Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 623

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 623 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 623); - 623 - WS DHS 001. 000054 - 253/81 bei deren Lösung, die Anpassung des eigenen Auftretens unter Beachtung religiöser oder nationaler Sitten und Gepflogenheiten u.a.n. Von nicht su unterschätzender Bedeutung ist in diesen Zusammenhang auch die Fähigkeit des Untersuchungsführers, sich auf bestirnten Wissensgebieten Kenntnisse anzueignen beziehungsweise vorhandene Kenntnisse su ahiziaiisieren, um mit Beschuldigten und anderen Personen vielfältige, der Erreichung bestirnter taktischer und anderer Zielstellungen dienende Komunihationen führen su können* Zur Herstellung erforderlicher Kontakte und Beziehungen zu schuldigten und anderen in das Ermittlungsverfahren einbe- sogene Personen ist es gleichfalls erforderlich, daß der Untersuchungsführer eine hohe Aktivität im Derfwen n entv.'ickelt Br kann heisoiolsv/ciso weder ae- der Unt c und Hand davon ausgck.cn, daß die Herstellung der G e 31 ä n d n i s b e reit sc hai t v o n Bose kul d 1. aus der Bauer der UntersuckungskaB ’ der BVii'* -li'.ccc.cem iincl zv-in Ablesung des Gestandniss? der Bearbeitung des SfiJaungsverfahrens unverändert bestehen bleibt. gftPr tersuchungsführer hat demzufolge ständig mit enredenden objektiven und subjektiven Faktoren su reimen, die eine Verhaltoiisänderung von Beschuldigten und anderen Personen bewirken. V7ie die Untersucliungspra::is beweist, verlangt eine hohe Aktivität in Denken und Handeln von Untersuchungsführer die Überwindung solcher Erscheinungen wie unbegründete Zurückhaltung beziehungsweise Scheu vor der intellektuellen Überlegenheit des Beschuldigten auf bestirnten Gebieten oder auch vor einzelnen Persönlichkeitsnerk-nalen des Beschuldigten beziehungsweise anderer ein.be-zo; Uni na Tine Personen Keinesfalls darf die Aktiv * r; cs o v * -J ü . O O ff 7 1 O w. chungsführcrs im Denken u n d Hand e1n a üuO C- J 01.““ o ! n solchen Gefühlen wie der Sympathie oder Anti- e g e g e nüb er Bose huidi gt cn oder a n d e r en Personen be Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 623 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 623) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 623 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 623)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten hat sich unter strikter Wahrung der EigenVerantwortung weiter entwickelt. In Durchsetzung der Richtlinie und weiterer vom Genossen Minister gestellter Aufgaben;, stand zunehmend im Mittelpunkt dieser Zusammenarbeit,im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung sowie zur Verhinderung von Störungen im Untersuchungshaftvollzug erforderlich ist, Inhaftierte Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland sind unbedingt von inhaftierten Bürgern der getrennt zu verwahren. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik und anderer sozialistischer Staaten bieten welche operativen Hinweise enthalten sind, die für die Bearbeitung von Objekten des Feindes Bedeutung haben.

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