Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 442

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 442 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 442); WS DHS 001 - 233/31 ! - kkZ - Das ist die in der Untersuchungspraxis des MfS am häufigsten angewandte Protokollierungstechnik. Sie ermöglicht ein konzentriertes Vorgehen des Untersuchungsführers in der Vernehmung, das nicht durch die zur Protokollierung erforderlichen Pausen unterbrochen wird. Dadurch wird verhindert, daß Beschuldigte die gegen die Wahrheitsfindung Vorgehen, während der Protokollierung ungestört überlegen können, wie sie ein fehlerfreies Vorgehen entsprechend ihrer Verhaltensdisposition sichern können. Allerdings erfordert diese Technik eine gute Vernehmungsvorbereitung und hohe Aufmerksamkeit und Konzentration des Untersuchungsführers . Es ist erforderlich , daß sich der Untersuchungsführer während der Vernehmung möglichst genaue Notizen anfertigt , um eine objektive Darstelluna von Inhalt utid Ver- -V. lauf der Beschuldiotenvernehmung zu gewährlei#Fe,n% .-Darüber wohinaus hat es sich bewährt, die Wiedergabe/ö;§r, zusätzlichen Schallaufzeichnung als Grundlage für die Abfertigung de; kolls auszunutzen. Proto- I Bei beiden Protokollierungstechniken sind die eina3ngs zu diesem Abschnitt dargestellten' Grundformen der sinngemäßen $* f\-. oder der wörtlichen Wiedergabe der Aussagen des Beschuldigten anwendbar, entweder in reiner Form oder miteinander kombiniert. Im.Interesse der Aussagekraft des Protokolls ist es künftig unverzichtbar, Aussagen des Beschuldigten zu den oben angeführten Zusammenhängen wörtlich aufzunehmen. Die wörtliche Widergabe von Aussagen muß im Protokoll kenntlich gemacht werden, wie durch Der Beschuldigte erklärte dazu wörtlich: M " Der Beschuldigte gab durch Diktat zu Protokoll: " Eine besondere Form der wörtlichen Wiedergabe der Aussagen, die auch eine gesonderte Technik der Protokollierung erfordert, ist die Protokollierung nach Diktat des Beschuldigten, Diese Form sollte angewandt;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 442 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 442) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 442 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 442)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der relevanten Sachverhalte bedeutsamen Tatsachen, Zusammenhänge und Beziehungen und auch Informationen zum Ausschluß von Möglichkeiten einer Widerlegung von Untersuchungsergebnissen gewonnen werden.

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