Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 580

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 580 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 580); - 580 - WS DHS 001 J. 233/81 ’ ’/a i f Riittlungsverfähren kommt jedoch - wie .die übersieht im Abschnitt 3.1. ausweist - nach Festnahmen auf frischer Tat (vor allem im sozialistischen Ausland) sowie im Ergebnis sonstiger Maßnahmen von Diensteinheiten des MfS, anderen ■Staatsorganen und Bürgern, oft nach strafprozessualen Prüfungsverfahren der Untersuchungsorgane des MfS zustande ; in diesen Fällen beginnt die Aufklärung des möglicherweise strafrechtlich relevanten und politisch-operativ interessanten Geschehens mit der offiziellen Tätigkeit der zuständigen Staatsorgane, mit der Vornahme von Prüfungshandlungen bzvv. der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch das Untersuchungsorgan des MfS oder durch die anderen Untersuchungsorgane, durch den Zugriff der zuständigen Sicherheitsorgane in den sozialistischen Staaten, die Feststellungen der zuständigen Dienststelle des MfS beim Kontrollprozeß usvv.v’Kv- ' In diesen Fällen weist die Bearbeitung des ,;Erraittlungsvorf ahrens in Anbetracht des Fehlens operativer EjLnfmssG über den Sachverhalt und seine Zusammenhanae sowie ubfr die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Verbinöpgen usw. grundsätzlich einen oben dargestellten Entstehen in zugespitzter Form, höheren Schwierigkeitsgrad fordernisse der Zusamme da die möglichen konywajkven Zusammenhänge und Hintergünde der Straftat alleibwlNuch die offizielle Tätigkeit der Untersuchungsabteilung nicht in jedem Fall aufgedeckt werden kennen. Deshalb ist es unverzichtbar, daß die Abteilung IX besonders auch bei diesen Ermittlungsverfahren durch operative Diensteinheiten unterstützt wird. Die prinzipiellen Regelungen dafür sind durch die generellen Festlegungen der Verantwortungsbereiche der Linien und Dionst-einheiten durch den Minister für Staatsicherhoit erfolgt . Dementsprechend ergibt sich die Zuständigkeit der jeweiligen operativen Diensteinheit für die Unterstützung der Bearbeitung des einzelnen Ermittlungsverfahrens entweder aus ihrer linienspezifischen Verantwortung oder aus ihrer objektmäßigen Verantwortung oder aus ihrer territorialen Verantwortung, gegebenenfalls auch aus der aktiven Erfassung der Person in der Abteilung XII, Die diesbezüglichen dienstlichen Festlegungen sind bei [Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 580 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 580) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 580 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 580)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung einzuleiten diese zu erhöhen, die innere Sicherheit im Verantwortungsbereich maximal zu gewährleisten und damit die Politik von Partei und Regierung insgesamt durchsetzen zu helfen.

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