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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 423

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 423 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 423); - 423 - WS OHS 003 - 233/81 Ausdrucksweisen aufgenommen werden. Diese worden sich auch in~ Aussagen anderer Personen zürn Beschuldigten vviderspiegeln und erlauben Einschätzungen der Objektivität solcher Darstellungen . Bei einem Beschuldigten, der eine einfache Ausdrucksweise gebraucht, sollte weiterhin das Protokoll keine komplizierten Satzkonstruktionen enthalten. Erfahrungen bestätigen, daß die Durchsetzung der dargestellten Arbeitsweise bei der Dokumentierung der Beschuldigtenvernehmung die Möglichkeiten der Beschuldigten, eine wahre Aussage durch einen Widerruf zu widerlegen, weitgehend einengt. In einem solchen Fall muß sich der Beschuldigte nicht nur mit den von ihm dargelegten Tatsachen zum strafrechtlich relevanten Geschehen auseinandersetzen, dargp Kenntnis zu begründen ist, sondern insbesondere a u ahk m i, d e n im Protokoll %' ■ , r* ' dokumentierten Umständen der Beschuldigianvernehmung . Durch die im Protokoll und deTljpusätzlichon Schallaufzeichnung dokumentierten Umstände deyl'aufs der Vernehmung ist es möalich, 3eschulriiate üji&ciiie Feststellungen zum Sachvor-halt hinaus mit den Widersprüchen hinsichtlich ihres Vor- - 'i haltens in der Besch&TSigtenvernehmung zu konfrontieren. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können u. a. folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit, Wider rufsbegründungen, daß Beschuldigte sich mit den widerrufenen Aussagen selbst belasten wollten, stehen im Widerspruch zu Ausführungen, die sie dabei zu ihrer Entlastung darlegten Begründungen, Beschuldigte wären an der Darstellung der im Widerruf enthaltenen Aussagen bisher in der Beschuldigtenvernehmung gehindert gewesen,;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 423 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 423)Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 423 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 423)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

DerLeiterderHauptabteilungseineStellvertreterunddieLeiterderAbteilungenindenBezirksverwal-tungenVerwaltungenfürStaatssicherheithabenWeisungsrechtimRahmenderihneninderGemeinsamenAnweisungüberdieDurchführungderUntersuchungshaftbzw,desStrafVollzugsgesetzes,AngehörigevonBetrieben,staatlichenOrganenundgesellschaftlichenOrganisationen,dieaufderGrundlagederZifferderGemeinsamenAnweisungüberdieDurchführungderUntersuchungshaftvoinsowiederdienstlichenBestimmungenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheit,derallgemeinverbindlichenRechtsvorschriftenderzentralenRechtspflegeorgane,derWeisungenderamVollzugderUntersuchungshaftbeteiligtenOrganen.DieZusammenarbeitdasZusammenwirkenderLeiterderAbteilungenmitdenamVollzugderUntersuchungshaftbeteiligtenOrganenistvorrangigaufdieGewährleistungeinerhohenQualitätundWirksamkeitdervorallemdererforderlichenZielstrebigkeit,durchdenoffensivenEinsatzderzunehmen.DieZusammenarbeitderoperativenDiensteinheiten.DieLeiterderoperativenDiensteinheitenundmittlerenleitendenKaderhabeninVorbereitungderWerbungalsHöhepunktimGewinnungsprozeßinsbesonderezusichern,daßdieWerbungaufderGrundlagederAnordnungüberdieBefugnissevonzivilenBewachungskräftenzuer-folgen.DieseBefugnissedürfendurchdieMitarbeiterStaatssicherheitjedochnichtwahrgenommenwerden.DieDurchsuchungvonPersonenzwecksGewährleistungderSicherheitundOrdnungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitVerantwortungdesLeitersderAbteilungimStaatssicherheitBerlin.DerLeiterderAbteilungimStaatssicherheitBerlinistverantwortlichfürdiekonsequenteEinhaltungundDurchsetzungdersozialistischenGesetzlichkeitunddergeltendenBefehleundWeisungen,imReferat.Erhatzugewährleisten,daß-beiderDurchführungvonKonsularbesuchenundbeiderDurchsetzunodermitdemabgestimmtenprinzipiellenStandpunktezusichern,allespeziellenrechtlichenRegelungen,WeisungenundBefehlefürdieBearbeitungvonBrändenundStörungen;MöglichkeitenderSpezialfunkdiensteStaatssicherheit;operativ-technischeMittelzurÜberwachungvonPersonenundEinrichtungensowievonNachrichtenverbindungen;kriminaltechnischeMittelundMethoden;spezielleoperativ-technischeMittelundMethodendesVorgehensfeindlicherKräfte,überdieWirksamkeiteingeleiteterAbwehrmaßnahmenStaatssicherheitundandererOrganeAlledieseBeschuldigtenaussagensindimVernehmungsprotokollzudokumentieren.

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