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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 524

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 524 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 524); - 524 - WS DHS 001 000529 - 233/31 die hohe Verantwortung des Untersuchungsführers und entsprechenden Leiters für die Auftragserteilung und die auf ihre Verwirklichung gerichtete Aufgabenstellung. Die Fixierung exakter Aufgabenstellungen für den Sachverständigen ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Gewährleistung parteilicher, objektiver, wissenschaftlicher und gesetzlich begründeter Sachverständigengutachten. Die Erarbeitung der Aufgabenstellung basiert auf einer engen Zusammenarbeit des verantwort liehen Leiters mit dem Unt e rs uchungsf ü'n re r , in die ggf. auch andere operative Diensteinheiten einzubeziehen sind. Ausgangspunkt der Bestimmung der Aufgabenstellung ist der Gegenstand der Beweisführung. Davon abgeleitet haben der Untersuchungsführer und verantwortliche Leiter für die Aufgabenstellung folgende Anforderungen durchzuset?en : - jr Es ist darauf Einfluß zu nehmen ,3--df. der Sachverständige von den strafprozessualen,, Bestimmungen und ihren inhaltlichen Erforöernissen uszuehen hat. Dadurch leisten derv.ÜhtersuchungsfObrer und der verantwortliche Leiter sineh;maßgeblichen Beitrag, den Sachverständigen vor der Gefahr V's -asr üjektiver Feststellungen zu bewahren v - Der konkrete Beitrag des Sachverständigen zur Erforschung und zum Nachweis der Wahrheit muß sich generell an der Aufgabenstellung orientieren. Das setzt voraus, daß die Aufgabenstelluns konkret zu formulieren ist und auf gegebene Zweifel am Wahrheitsgehalt von Tatsachenmaterialien, die dem Sachverständigen übergeben werden, hingewiesen werden muß. Nur dann ist der Sachverständige in der Lage, jene Fragen zu beantworten, die für die Feststellung und den Nachweis der Wahrheit bedeutsam sind, Die Aufgabenstellung darf die Möglichkeiten einer schöpferischen Tätigkeit des Sachverständigen nicht 'einengen . Veränderungen der Aufgabenstellung, insbesondere über den ursprünglichen Inhalt;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 524 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 524) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 524 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 524)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Diensteinheiten, die und Operativvorgänge bearbeiten, haben bei der Planung von Maßnahmen zur Verhinderung des ungesetzlichen Ver-lassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels grundsätzlich davon auszugehen, daß, alle Angriffe auf die Staatsgrenze insgesamt Antei., Straftaten, die in Zusammenhang mit der politischen Unter grundtätigkeit von Bedeutung sind - Anteil. Im Berichtszeitraum, konnte die positive Entwicklung der letzter Jahre auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet.

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