Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 73

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 73 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 73); BStü 000072 73 WS C1I-IS 001 - 233/03 r * abhängig vom Bewußtsein des Erkenntnissubjekts existiert. Demzufolge ist Wahrheit die Eigenschaft eines solchen Untersuchungsergebnisses , das einen bestimmten Sachverhalt, ein Geschehen, eine Handlung, usn, , also das Erkenntnisobj ekt , welches Gegenstand der Untersuchung war, so widerspiegelt, wie es sich objektiv ereignet hat. Ein Untersuchungsergebnis ist wahr,wenn dieses mit dem Sachverhalt, über den es etwas aussagt, übereinstimmt. Ein Untersuchungsergebnis, das dos Erkenntnisobjekt nicht adäquat widerspiegelt, ist unwahr (falsch). Von besonderer Bedeutung für das Verständnis der Wahrheit und vor allem für das Verstehen der Erfordernisse der Gewinnung und Sicherung wahrer Untersuchungsergebnisse ist die marxistisch-leninistische Erkenntnis der Objektivität der Wahrheit. Objektivität der Wahrheit bedeutet, daß die Wahr-heit oder Falschheit des Erkennfepis.rgsultats immer vom Er- kenntnisobjekt bestimmt wird , it vom Erkennt nissubj ekt . Wenn das Erkennt nisobjelct in einem Erkenntnisresultat adäquat ' widergespiegelt istdas Erkenntnisresultat objektiv wahr, und zwar un-aiblhäqnig davon, ob es vom Erkenntnis Subjekt subjektiv für vähr%oder falsch angesehen wird. Die Objektivität ; v-. ■ ./ W ist ein Wesensmefknal jeder Wahrheit, eine subjektive Wahr- heit gibt es- nicht. Demzufolge sind auch wahre Untersuchungsergebnisse immer objektiv wahr und falsche Untersuchungsergebnisse immer objektiv falsch. Wenn der konkrete Sachverhalt, das Geschehen, die Handlung usw, , die Gegenstand der Untersuchung waren, in den Untersuchungsergebnissen so widergespiegelt werden, wie sie sich objektiv ereignet haben, dann sind diese Untersuchungsergebnisse objektiv wahr. Dabei ist für den Wahrheitswert eines solchen Untersuchungsergebnisses völlig unbedeutend, ob der Untersuchungsführer es subjektiv wahr haben will. Ein Untersuchunqsergebnis ist nicht wahr oder falsch, weil es vom Untersuchungsführer, vom DienstVorgesetzten, vom Staatsanwalt usw. als wahr oder falsch eingsschätzt wird, sondern ausschließlich deshalb, weil es mit dem Sachverhalt, über den es etwas ausssgt, übereinstimmt oder nicht übereinstimnt.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 73 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 73) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 73 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 73)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit Auszug aus der Dissertationsschrift Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schaffer. Der Aufbau arbeitsfähiger Netze zur Bekämpfung der Feindtätigkeit im Kalikom-binat Werra und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Abteilung mit Nachdruck die Notwendigkeit der stärkeren Vorbeugung und Verbinderung feindjj die Ordnung und Sicherheit xcunegativer Angriffe und anderer iu-, ouxu.

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