Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 70

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 70 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 70);  000069 -70- VVS 3HS 001 - 233/81 politisch-operative. Arbeit im MfS, eingeschlossen die Untersuchungsarbeit , gültige Beweisführungskonzeption zu begründen. Dazu bedarf es detaillierter Auseinandersetzungen mit den in den verschiedenen Veröffentlichungen vertretenen Standpunkten sowie weiterer empirischer Untersuchungenvor allem anderer politisch-operativer Arbeitsprozesse irn MfS. Andererseits ist jedoch theoretische Klarheit über die Beweisführung eine wichtige Voraussetzung für ihre immer bessere Beherrschung. Deshalb sollen die folgenden Forschungsergebnisse auch als ein Beitrag zur weiteren Vervollkommnung einiger Seiten der konsequent der philosophischen Beweistheorie des Marxismus-Leninismus folgenden strafprozessualen Beweislehre verstanden werden, wobei es uns vor allem auf das Deutlichmachen der praktischen Konsequenzen für die Untersuchungsarbeit im MfS ankommt. Zwar kann auf Grund der gon uns durchgeführten empirischen Untersuchungen gesicher.; davon ausgegangen werden, daß die Untersuchungsorgane des MfS in der Vergangenheit mit einer qualifizierat&n Beweisführuna im Ermittlunns-verfahren stets stabiltenatissetzungen für die Erfüllung der Aufgaben des Si;ier fahre ns schaffen konnten, jedoch verlief dieser f’ropS - besonders bei komplizierten Sachvor-halten - mitunter" noch zu sporadisch, manchmal nicht genügend schwerpunktorientiert und oft nicht planmäßig genug. Probleme der Qualifizierung der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit standen deshalb in den letzten Bahren ständig im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Leitung der Hauptabteilung IX und der Lehr-, Erziehungs- und Forschungstätigkeit des Lehrstuhls Strafprozeßrecht/Untersuchungsarbeit im MfS der Hochschule des MfS. Ausdruck dessen waren u. a. die unter Mitwirkung von Autoren dieser Forschungsarbeit erarbeitete Lektion “Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren", die dazu 3979/1980 stattgefundenen Schulungsmaßnahmen der Linie IX sowie die vom Lehrstuhl Strafprozeßrecht/Untersuchungsarbeit im MfS erarbeite-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 70 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 70) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 70 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 70)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Linie der Dezernate und des Untersuchungsorgans der Zollverwaltung teilnahmen. Ausgehend davon wurden von den Leitern der beteiligten Organe auf Bezirksebene die Schwerpunkte ihres Zusammenwirkens klarer bestimmt und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur politisch-operativen Absicherung der Die Festigung des Vertrauensverhältnisses und der Bindung der inoffiziellen Kontajktpersonen an das; Ministerium für Staatssicherheit Einige Probleme der Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diensteinheiten und in der Zentralen Personendatenbank Staatssicherheit. Die Registrierung der Akten und die Er- fassung der zu kontrollierenden Personen in den Abteilungen.

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