Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 642

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 642 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 642); - 642 - , 000073 WS DHS OQ1 4 233/31 (11) Der Untersuchungsführer verfügtüber die Fähigkeit zur anfordsruncisoerechten Dokunenticrunq von Untersuch u n q s h andlu n-gen und anderen Ergebnissen seiner Tätigkeit . Der Untersuchungsführer ist bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gesetzlich verpflichtet, die Ergebnisse und den Verlau von Untersuchungshandlungen zu dokumentieren. Dies, geschieht zum Zweck der Erarbeitung von Beweismitteln (Protokolle zu Vernehmun gen, Befragungen, Aussprachen, Durchsuchungen, Besichtigungen, Rekonstruktionen und so weiter) sowie der Abfassung verfahrensrechtlicher und dienstlicher Dokumente (Haftunterlagen und Schlu berichte sowie operative Informationen, Berichte und Einschätzu.n gen). Die Dokumentierung des Ablaufs und der Ergebnisse von Unte suchungshandlungen und anderer Tätigkeiten des Untersuchungsführ bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren erfolgt vorwiegend in schriftlicher Form. Zusätzlici ■ H o ' :rcen in .Hrrversciung oa* A hender gesetzlicher Normen sowie aus politisch-operativen und te' tischen Erwäounaen technische Hilfsmittel - zeicnnun u ■ Videoaufzeichnung - eingesetzt. Bei der Abfassung schriftlieber Dokument führer an verfahrensrechtliehe Nmen und innerdienstliche Be- r Untersuchungs- besamtnext versni; ;en Stimmungen gebunden, die ihrx, diese wesentliche T e i 11 ägWi t'*bei der Bearbeitung von Ermittlungsverf ahren mit hoffet! vO;j ek t ivi t ä t zu vollziehen. Die erfolgreiche BeiÄ?*Mgung der mit der Abfassung sch rif tlichor Dokumente verbundenen Anforderungen setzt entwickelte intellektuelle Fähigkeiten des Untersuchungsführers, insbesondere Denk-, Aufnerksamkeits-, Beobachtungs- und Gedächtnisleistungen sowie die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift voraus Darüber hinaus benötigt der Untersuchungsführer verschiedene, auf die Abfassung schriftlicher Dokumente bezogene Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dazu zählt die Fähigkeit zur schriftlichon Erfassung von Aussagen, Äußerungen usw. vernommener Personen unter weitgehender Verwendung der von ihnen gebrauchten Formulierungen und Redewendungen, welche insbesondere auf der bereits dargestellten Fähigkeit zur gedanklichen Erfassung und Verarbeitung von Aussagen, Äußerungen usw. beruht. Als eine der konkreten Erscheinungsform vom Untersuchungsführer zu treffender Entscheidung muß der Untersuchungsführer Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 642 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 642) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 642 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 642)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Erlangung von Beweismitteln und deren Einführung in das Strafverfahren. Da in den Vermerken die den Verdachtshinweisen zugrunde liegenden Quellen aus Gründen der Gewährleistung der Konspiration inoffizieller und anderer operativer Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit in der Beweisführung im verfahren niederschlagen kann. Es ist der Fall denkbar, daß in der Beweisführung in der gesamten Untersuchungstätigkeit systematisch zu erhöhen, wozu die Anregungen und Festlegungen des Zentralen Erfahrungsaustausches. beitrugen. Teilweise wurden gute Ergebnisse erzielt, wurden in enger Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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