Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung Leipzig des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik

Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung (BV) für Staatssicherheit (BVfS) Leipzig des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).

Die Untersuchungshaftanstalt (UHA) der Bezirksverwaltung (BV) für Staatssicherheit (BVfS) Leipzig des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) befand sich inmitten eines großen Justiz- und Gefängniskomplexes gegenüber dem ehemaligen Reichsgericht zwischen Dimitroff-, Harkort- und Beethovenstraße sowie dem Petersteinweg. Die umliegenden Gebäude der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Leipzig waren von der Bezirksstaatsanwaltschaft, der Volkspolizei, dem Bezirksgericht sowie deren nachgeordneten Behörden belegt. Lediglich in einem Gebäude vom MfS als Risikofaktor betrachtet, befanden sich die Handelshochschule sowie eine Mensa der Karl-Marx-Universität Leipzig. Unmittelbar angrenzend befand sich ebenfalls eine Strafvollzugseinrichtung des Ministerium des Innern (MdI).         Das eigentliche Gefängnis wurde im Jahre 1880 nach einem Entwurf des Architekten Hugo Licht erbaut.           Bereits vor 1955 wurden von Strafgefangenen erste grundlegende Arbeiten in der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Leipzig realisiert. So wurden sämtliche bestehenden baulichen Verbindungen zum Volkspolizeikreisamt zugemauert. Erhalten blieb lediglich der sogenannte Zugang "Zimmer 111", der ab Januar 1954 zur Verfügung stand. Ahnungslose spätere Häftlinge "zur Klärung eines Sachverhalts" mitunter zur Volkspolizei (VP) ins Zimmer 111 bestellt wurden und so direkt in die Untersuchungshaftanstalt der Staatssicherheit kamen. Darüber hinaus wurde ein Rundganghof fertiggestellt, der zunächst ein Karree von rund 9 mal 11 Metern umfasste.              Anfang der Sechzigerjahre wurden für die Untersuchungsgefangenen fünf separate Freiganghöfe mit einer Größe von jeweils circa 2,5 mal 7,5 Metern geschaffen. Die Begrenzungsmauern dieser "Käfige" waren mit einem Sichtschutz versehen, der sowohl die Sicht nach draußen als auch das Einsehen von den umstehenden Gebäuden verhindern sollte. Zur permanenten Kontrolle der Inhaftierten waren neben einem balkonartigen Postenstand Spiegel an den gegenüberliegenden Begrenzungsmauern angebracht, so dass der Wachposten einen uneingeschränkten Einblick in die Freigangzellen hatte. Zur Verhinderung des Kassiberschmuggels sowie dem Einritzen von Mitteilungen wurden die Innenwände Anfang der Achtzigerjahre mit Fliesen ausgekleidet. Die ebenfalls zu dieser Zeit eingebaute elektrische Türverriegelung ließ sich vom Postenstand aus bedienen, um ein Überwältigen des Wachmannes beim Öffnen bzw. Schließen der Zellentür zu verhindern. Für den Freigang der Strafgefangenen stand nunmehr der Wäschehof der Uuntersuchungshaftanstalt zur Verfügung.           Das Zellenhaus der Untersuchungshaftanstalt selbst bestand zunächst aus vier Etagen zuzüglich einem Keller- und Dachgeschoss. Im Erdgeschoss befand sich eine vom Volkspolizeikreisamt (VPKA) genutzte Küche, die von der UHA der Stasi durch eine Milchglasdecke abgetrennt und auch nicht zugänglich war. Das VPKA nutzte darüber hinaus ein abgetrenntes Treppenhaus als Waffenkammer und einen separaten Teil des Kellers. Hier war neben den Arbeitsräumen für Strafgefangene in den Fünfzigerjahren noch ein Baderaum untergebracht. Die erste Etage beherbergte diverse Dienst- und Lagerräume, Effekten- und Waffenkammer der Abteilung XIV. Von hier aus war auch der Übergang zum VPKA (Zimmer 111), der Postenstand für die Freihöfe und die Überführungsverbindung zur benachbarten Haftanstalt des MdI zugänglich, die bis mindestens 1968, doch nicht länger als bis 1976 Bestand hatte. Das zweite bis vierte Geschoss wurden als Verwahrraumbereich sowohl für Straf- als auch Untersuchungsgefangene der Stasi genutzt. Neben den Zellen befanden sich hier Dusch- und Abstellräume, wobei in der vierten Etage die Verwahrräume der weiblichen Strafgefangenen durch eine Mauer getrennt waren. Verbunden waren die Verwahretagen durch Lichthöfe, welche zur Suizidprävention mit Maschendraht abgesichert wurden. Die erste Etage war zusätzlich durch Glas abgetrennt.

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Bereits 1956 wurde in der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Leipzig eine Rot-Grün Ampelanlage installiert, die dem Wachpersonal signalisierte, wenn die vorgegebenen Überführungswege der Gefangenen zu Freistunden oder Vernehmungen in Benutzung waren, sodass Begegnungen von Gefangenen weitgehend unterbunden werden konnten, durch die sie möglicherweise Kenntnisse über die Belegung der Untersuchungshaftanstalt und die Identität von Mitgefangenen erlangt hätten. Der Einsatz anderer technischer Hilfsmittel diente vor allen Dingen der Erhöhung der Sicherheit. Es wurde ein Kontrollsystem entwickelt und eingebaut, was den Wachschichtleiter jederzeit in die Lage versetzte durch Lichtsignale von seinem Dienstzimmer aus, auf einen Blick festzustellen, ob alle Türen verschlossen waren. Eine andere Signalanlage zeigte ihm wiederum an, welche Zelle gerufen hatte.            Auch das bereits in der Untersuchungshaftanstalt durch die Stasi installierte Reißleinensystem wurde umgebaut.Während früher durch ein akustisches Zeichen das ganze Verwahrraumhaus aufmerksam wurde, wenn die Reißleine gezogen wurde, konnte der Wachschichtleiter an einer Überwachungstafel den Ort, von wo der stille Alarm gegeben wurde, ablesen und seine ihm zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte sofort richtig einsetzen. Des Weiteren wurde zur Erhöhung der Sicherheit eine Industriefernsehanlage (Videoüberwachung) eingebaut, wordurch der Wachhabende jeden Augenblick den größten Teil der Außenanlagen und des Zellenhauses überblicken konnte. Alle Häftlingsbewegungen im Zellenhaus, zum Beispiel beim Freihof, konnten so auf dem Monitor verfolgt werden. Da die Überwachungskameras im Zellenhaus offen sichtbar angebracht wurden, wirken sie auch moralisch auf das Verhalten der Untersuchungsgefangenen bei Bewegungen im Zellenhaus, was sich auch in ihrem Verhalten ausdrückte, so daß es während größeren Bewegungen, wie Freihof, Baden, Verlegungen, Transporte oder Zu- und Abgängen, keine nenenswerten "Disziplinlosigkeiten bei den Häftlingen gab."             Darüber hinaus gab es sogenannte "Drucktaster" zur Alarmauslösung unter anderem in allen Vernehmer-, Besucher- und Rechtsanwaltszimmern, außerdem im "Medizinischen Punkt" (Sanitätsstube).              1952 verfügte die UHA der BVfS Leipzig des MfS über insgesamt 62 "Verwahrräume". Der tatsächlich für Untersuchungs- und Strafgefangene zur Verfügung stehende Zellenbestand variierte über die Jahre jedoch aufgrund von Umbauarbeiten oder anderweitiger Verwendung der Räumlichkeiten. So wurden bereits im Juni 1953 nur noch 57 Zellen mit einer maximalen Aufnahmekapazität von 100 Personen angegeben. 1959 wiederum waren es insgesamt 60 Zellen, die "normal" 190 und bei Überbelegung circa 260 Gefangene aufnehmen sollten. Für 1988 sind 42 Zwei-Personen-Zellen und 4 Vier-Personen-Zellen bei einer "normalen" Aufnahmekapazität von 98 und einer maximalen von 196 Häftlingen überliefert. Im Jahr 1989 gehörte Leipzig mit seinen 98 Plätzen für Untersuchungsgefangene zu den kleineren Untersuchungshaftanstalten der Stasi auf Bezirksebene. Im Vergleich verfügten zu diesem Zeitpunkt die Untersuchungshaftanstalten der Stasi in Karl-Marx-Stadt über 329 und der in Halle über 181 Plätze.

Neben den Verwahrraumzellen gab es in der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Leipzig drei "Sonderverwahrräume", von denen zwei für Körperdurchsuchungen und einer zur "Absonderung" genutzt wurden. Darüber hinaus existierte eine Arrestzelle für Untersuchungs- und Strafgefangene der Stasi. Waschbecken, Toilette und Bett waren in dieser Zelle durch ein Gitter separiert, sodass den Gefangenen jegliche Liegemöglichkeit entzogen werden konnte und sie selbst beim Verrichten der Notdurft auf das Wohlwollen des Personals angewiesen waren. Um die Einrichtung eines Raumes zur vollständigen Isolation (»Gummizelle«) wie in Berlin-Hohenschönhausen war man in Leipzig zwar bemüht, hatte diesen aber wohl nie eingerichtet.         Die übrigen Zellen waren anfangs mit Holzpritschen versehen, die sich jeweils über die gesamte Breite des Raumes (2,25 m) erstreckten und zur Polsterung lediglich mit Strohsäcken versehen waren. Später wurden die Pritschen durch Einzel- oder Doppelstockbetten ersetzt. Die Fenster waren mit Sichtblenden ausgestattet, um Blickkontakte mit der Außenwelt zu verhindern. Spätestens Ende der Fünfzigerjahre wichen sie den in den meisten Untersuchungshaftanstalten der Stasi gängigen Glasbausteinen. Diese verhinderten nicht nur mögliche Sichtkontakte, sondern minderten auch den Einfall von Tageslicht und eine ausreichende Belüftung der Zellen. Im Winter litten die Häftlinge wiederum unter "permanenter Zugluft". Für die Notdurft standen lediglich Kübel zur Verfügung, die jedoch 1955 durch Toiletten mit Wasserspülung ersetzt wurden, was somit deutlich früher als beispielsweise in den UHA der Stasi in Schwerin, Magdeburg oder Halle geschah.Allerdings wurden die "unhygienischen Toilettenanlagen" bemängelt. Bei Wasserrohrbrüchen kam es mitunter dazu, dass das Abwasser über mehrere Tage in den Verwahrräumen stand und erst nach Beschwerde seitens der Häftlinge eine Reparatur vorgenommen wurde. Neben der Toilette gab es in der Zelle außerdem ab einem unbestimmten Zeitpunkt ein Waschbecken für die persönliche Hygiene. In den Fünfzigerjahren waren aus Gründen der Suizidprävention und zur Verhinderung tätlicher Angriffe gegen das Wachpersonal ansonsten keinerlei Einrichtungsgegenstände zugelassen. Tische und Hocker wurden wohl erst später Teil des Zelleninventars, konnten jedoch aus genannten Gründen jederzeit entfernt werden. Später gab es in den Zellen auch Wandregale zur Aufbewahrung.

Im Dezember 1952 hatte bereits die Abteilung IX ihre Arbeitsräumlichkeiten in der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Leipzig bezogen. In den Anfangsjahren wurden hierfür noch Zellen zweckentfremdet. Zusätzlich gab es ein "Zimmer des Freundes", vermutlich für einen der zahlreichen Instrukteure des MGB bzw. MWD, die zu dieser Zeit auch die Abteilungen IX der Staatssicherheit in ihrer Untersuchungstätigkeit anleiteten.     1960 erfolgte der Bau eines östlich an das Zellenhaus anschließenden neuen Vernehmergebäudes, für dessen Errichtung abermals ein Arbeitskommando aus Berlin-Hohenschönhausen herangezogen wurde. Im Keller wurde eine Küche samt Lagerräumen eingerichtet. Das Erdgeschoss beherbergte vor allem Räumlichkeiten der Abteilung XIV, zusätzlich waren noch ein Besucher- und ein Rechtsanwaltsraum untergebracht. Die übrigen vier Etagen waren allesamt der Abteilung IX vorbehalten. Hier befanden sich auch die Zimmer zur Vernehmung der Untersuchungsgefangenen. Für deren Überführung existierte in der 1. und 3. Etage eine Verbindung des Vernehmergebäudes zum Zellenhaus der Untersuchungshaftanstalt. Die räumliche Dienstsituation dürfte sich durch den Erweiterungsbau deutlich verbessert haben, was auch dadurch dokumentiert wird, dass bei der Aufstockung des Zellenhauses 1971 noch Platz für einen weniger dringlich benötigten Kulturraum für die hauptamtlichen Mitarbeiter geschaffen werden konnte.          Trotz dieser Umbauarbeiten galt der "perspektivische Bestand" der Untersuchungshaftanstalt des Stasi in Leipzig ab spätestens Ende der Siebziger- jahre als "nicht vertretbar"". Bemängelt wurden unter anderem ein feuchtes Mauerwerk in der Küche und den Sanitärbereichen, der schlechte Zustand der Wasser-, Heizungs- und Elektroleitungen sowie die unzureichenden Zufahrts- und Rettungswege für den Brandfall.          Selbst die staatliche Bauaufsicht der DDR stellte fest, dass "die hygienischen und bautechnischen sowie arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen [...] nicht erfüllt" werden und erstellte einen umfangreichen Katalog notwendiger Rekonstruktionsmaßnahmen der Untersuchungshaftanstalt. Der Gefängnisbau wurde daraufhin weiter nur behelfsmäßig instand gesetzt. 1985 wurden folgend die Haftzellen und die Arbeitszimmer renoviert sowie Reparaturen an Sanitär- und Elektroanlagen vorgenommen.            Ein größerer Neu- und Umbau der bestehenden Untersuchungshaftanstalt in Leipzig wurde für 1989 in den Perspektivplan der Linie XIV aufgenommen. Vorgesehen waren eine Fahrzeugschleuse zum konspirativen Be- und Entladen der Gefangenentransportwagen und die Platzierung der Freihofboxen auf dem Dach des Neubaus. Keines dieser beiden Bauvorhaben kam noch zur Ausführung, sodass die Rekonstruktion einer Verwahretage des Zellenhauses und der Küche 1986/1987 die letzte nennenswerte Bemühung der Stasi zur Verbesserung der räumlichen Haftbedingungen blieb. Auf die Mitglieder des Bürgerkomitees Leipzig, die hier sicher gestellte Akten des Staatssicherheitsdienstes der DDR einlagerten, machte die UHA 1990 einen entsprechend "total veraltet[en] und runtergekommenen" Eindruck.                Bis mindestens 1955 wurden neben der Untersuchungshaftanstalt in der Beethovenstraße auch noch Zellen im Gelände einer von der Stasi genutzten früheren Fabrikantenvilla in Leipziger Stadtteil Leutzsch in der Hans-Driesch-Straße 2 betrieben. Die Außenstelle firmierte als Haftanstalt II der BVfS Leipzig und verfügte über 29 Zellen für maximal 50 Insassen, zudem über eine unbestimmte Anzahl an Vernehmerzimmern. Die Zellen waren in etwa zwei mal vier Meter groß; Tische, Hocker und Betten konnten an die Wände hochgeklappt werden.           Aus dem Jahr 1955 ist für die Abt. XIV eine Häftlingszahl von 81 überliefert. 1988 wird eine Durchschnittsbelegung von 45 Untersuchungshäftlingen angegeben. Die Kapazität der UHA in der Beethovenstraße betrug 98 Untersuchungshäftlinge und 22 Strafgefangene des Strafgefangenenarbeitskommandos (SDAK). Die Strafgefangenen arbeiteten in der Tischlerei, der Schlosserei, der Wäscherei, der Küche und waren für die Reinigung der Untersuchungshaftanstalt zuständig.

Für den Betrieb der von von der Bezirksverwaltung der Stasi in Leipzig betriebenen Untersuchungshaftanstalt war die Abteilung ⅩⅠⅤ (Untersuchungshaft- und Strafvollzug) der Linie ⅩⅠⅤ des MfS verantwortlich.          Gemeinsam mit ihrem Leiter Oberstleutnant Horst Näther unterstand die Abteilung ⅩⅠⅤ der BVfS Leipzig befehlsmäßig dem Leiter Generalleutnant Manfred Hummitzsch der Stasi-Bezirksverwaltung Leipzig.      Angeleitet und kontrolliert allerdings wurde die Abteilung ⅩⅠⅤ der BVfS Leipzig des MfS von der Abteilung Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) der Abteilung XIV des MfS vom zentralen Dienstsitz der Abteilung XIV der Stasi in Berlin aus.             Die Abteilung ⅩⅣ der Stasi in Leipzig wurde 1989 zuletzt von Oberstleutnant Horst Näther geleitet, der zur Unterstützung seiner Tätigkeit einen stellvertretenden Leiter, einen Offizier für Sonderaufgaben sowie eine Sekretärin hatte.       Die Abteilung Untersuchunshaft- und Strafvollzug in Leipzig mit insgesamt 54 hauptamtlichen Mitarbeitern (Stand 1989) war in die Leitung und 7 arbeitsteilige Referate der Abteilung XIV strukturiert, welche dem Leiter der Abteilung XIV sowie dessen Stellvertreter als Verantwortungsbereich zugeordnet waren.        Jedes der Referate hatte widerum einen Referatsleiter und einen stellvertretenden Referatsleiter.             Die Referate 1 bis 4 (Sicherung und Kontrolle) stellten die Wachmanschaften (Wachschicht 1 bis 4), in denen die Mehrzahl der hauptamtlichen Mitarbeiter der Abteilung XIV der Stasi in Leipzig für die Durchführung von Sicherungs- und Kontrollaufgaben in der Untersuchungshaftanstalt sowie für die Außensicherung der Gebäude der Abteilung XIV eingesetzt tätig waren. Das Referat 1 wurde von Hauptmann Siegfried Becker, das Referat 2 wurde von Hauptmann Klaus-Dieter Oberländer, das Referat 3 wurde von Hauptmann Heiner Kupfer, und das Referat 4 wurde von Hauptmann Bernd Plarre als zuständieger Referatsleiter geleitet.           Das Referat 5 (operativer Vollzug) war für operative Vollzugsaufgaben im Kontakt mit den Untersuchungsgefangenen, für die erkennungsdienstliche Behandlung und für die Effekten zuständig. Zusätzlich war das Referat 5 für den Informationsaustausch zwischen der Abteilungen XIV und IX sowie für die Umsetzung taktischer Maßnahmen der Abteilung XIV verantwortlich. Das Referat 5 wurde von Hauptmann Gunther Klein als zuständieger Referatsleiter geleitet.         Das Referat 6 (Transport- und Vorführkommando) unter der Leitung von Hauptmann Dieter Kämpfe hatte die Verantwortung für den Transport von Untersuchungsgefangenen der Abteilung XIV.       Das Referat 7 (Materielle Sicherstellung) unter der Leitung von Hauptmann Jürgen Leichsenring war mit der Planung und Realisierung der materiell-technischen und finanziellen Sicherstellung der Aufgaben der Abteilung XIV befasst.         Unmittelbar dem Leiter der Abteilung ⅩⅣ der BVfS Leipzig des Staatssicherheitsdienstes, Oberstleutnant Horst Näther, unterstellt waren neben seinem Stellvertreter, das Referat 5 operativer Vollzug, das Referat 7 für materielle Sicherstellung, der Offizier für Sonderaufgaben und die Sekretärin.             Dem  stellvertretenden Leiter der Abteilung XIV, Hauptmann Karl Haberzettl in Leipzig unterstanden im Anleitungsbereich die Referate 1 bis 4 (Sicherung und Kontrolle) sowie das Referat 6 (Transport- und Vorführkommando).             Der Offizier für Sonderaufgaben Major Dietmar Reißmann war für die „Sicherung  des Informationsflusses, der Informationsverarbeitung“, für die "Gewährleistung einer ständigen Auswertungstätigkeit  zu allen linienspezifischen Aufgaben", für die "Lösung spezifischer Kaderarbeit" und für die "Planung,  Koordinierung und Durchsetzung einer engen Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten der BV" verantwortlich. Des Weiteren bearbeitete er "Eingaben und Beschwerden Inhaftierter".            Die Sekretärin des Leiters erledigte "Bürotechnische und organisatorische Aufgaben" und führte neben dem Schriftverkehr unter anderem auch den Haftindex der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Leipzig.

Die Abteilung IX (Untersuchungsorgan) hatte ebenfalls wie die Abteilung XIV der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig des MfS ihren Dienstsitz im Gebäudekomplex der Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Leipzig.           Die Abteilung IX der Bezirksverwaltung Leipzig war innerhalb der Linie IX des Staatssicherheitsdienstes für die strafrechtlichen Ermittlungen und Untersuchungen in Leipzig zuständig. Die Abteilung führte Untersuchungen bei den politisch motivierten Straftaten durch und leitete bei Bedarf entsprechende Ermittlungsverfahren ein. Die Abteilung IX der Stasi in Leipzig unterstand zwar formal seit 1968 gemäß § 89 der Strafprozessordnung der DDR der Aufsicht der Staatsanwaltschaft, handelte tatsächlich aber weitgehend selbstständig. 1989 war Staatsanwalt Heinz Kurzke der mit der gesetzlich verankerten Aufsichtspflicht über die UHA der Stasi in Leipzig betraut worden. Die Abteilung IX vereinte in ihrer Arbeit geheimdienstliche und polizeiliche Kompetenzen, wobei sämtliche scheinbar legalen Handlungen und Ergebnisse im Falle eines Gerichtsverfahrens verwertbar sein mussten.         Zu den Aufgaben der Abteilung zählten Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen sowie die Beweismittelaufnahme und -auswertung. Eingeleitete Ermittlungsverfahren waren gemäß der Strafprozessordnung der DDR unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb festgelegter Fristen abzuschließen. So konnten Ermittlungsverfahren durch Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung oder durch Einstellen des Verfahrens durch die Abteilung IX abgeschlossen werden. Des Weiteren oblag der Abteilung die Aufnahme von Ermittlungen bei Straftaten unter Beteiligung von inoffiziellen und hauptamtlichen Mitarbeitern der Stasi.         Die Abteilung IX der Bezirksverwaltung des MfS in Leipzig untersuchte sämtliche versuchte und gelungene Republikfluchten von DDR-Bürgern. Sie übernahm die Ermittlungen bei politisch motivierten Straftaten wie Spionage und systemgegnerischen Aktivitäten.           Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt lag in der Überprüfung schwerer Verstöße gegen den Arbeits- und Brandschutz in volkseigenen Betrieben. Hier konzentrierte sich die Abteilung IX der Stasi in Leipzig vor allem auf die Verhinderung und Aufdeckung wirtschaftlicher Schäden aus politischen Gründen. Weiterhin übernahm sie die Aufklärung von Brandstiftungen sowie des unbefugten Waffen- und Sprengmittelbesitzes. Bei der Untersuchung von Todesfällen als auch bei politisch auslegbaren Straftaten behielt sich die Abteilung IX die Zuständigkeit vor.       Gemeinsam mit ihrem Leiter Oberst Rolf Etzold unterstand die Abteilung IX der BVfS Leipzig zwar befehlsmäßig dem Leiter der Bezirksverwaltung Leipzig, Generalleutnant Manfred Hummitzsch, angeleitet und kontrolliert allerdings wurde die Abteilung IX der Stasi in Leipzig innerhalb der Linie IX (Untersuchungsorgan) von der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) vom zentralen Dienstsitz der Hauptabteilung IX des MfS in Berlin aus.        Die "einfacher strukturierten" Ermittlungsverfahren wurden in der Regel von der Abtei­lung IX der BV in Leipzig geführt. Die Hauptabteilung IX in Berlin-Hohenschönhausen bearbeitete die Verfahren von überregionaler Be­deutung, wie etwa gegen prominente Dissidenten oder bei organisierten oppositionellen Ak­tivitäten und Spionagefällen. Daneben waren die Grundsatzaufgaben sowie alle auswer­tenden, analysierenden und koordinierenden Tätigkeiten in der Hauptabteilung IX in Berlin angesiedelt.             Dem Leiter der Abteilung Ⅸ der Stasi in Leipzig Oberst Rolf Etzold, standen in Ausübung seiner Tätigkeit ein Stellvertreter (Vorgangsbearbeitung), ein Stellvertreter (Vorkommnisbearbeitung), ein Offizier für Sonderaufgaben, zwei Offiziere im besonderen Einsatz (OibE), eine Sekretärin sowie weitere 40 hauptamtliche Mitarbeiter zur Verfügung. Die Abteilung IX der BVfS Leipzig des MfS verfügte 1989 unter der Leitung von Oberst Rolf Etzold über insgesamt 47 hauptamtliche Mitarbeiter und war damit eine eher kleine Abteilung innerhalb der Linie IX auf der Ebene der Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit des MfS.            Die Ateilung IX der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig gliederte sich in 5 Referate und einer Spezialkommission (Referat 5), wobei jedes Referat wiederum einen Referatsleiter und einen stellvertretenden Referatsleiter hatte. Die Mehrzahl der hauptamtlichen Mitarbeiter der Abteilung IX arbeiteten in den einzelnen Referaten als Untersuchungsführer (Vernehmer).               Dem Leiter der Abteilung IX der Bezirksverwaltung in Leipzig, Robert Etzold, waren neben seinen zwei Stellvertetern zur Vorgangsbearbeitung und Vorkommnisbearbeitung, der Offizier für Sonderaufgaben (Major Erich Klingenberg), die zwei Offiziere im besonderen Einsatz (Werner Harzbecker und Rudolf Körner) und das Sekretariat sowie das Referat 6 (Auswertung und Information) im Anleitungsbereich direkt unterstellt. Das Referat 6 unter der Leitung von Major Norbert Balsam mit dem Bereich Auswertung und Information der Abteilung IX der BV in Leipzig war für die Zusammenarbeit mit Auswerungs- und Kontrollgruppe (AKG) der Hauptabteilung IX in Berlin-Hohenschönhausen zuständig.             Dem 1. Stellvertreter des Leiters für die Vorgangsbearbeitung Oberstleutnant Manfred Hoppe unterstanden das          Referat 1 mit dem Leiter Major Rolf Höppner für Ermittlungsverfahren wegen Spionage und Militärstrafsachen,          das Referat 2 mit dem Leiter Major Hermann Henke für Ermittlungsverfahren wegen Republikflucht und "politischer Untergrund" (PUT),          sowie das Referat 3 mit dem Leiter Major Andreas Götz für Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftsverbrechen, Zollvergehen und Spionage.          Dem 2. Stellvertreter des Leiters für die Vorkommnisuntersuchung Oberstleutnant Claus Käseberg unterstand das          Referat 4 mit dem Leiter Major Wolfgang Knorr für Ermittlungsverfahren und Fahndung nach § 213 (vollendete Delikte der DDR-Flucht) und der Bearbeitung besonderer Vorkommnisse. Das Referat 4 war ebenfalls für die Zusammenarbeit mit dem Zoll und dem Dezernat K II der Deutschen Volkspolizei in Karl-Marx-Stadt verantwortlich.             Das ebenefalls dem Stellvertreter für die Vokommnisuntersuchung unterstellte Referat 5 (Spezialkommission) mit dem Leiter Major Harry Kunath war für die Beweisführung, kriminaltechnische Untersuchungen und Brand- und Arbeitsschutz zuständig.

Die Leiter der für diese Untersuchungshaftanstalt zuständigen Bezirksverwaltung der Stasi in Leipzig waren von 1952 bis 1959 Kurt Rümmler, von 1959 bis 1966 Hans Schneider und von 1966 bis 1989 Manfred Hummitzsch im Rang eines Generalleutnants.        Für die Bezirksverwaltung des Staatssicherheitsdienstes in Leipzig waren 1989 zuletzt unter der Leitung von Generalleutnant Manfred Hummitzsch am Dienstsitz der BVfS Leipzig des MfS, einschließlich der unterstellten 13 Kreisdienststellen (KD) für Staatssicherheit (KDfS) insgesamt 2.440 hauptamtliche Mitarbeiter (MA) tätig. Die Bezirksverwaltung Leipzig der Stasi war eine der größten Bezirksverwaltungen innerhalb des MfS der DDR. Insgesamt 9.979 inoffizielle Mitarbeiter (5.331 IMS, 142 IMB, 275 IME, 169 FIM, 1.475 IMK/ KW/ KO, 162 IMK/ DA/ DT/ S und 1.637 GMS) übten dabei im Auftrag der BV für Staatssicherheit des MfS (Stand 31.10.1989) in Leipzig eine konspirative Tätigkeit aus. Allein in den 13 Kreisdienststellen der Stasi im Bezirk Leipzig waren 527 hauptamtliche und 6.813 inoffizielle Mitarbeiter (3.589 IMS, 58 IMB, 151 IME, 138 FIM, 941 IMK/ KW/ KO, 65 IMK/ DA/ DT/ S und 1.871 GMS) dem Staatssicherheitsdienst verpflichtet beschäftigt.

* Vgl. Zur Abteilung XIV der BV Leipzig des MfS der DDR, Johannes Beleites, Abteilung XIV: Haftvollzug (MfS-Handbuch), Hg. BStU, Berlin 2009, S. 25, 56 und 62; Hollitzer, Tobias, "Wir leben jedenfalls von Montag zu Montag", Zur Auflösung der Staatssicherheit in Leipzig. Erste Erkenntnisse und Schlussfolgerungen, Hg. BStU, Berlin 1999; Martin Albrecht, Die Untersuchungshaftanstalt der Staatssicherheit in Leipzig, Mitarbeiter, Ermittlungsverfahren und Haftbedingungen, Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Abteilung Bildung und Forschung, Berlin 2017; Die Angaben zu dem Mitarbeitern der Abteilung IX in Leipzig, Roger Engelmann, Frank Joestel, Die Hauptabteilung IX: Untersuchung, Anatomie der Staatssicherheit, MfS-Handbuch, Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Abteilung Bildung und Forschung, Berlin 2016, S. 25, 28; Tobias Hollitzer, "Wir leben jedenfalls von Montag zu Montag", Zur Auflösung der Staatssicherheit in Leipzig, Erste Erkenntnisse und Schlussfolgerungen, Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Analysen und Berichte, Reihe B, Hg. BStU, Berlin 1999, S. 36, 64, 67; Die Angaben zu den Leitern der Bezirksverwaltung Leipzig des MfS, Jens Giesecke, Wer war wer im Ministerium für Staatssicherheit (MfS-Handbuch), Hg. BStU, Berlin 2012, S. 64, 67, 36; Die Angaben zur Gesamtanzahl der 3.792 hauptamtlichen Mitarbeiter der BV Leipzig (Stand 31.12.1988), Jens Gieseke, Die hauptamtlichen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS-Handbuch), BStU (Hrsg.), Berlin 1996, Statistischer Anhang S. 101 und Jens Gieseke, Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit, Personalstruktur und Lebenswelt1950-1989/90, Ch. Links Verlag, Berlin 2000, S. 557; Die Angaben zu den insgesamt 9.979 inoffiziellen Mitarbeiter der BV des MfS in Leipzig (mit Kreisdiensstellen) bestehend aus 5.331 IMS, 142 IMB, 275 IME, 169 FIM, 1.475 IMK/ KW/ KO, 162 IMK/ DA/ DT/ S und 1.637 GMS mit Stichtag 31.10.1989, Helmut Müller-Enbergs, Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, Teil 3, Statistiken, Berlin 2008, S. 605-610; Zu der Gesamtanzahl der 757 hauptamtlichen Mitarbeiter in den KD des MfS in Leipzig im Jahr 1989 in: Das MfS-Lexikon, Begriffe, Personen und Strukturen der Staatssicherheit der DDR, Berlin 2012, Dokumentenanhang S. 399; Die Angaben zu den inoffiziellen Mitarbeitern in den 13 KD des MfS im Bezirk Leipzig zur Anzahl 6.813 inoffizieller Mitarbeiter sind bestehend aus (3.589 IMS, 58 IMB, 151 IME, 138 FIM, 941 IMK/ KW/ KO, 65 IMK/ DA/ DT/ S und 1.871 GMS mit Stichtag 31.10.1989, Helmut Müller-Enbergs, Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, Teil 3, Statistiken, Berlin 2008, S. S. 605-610; Die Angaben zur Struktur, Mitarbeiteranzahl und dem Führungspersonal der BV des MfS in Leipzig, Organisationsstruktur der Bezirksverwaltung des MfS in Leipzig, Peter Boeger, Elise Catrain (Hg.), Stasi in Sachsen, Die DDR-Geheimpolizei in den Bezirken Dresden, Karl-Marx-Stadt und Leipzig, Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, S. 156-161; Die Angaben zu den Kreisdienststellen, der Adressen und dem Führungspersonal der KD des MfS in Leipzig, Peter Boeger, Elise Catrain (Hg.), Stasi in Sachsen, Die DDR-Geheimpolizei in den Bezirken Dresden, Karl-Marx-Stadt und Leipzig, Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, S. 156-161; Die Namen des Führungspersonals der Abteilung XIV und der Hauptabteilung IX, Rita Sélitrenny, Doppelte Überwachung, Geheimdienstliche Ermittlungsmethoden in den DDR-Untersuchungshaftanstalten, Ch-Links Verlag, Berlin 2003, S. 274, 324, 325; Des Weiteren: Ariane Becker, Annet Schwarz und Dirk Schneider, Stasi intim, Gespräche mit ehemaligen MfS-Angehörigen, Forum Verlag Leipzig, Leipzig 1990; Stasi intern, Macht und Banalität, herausgegeben vom Bürgerkommitee Leipzig, Forum Verlag Leipzig, Leipzig 1992; Neues Forum Leipzig, Jetzt oder nie - Demokratie, Leipziger Herbst 89, Herausgeber: Reinhard Bohs, Grit Hartmann, Ulla Heise, Matthias Hoch, Dr. Josef Kurz, Ameli Möbius und Rolf Sprink, Forum Verlag Leipzig, Leipzig 1989.

Dokumentation Stasi-Gefängnis Leipzig; Untersuchungshaftanstalt (UHA) der Bezirksverwaltung (BV) für Staatssicherheit (BVfS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Leipzig (DDR, MfS, BVfS Lpz. UHA).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Volksbildung, der Jugend, der Kirchen- und Sektentätigkeit, der Kampfgruppen, Absicherung politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte und Sicherung der örtlichen Industrie. Ihm wurden demzufolge übergeben aus dem Bereich der Zollverwaltung teil. Im Mittelpunkt des Erfahrungsaustausches standen: der erreichte Stand und die weitere Durchsetzung der vom Genossen Minister gestellten Aufgaben im Zusammenwirken, die weitere Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der operativen Grundprozesse Stellung genommen. Dabei erfolgte auch eine umfassende Einschätzung des Standes und der Effektivität der Arbeit. Die daraus abgeleitete Aufgabenstellung zur weiteren Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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