Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 614

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 614 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 614); - 614 - WS OHS 00i - äl3/ßl 00004 j ev;eiligen Untcrcuchunyiir.tidliins suvorläos oinnu- Djrärcn und zv. behalten. Br uruß beisnielsweise l:i Verlauf von Vernehmungen sowohl inhaltlich kurze Sachveriialtsd&rlegütige n wie auch längere Erklärungen von Beschuldigten oder Zeugen e::al:t aufnebnen und speichern können. Das bezieht sich auch auf den Inhalt mündlicher und schriftlicher Informationen, der ein! -Pr. rC-i überschaubar, aber auch kompliziert g verflochten sein kann, wesent- besitzen die Gedächtnisleistung e n des Untersuchungsführers für die Gestaltung seiner v e r n e hr- iu ngstahtisc h e n 3 i n w i r-■ ru n g. Je z uv erlass iger er beispielsweise sich Äußerungen von Beschuldigten oder Zeusen für eine erfordernc’is Zeitdauer ein- v y o p\ .‘1 n v*' r: wv-v - O . - w*1 j- ' c- ' (- “ . n* fi', n ,."'h n K] ii r.-'i o r\ yoc 'aiU u j O i- r.U u j w'-ül l v- CI - r- i r CT". V " C J- Clu.1 iV. U. J. O u . u.-w .c#. c.-i. - w -.-.i Vc---Luw'.i u'oj .tu ru j4 X t; üntersuchunnshandluna und kann andere nOtvhndir: T O -* C! t V-. /r /-N v-i rt* ~p■* *f? c.'r.\ c ”?* .o”l "j n n "'P iJ’wj-O u LiC l L. jl l 0,0*u o w- : o.iy o r- afcr o h P 1 l v LJ c-------!. r o p n heobacusunger: usw. mix houersr fjpc.zxivitax von ziehen. Dadurch ist er besser in der Lage, erforderliche IIonÄ%eschuldigten ot deren PersonenJ(%rrA /■* i t eil en ur In bestirrznidl Süationon ist es darüb 1 nH P 1 1 S-. J- -% r\ V “ j-, vj ‘‘.II Ü-. S. ‘J k k 1/ . y u£ c. U .1 0 euren eil CJ. KJ ij U r* 'nvin oer runav.s leuerung oestir.-j.iter Aus erforderlic sageinhalte gegenüber der zu vernehmenden Person nicht zu offenbaren, an welchen Aussagen der Untersuchungsführer ein bestirntes gesteigertes Intei’es-se besitzt. Zuverlässige Gedächtnisleistungen des Untersuchungsführers sind nicht zuletzt wesentlich für die Effektivierung von Planungsarbeiten und die rationelle Gestaltung der Abfassung von juristischen oder operativen- Dokumenten. Wichtiger Teil der Gedachtnisleiotungen des Untersu-suchungsführers sind seine Fälligkeit, gespeichertet Gedächtnisinhaltc jeder Zeit aufgabenbezogen zu aktualisieren. Diesen als Reproduktion von Geduckt-nisinhalten bcseichneton Vorgang benötigt der Untersuchungsführer sowohl iu Raiirnen der Vorbereitung unKopie Durchführung einzelner Untersuchungshandlun.zon al: AR 8 ir-o;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 614 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 614) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 614 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 614)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Eingehende Urteile in Zivil-, Arbeiteund Familienrechts-sachen sind den Inhaftierten sofort auszuhändigen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Es ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Volksbildung, der Jugend, der Kirchen- und Sektentätigkeit, der Kampfgruppen, Absicherung politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte und Sicherung der örtlichen Industrie. Ihm wurden demzufolge übergeben aus dem Bereich der Gastronomie. Es verstärken sich zunehmend die Angriffe des Feindes gegen die Jugend in ihrer Gesamtheit, insbesondere aber gegen die Studenten und die wissenschaftlich ausgebildeten jungen Kader.

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