Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 318

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 318 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 318); V 000320 ' ■ -18 - vvs DHS 001'- 233/Si "H. Wechselwirkung von inneren und äußeren Bedingungen determiniert ist und daß die äußeren Einflüsse durch die Persönlichkeit des Beschuldigten in persönlichkeitstypischer Weise gebrochen werden. Daraus folgt, daß jegliche Einwirkung des Unter-suchungsführers im nachfolgenden Verhalten des Beschuldigten überprüft werden muß, ob sie überhaupt verhaltenswirksam geworden ist und ob sie entsprechend der beabsichtigten Zielstellung wirkt z. B. können Darlegungen des Untersuchungsführers mitunter deshalb keine Wirkung erzielen, weil sie vom Beschuldigten nicht verstanden oder verarbeitet werden. Es ist deshalb erfahrungsgemäß oftmals problematisch, auf primitive Beschuldigte einzuwirken. Auch können Einwirkungen das Gegenteil dessen erzielen, was damit beabsichtigt war. Die Erklärung, es lägen sichere Beweise vor, kann - wie die Erfahrungen belegen -allein dadurch, daß sie der Untersucpajngs.führer abgibt, vom Beschuldigten als Bestätigung gewertet werden, daß solche Beweise gegen ihn nicht vjtfrliaßftn Der Kenntnis der Persönlichkeitseigenschaften Beschuldigter & * kommt deshalb eine wesentlicjhif Bedeutung bei der Festlegung des taktischen Vorgehens,/! .' pls Persönlichkeitseigenschaften konkretisieren jegliches/faktische Vorgehen. Die konkrete Umsetzung deliktspezifischer taktischer Verfahrensweisen ist persönlichkeitsbezögen vorzunehmen und in der jeweiligen konkreten Form nicht oder nur bedingt auf andere Verfahren übertragbar . Es ist in jedem Verfahren grundsätzlich erforderlich, Kenntnisse über solche Persönlichkeitseigenschaften zu erlangen, die beim taktischen Vorgehen berücksichtigt werden müssen. Diese Kenntnisse sind zu Beginn der Untersuchung in unterschiedlichem Umfange vorhanden. Bei Festnahmen ohne vorherige operative Bearbeitung ergeben sich Schlußfolgerungen erst aus dem konkreten Verhalten, das zur Festnahme führte und dem Verhalten bei der Zuführung. Es ist vor allem speziell die Analyse des Tatgeschehens und die ständige Beobachtung des Aussagegeschehens geeignet, die taktisch interessierenden Erkenntnisse zu erlangen.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 318 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 318) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 318 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 318)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsvsrfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft, Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untorsuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatlich-rechtliche Grund fragen der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Beschuldigtenvernehmung. Erfahrungen der Untersuchungsarbeit belegen, daß Fehleinschätzungen in Verbindung mit falschen Beschuldigtenaussagen stets auf Verletzung dieses Grundsatzes zurückzuführen sind. Es ist deshalb notwendig, die Konsequenzen, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind von den Leitern der Kreis- und Objektdienststellsn rechtzeitig und gründlich zu pinnen, zu organisieren und wirksam durchzusetzen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X