Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 437

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 437 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 437); 4.37 - WS OHS 001' - 233/81 f . ■ oo l l V . u ü i I i ! Die Gestaltung des abschließenden Teils der Beschuldigten-Vernehmunq Mit dem Schlußteil des Protokolls der Beschuldigtenvernehmung wird das Ziel verfolgt, in rechtsgültiger Weise zusaramenge-faßt zum Ausdruck zu bringen, daß die gesetzlichen Bestimmungen der Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung eingehalten wurden. Der in der Untersuchungstätigkeit des MfS verwendete Schlußsatz des Beschuldigtenvernehmungsprotokolls Ich habe das Vernehmungsprotokoll selbst gelesen. (Es wurde mir verständlich vorgelesen). Es entspricht in allen Teilen meinen Aussagen. Meine Worte sind darin richtig wiedergegeben. Das bestätige ich durch meine Unterschrift. entspricht diesen Anforderungen. Es können sich aufgrund verfahrensspezifischer Umstände, die sich aus der Persönlichkeit Beschuldigter ergeben, Veränderungen erforderlich machen. Solche Erfordernisse könnensich ergeben, wenn a) der Beschuldigte nichit%-inv'der Lage ist, das Protokoll zu lesen. % ■ ■" ’ Das Protokoll wird in diesem Falle voroelesen und der Schluß-satz entsprechen! Verändert. Zur Absicherung vor eventuellen Behauptungen Beschuldigter, die Darstellung sei nicht vollständig erfolgt, ist erforderlichenfalls die Hinzuziehung eines weiteren Untersuchungsführers oder die Vornahme einer Schallaufzeichnung während des Vorlesens möglich. b) der Beschuldigte das Protokoll nur flüchtig durchliest. Diesem Verhalten kann begegnet werden, indem Beschuldigte veranlaßt werden, auf dem Protokoll die Zeit zu vermerken, in der ihnen das Protokoll zur Einsicht vorlag. Diese Zeit ist so zu bemessen, daß ein gründliches Durchlesen und gedankliches Verarbeiten möglich ist. In begründeten Fällen ist als Zusatz nach dem Schlußsatz anzufügen "Das Protokoll lag dem Beschuldigten in der Zeit von b is zur Kenntnisnahme und Unterschrift vor;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 437 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 437) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 437 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 437)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet. Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte ausserhalb der Untersuchungshaftanstalten, Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den und außerhalb der Untersuchungshaftanstalten zur Verhinderung der Flucht, des Ausbruchs der Gefangenenbefreiung, des Suizids der Selbstbeschädigung sowie von Verdunklungshandlungen oder anderen, die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Erarbeitung und Realisierung politisch-operativer Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Ernittlungsverfahren bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft.

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