmäßig erscheint. Auch bei der Wiedergabe von Aussagen zu fachspezifischen Zusammenhängen aus der beruflichen Tätigkeit oder besonderer Interessengebiete des Beschuldigten hat sich diese Protokollierungstechnik bewährt. Es kann auch zweckmäßig sein, dem Verlangen eines Beschuldigten nach Diktat seiner Antwort in das Vernehmungsprotokoll zu entsprechen, jedoch können solche Forderungen des Beschuldigten auch zurückgewiesen werden, wenn festgestellt wird, daß der Beschuldigte die Möglichkeit mißbraucht , um zu provozieren oder die Untersuchungen zu verzögern. Die Protokollierung nach Diktat ist variabel einsetzbar. Es ist möglich, dem Beschuldigten eine Frage vorzulegen und die jgi" Antwort sofort in das Protokoll diktieren zu .lassen. Es ist auch möalich, mit dem Beschuldigten zunä 1?inen bestimmten ja** Komplex vernahmungsmäßig zu klären und ihri danachi zum Diktat der erarbeiteten Antworten aufzüfjadern. In diesem Fall muß der ’S -*' Untersuchungsführer darauf achtejjjjvf daß das Diktat des Beschuldigten den zuvor von ihn/gemachten Aussagen entspricht. Treten f % beweiserhebliche Abweachuncen auf, müssen diese entweder durch mündliche Hinweise od'är durch protokollarische Vorhalte überwunden werden. Es ist günstig, wenn dazu eine zusätzliche Schall* aufzeichnung zur Verfügung steht . Auch die Tatsache der Anfertigung des Beschuldigtenvernehmungsprotokolls nach Diktat durch den Beschuldigten ist im Vernehmungsproto’-oll in analoger Weise wie die v.’ört-liche Wiedergabe der Aussagen auszuweisen. Die Protokollierungstechnik unterscheidet sich außerdem danach,, auf welche Art und Weise das Protokoll vom Untersuchungsführer angefertigt wird . Die in der Untersuchungsarbeit des MfS noch verbreiteste aber auch zeitaufwendigste Methode ist die handschriftliche Niederschrift des Protokolls durch den Untersuchungsführer . Auf die in diesem Zusammenhang auftretenden Problems der Anfertigung des Protokolls und des Verhältnisses von Orig inalprotokoll und maschinenschriftlicher Abschrift wurde bereits eingegangen. Gleiche Probleme treten auf, wenn;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 443 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 443) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 443 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 443)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit im Netz und die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung, einzubeziehen. Dem Tätigwerden des Untersuchungsorgans geht entweder eine operative Bearbeitung gemäß Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland. Weitere Möglichkeiten können die Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten das Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, die Nutzung zuverlässiger, überprüfter offizieller Kräfte, die auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Rechte und Befugnisse unter strikter Wahrung der EigenVerantwortung weiter entwickelt. In Durchsetzung der Richtlinie und weiterer vom Genossen Minister gestellter Aufgaben;, stand zunehmend im Mittelpunkt dieser Zusammenarbeit,im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern nicht nur als Kernstück ein, sondern es ermöglicht, die Inoffiziellen Mitarbeiter noch konzentrierter in Richtung auf die unmittelbare Bekämpfung feindlich tätiger Kräfte einzusetzen. Das auf der Grundlage des Willens zur Wiedergutmachung. Wie bei jeder Werbung kommen auch bei der Überwerbung mehrere Motive, wenn auch unterschiedlichen Grades, zum Tragen.

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