Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 776

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 776 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 776); - 76 - WS DHS 001 - 2[33/Bl 000207 In bestimmten Situationen kann cs davon abweichend vor allem aus taktischen Gründen geboten sein, unvermittelt mit einer Bildvorlage zu beginnen, jedoch sollte dies nur geschehen, wenn ein hoher '.-Vahrscheinlichkoitsgrad besteht, daß der Identifizierondc den Verdächtigen kennt . Im übrigen gilt auch hier, was bereits zur Gegenüberstellung begründet wurde, daß solche nicht exakt vorbereitete Bildvorlagen i. d. R. einen geringeren Identifizierungswert besitzen. Sorgfältig ist nach dem Prinzip der Ähnlichkeit im Grundtyp dos Aussehens die Auswahl der Vergleichsbilder vorzunehmen. Die Fotos müssen gleiches Format aufweisen und von allen Perso nen den gleichen Körperausschnitt (meist Brustbild) in annäher gleicher Blickrichtung Wiedergaben. Die auf den Lichtbildern abcebildcten Personen müssen gleichen Geschlechts sein und sollten Ähnlichkeit aufweisen im Alter, in der Kopfform, in der Haartracht und in der Haarfarbe. In der Kleidung sollten sic entweder nicht grundlegend voneinandifteveichcn oder sämtlich unterschiedlich sein. Es müssend 'poXche Bedingungen geschaffen werden, daß das Fotound das'Aussehen der Person des Verdächtigen keine solch?rvvyhterschiede zu Vergleichs-fotos bzw. -personen au ftffc i£t / o ie dem Identif iziorenden Hinweis auf das zu idegtifizierende Objekt sein können. Die Fotos sind unteäpder bar auf eine 3ilderkennungstafel zu befestigen und in der Reihenfolge ihrer Befestigung mit den Zahlen 1-6 (werden mehr Vergleichsfotos gebraucht entspreche mehr) zu versehen. Der Leiter der Hauptabteilung IX hat zur Vereinheitlichung der technischen Seite dieses Verfahrens am 30. Dezember 19SO mit der Anweisung IX/8/SO angewiesen, daß die Bilderkennungstafeln zukünftig als Fotokopien hergestellt und dem Identifizierenden vorgelegt werden; sie sind vom Befragten unter Angabe des Zeitpunkts der Vorlage zu unterschreiben. Dadurch wird erreicht, daß die bei Originalbildern vorhandenen Unterschiede im Fotopapier, Alter, Prägestempel usw. ausnehoben werden und die Reihenfolge der Bilder unveränderbar bleibt. 3 TTfrier Praxis hat es sich bewährt , wenn Täterlichtbildcr cls Vergleichsfotos verwendet werden, da diese nach einheitlichen Vorschriften anzufertigen sind - Vgl. Lehrbuch des Lehrstuhls IV "Kriminalistischo Fotografie", VVS 161/79, S. 122 - 127 [Kopie I AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 776 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 776) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 776 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 776)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft gewährten Rechte genutzt, um die Zielstellung der Untersuchungshaft zu gefährden oder sie für andere Zwecke zu mißbrauchen, sind den betreffenden Verhafteten vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Verhandlungssaal sowie in dessen unmittelbarem Vorfeld sind entsprechend den zeitlichen und räumlichen Bedingungen konkrete Verantwortungsbereiche festzulegen, die funktionellen Pflichten eindeutig abzugrenzen und im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten. Ebenso ist das Zusammenwirken mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit sowie staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Organisationen, Einrichtungen und Kräften zu organisieren und gegebenenfalls in einer Vereinbarung zu fixieren.

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