Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 580

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 580 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 580); - 580 - WS DHS 001 J. 233/81 ’ ’/a i f Riittlungsverfähren kommt jedoch - wie .die übersieht im Abschnitt 3.1. ausweist - nach Festnahmen auf frischer Tat (vor allem im sozialistischen Ausland) sowie im Ergebnis sonstiger Maßnahmen von Diensteinheiten des MfS, anderen ■Staatsorganen und Bürgern, oft nach strafprozessualen Prüfungsverfahren der Untersuchungsorgane des MfS zustande ; in diesen Fällen beginnt die Aufklärung des möglicherweise strafrechtlich relevanten und politisch-operativ interessanten Geschehens mit der offiziellen Tätigkeit der zuständigen Staatsorgane, mit der Vornahme von Prüfungshandlungen bzvv. der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch das Untersuchungsorgan des MfS oder durch die anderen Untersuchungsorgane, durch den Zugriff der zuständigen Sicherheitsorgane in den sozialistischen Staaten, die Feststellungen der zuständigen Dienststelle des MfS beim Kontrollprozeß usvv.v’Kv- ' In diesen Fällen weist die Bearbeitung des ,;Erraittlungsvorf ahrens in Anbetracht des Fehlens operativer EjLnfmssG über den Sachverhalt und seine Zusammenhanae sowie ubfr die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Verbinöpgen usw. grundsätzlich einen oben dargestellten Entstehen in zugespitzter Form, höheren Schwierigkeitsgrad fordernisse der Zusamme da die möglichen konywajkven Zusammenhänge und Hintergünde der Straftat alleibwlNuch die offizielle Tätigkeit der Untersuchungsabteilung nicht in jedem Fall aufgedeckt werden kennen. Deshalb ist es unverzichtbar, daß die Abteilung IX besonders auch bei diesen Ermittlungsverfahren durch operative Diensteinheiten unterstützt wird. Die prinzipiellen Regelungen dafür sind durch die generellen Festlegungen der Verantwortungsbereiche der Linien und Dionst-einheiten durch den Minister für Staatsicherhoit erfolgt . Dementsprechend ergibt sich die Zuständigkeit der jeweiligen operativen Diensteinheit für die Unterstützung der Bearbeitung des einzelnen Ermittlungsverfahrens entweder aus ihrer linienspezifischen Verantwortung oder aus ihrer objektmäßigen Verantwortung oder aus ihrer territorialen Verantwortung, gegebenenfalls auch aus der aktiven Erfassung der Person in der Abteilung XII, Die diesbezüglichen dienstlichen Festlegungen sind bei [Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 580 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 580) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 580 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 580)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Verfahren umfaßt das vor allem die Entlarvung und den Nachweis möglicher Zusammenhänge der Straftat zur feindlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter strikter Wahrung ihrer spezifischen Verantwortung ständig zu gewährleisten, sind die Kräfte und Mittel Staatssicherheit noch stärker auf die Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorkommnisuntersuchung in stärkerem Maße mit anderen operativen Diensteinheiten des - Staatssicherheit , der Volkspolizei und anderen Organen zusammengearbeitet wurde.

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