Hauptabteilung Ⅷ des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik

Die Hauptabteilung (HA) VIII (Beobachtung, Ermittlung) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) war unter der Leitung von Generalmajor Dr. jur. Karli Coburger für die Beobachtungen, Ermittlungen, Durchsuchungen und Festnahmen des Ministeriums für Staatssicherheit im und nach dem Operationsgebiet der DDR verantwortlich. Zum Ende 1989 arbeiteten am zentralen Dienstsitz der Hauptabteilung VIII in Berlin 1.618 und in den Abteilungen (Abt.) VIII der Bezirksverwaltungen (BV) für Staatssicherheit (BVfS) des MfS 3.079 hauptamtliche Mitarbeiter. Dem Leiter Generalmajor Dr. jur. Karli Coburger unterstanden in Ausübung seiner Tätigkeit 4 stellvertretende Leiter. Oberst Richard Lindner (1. Stellvertreter), Oberst Dr. jur. Wolfgang Weissbach, Oberst Dr. jur. Erwin Mikuszeit (bis 31.10.1989), Oberstleutnant Dr. jur. Hans-Jochen Schmidt (ab 1.11.1989) und Oberst Günter Stetfeld.

Im Ministerium für Staatssicherheit wurde bereits 1950 die selbständige Abteilung VIII gebildet. Aufgabe dieser dann ab 1958 als Hauptabteilung VIII geführte Diensteinheit des Staatssicherheitsdienstes war es, im Auftrag anderer Diensteinheiten des MfS operative Beobachtungen und Ermittlungen durchzuführen. Zu den Standardmethoden zählten Mitschnitte von Telefongesprächen, konspirative Fotoaufnahmen, Videoüberwachung, verdeckte Wohnungsdurchsuchungen sowie gewaltsames Eindringen in fremde Objekte aller Art im und nach dem Operationsgebiet der DDR. Die Hauptabteilung VIII des MfS hatte ihren zentralen Dienstsitz im Berliner Stadtbezirk Köpenik in Wuhlheide. Neben Beobachtungen, Ermittlungen, Durchsuchungen und Festnahmen in der DDR gehörten auch "aktive operative Maßnahmen in und nach dem Operationsgebiet" zu den Aufgaben der Hauptabteilung VIII im Liniensystem des Staatssicherheitsdienstes. Hauptamtliche Mitarbeiter und Inoffizielle Mitarbeiter (IM) des MfS reisten unter falschem Namen über getarnte Grenzschleusen ins westliche Operationsgebiet, wo sie Nachforschungen anstellten und Personen und Gebäude überwachten. Auch Anschläge und Entführungen gehörten zum operativen Geschäft dieser Hauptabteilung der Staatssicherheit. Die Aufgabenstellung der Hauptabteilung VIII sowie der nachgeordneten Abteilungen VIII in den Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit des MfS umfassten die Observation von Personen im Zusammenhang mit der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs, und (zentraler) Aktionen. Die Observation von Angehörigen der Militärinspektionen sowie von bevorrechteten Personen und Korrespondenten. Beobachtungen im Rahmen der Bekämpfung der politischen Untergrundtätigkeit (PUT) und des "Polittourismus". Des weiteren Ermittlungen, Festnahmen, Durchsuchungen im Zusammenhang mit Operativen Vorgängen und (zentralen) Aktionen. Die Sicherung und Kontrolle der Transitwege (Straße) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin-West und der internationalen Transitstrecken nach Polen, zur CSSR und nach Skandinavien. Weiterhin die Ermittlungen und Beobachtungen im und nach dem "Operationsgebiet" vor allem Bundesrepublik und Berlin-West. Die Planung und Durchführung von Maßnahmen gegen Einzelpersonen, Personengruppen und Einrichtungen im "Operationsgebiet". Aftragsbezogene Ermittlungen gegen "operativ angefallene Personen". Die Führung von IM, Arbeit mit OibE, Einsatz von U-Mitarbeitern (UMA (unbekannte Mitarbeiter)) in der operativen Beobachtung, insbesondere von Personen "im Rahmen operativer Vorgänge mit spezieller sicherheitspolitischer Bedeutung".

Vgl. Angela Schmole, Hauptabteilung VIII, Beobachtung, Ermittlung, Durchsuchung, Festnahme, Abteilung Bildung und Forschung, BStU (Hrsg.), Berlin 2011, S. 11, 100, 111. Angabe der hauptamtlichen Mitarbeiter der HA in Berlin einschließlich 129 HIM, 21 OibE und 1 Zivilbeschäftigter; Roland Wiedmann, Die Diensteinheiten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) 1950–1989, Eine organisatorische Übersicht, Anatomie der Staatssicherheit (MfS-Handbuch), BStU, Berlin, 2012.

Dokumentation Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Potsdam-Eiche (MfS DDR DE JHS).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur vorbeugendon Verhinderung, Aufdeckung und Dekömpfung der Versuche dos Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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