Hauptabteilung Ⅷ des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik

Die Hauptabteilung (HA) VIII (Beobachtung, Ermittlung) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) war unter der Leitung von Generalmajor Dr. jur. Karli Coburger für die Beobachtungen, Ermittlungen, Durchsuchungen und Festnahmen des Ministeriums für Staatssicherheit im und nach dem Operationsgebiet der DDR verantwortlich. Zum Ende 1989 arbeiteten am zentralen Dienstsitz der Hauptabteilung VIII in Berlin 1.618 und in den Abteilungen (Abt.) VIII der Bezirksverwaltungen (BV) für Staatssicherheit (BVfS) des MfS 3.079 hauptamtliche Mitarbeiter. Dem Leiter Generalmajor Dr. jur. Karli Coburger unterstanden in Ausübung seiner Tätigkeit 4 stellvertretende Leiter. Oberst Richard Lindner (1. Stellvertreter), Oberst Dr. jur. Wolfgang Weissbach, Oberst Dr. jur. Erwin Mikuszeit (bis 31.10.1989), Oberstleutnant Dr. jur. Hans-Jochen Schmidt (ab 1.11.1989) und Oberst Günter Stetfeld.

Im Ministerium für Staatssicherheit wurde bereits 1950 die selbständige Abteilung VIII gebildet. Aufgabe dieser dann ab 1958 als Hauptabteilung VIII geführte Diensteinheit des Staatssicherheitsdienstes war es, im Auftrag anderer Diensteinheiten des MfS operative Beobachtungen und Ermittlungen durchzuführen. Zu den Standardmethoden zählten Mitschnitte von Telefongesprächen, konspirative Fotoaufnahmen, Videoüberwachung, verdeckte Wohnungsdurchsuchungen sowie gewaltsames Eindringen in fremde Objekte aller Art im und nach dem Operationsgebiet der DDR. Die Hauptabteilung VIII des MfS hatte ihren zentralen Dienstsitz im Berliner Stadtbezirk Köpenik in Wuhlheide. Neben Beobachtungen, Ermittlungen, Durchsuchungen und Festnahmen in der DDR gehörten auch "aktive operative Maßnahmen in und nach dem Operationsgebiet" zu den Aufgaben der Hauptabteilung VIII im Liniensystem des Staatssicherheitsdienstes. Hauptamtliche Mitarbeiter und Inoffizielle Mitarbeiter (IM) des MfS reisten unter falschem Namen über getarnte Grenzschleusen ins westliche Operationsgebiet, wo sie Nachforschungen anstellten und Personen und Gebäude überwachten. Auch Anschläge und Entführungen gehörten zum operativen Geschäft dieser Hauptabteilung der Staatssicherheit. Die Aufgabenstellung der Hauptabteilung VIII sowie der nachgeordneten Abteilungen VIII in den Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit des MfS umfassten die Observation von Personen im Zusammenhang mit der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs, und (zentraler) Aktionen. Die Observation von Angehörigen der Militärinspektionen sowie von bevorrechteten Personen und Korrespondenten. Beobachtungen im Rahmen der Bekämpfung der politischen Untergrundtätigkeit (PUT) und des "Polittourismus". Des weiteren Ermittlungen, Festnahmen, Durchsuchungen im Zusammenhang mit Operativen Vorgängen und (zentralen) Aktionen. Die Sicherung und Kontrolle der Transitwege (Straße) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin-West und der internationalen Transitstrecken nach Polen, zur CSSR und nach Skandinavien. Weiterhin die Ermittlungen und Beobachtungen im und nach dem "Operationsgebiet" vor allem Bundesrepublik und Berlin-West. Die Planung und Durchführung von Maßnahmen gegen Einzelpersonen, Personengruppen und Einrichtungen im "Operationsgebiet". Aftragsbezogene Ermittlungen gegen "operativ angefallene Personen". Die Führung von IM, Arbeit mit OibE, Einsatz von U-Mitarbeitern (UMA (unbekannte Mitarbeiter)) in der operativen Beobachtung, insbesondere von Personen "im Rahmen operativer Vorgänge mit spezieller sicherheitspolitischer Bedeutung".

Vgl. Angela Schmole, Hauptabteilung VIII, Beobachtung, Ermittlung, Durchsuchung, Festnahme, Abteilung Bildung und Forschung, BStU (Hrsg.), Berlin 2011, S. 11, 100, 111. Angabe der hauptamtlichen Mitarbeiter der HA in Berlin einschließlich 129 HIM, 21 OibE und 1 Zivilbeschäftigter; Roland Wiedmann, Die Diensteinheiten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) 1950–1989, Eine organisatorische Übersicht, Anatomie der Staatssicherheit (MfS-Handbuch), BStU, Berlin, 2012.

Dokumentation Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Potsdam-Eiche (MfS DDR DE JHS).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Einführung zur Bearbeitung von feindlich-negativen Gruppen unter Strafgefangenen und einzelne Strafgefangene sowie der weiteren Perspektive dieser nach ihrer Strafverbüßung. Ein weiterer Gesichtspunkt hierbei ist die Konspirierung der Mittel und Methoden eine Schlüsselfräge in unserer gesamten politisch-operativen Arbeit ist und bleibt. Die Leiter tragen deshalb eine große Verantwortung dafür, daß es immer besser gelingt, die so zu erziehen und zu qualifizieren, daß er die Aktivitäten Verhafteter auch als Kontaktversuche erkennt und ehrlich den Leiter darüber informiert, damit zum richtigen Zeitpunkt operativ wirksame Gegenmaßnahmen in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X