Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 553

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 553 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 553); 553 WS JI-IS 001, 1. Austauschbl Die B e z e i cliaituifjen körnen z. B. in f olgonder Art vorgenommen werden: Geldbetrag bestehend aus im linken Hosenumschlag des X. eingenaht; Hakenkreuz auf linkem Oberarm des X. tätowiert; Sclxriftstücke (Anzahl, von wem, beginnender und endender Text usw. ) im rechten Türinnenraum des von X. benutzten Pkw in einem gelben Umschlag A h abgelegt; antisozialistische Schriften (genaue Bezeichnung) offen im R.egal des Yohnzimners des X. liegend. Es hat sich für die Beweisführung als günstig erwiesen, wenn bestimmte Auffindungssituationen, insbesondere Verstecke, fotografisch gesichert wurden. Fotos zu in Verstecken abgelegten Gegenständen weisen anschaulich auf deren Beweiserheblichkeit hin. Die bei Durchsuichungen beschlagnahmten Gegenstände müssen exakt bezeichnet werden. Eine genaue Bezeichnung unterstützt wirkungsvoll die übrigen Bevreisführurgsnaßnalinen. und beugt möglichen provokatorischen Verleumdungen gegen durch Beschuldigte vor. Bezeichnungen, wie "diverse Nizeff , "diverses Schriftgut", Jf' "diverse Gegenstände" , werden dieseiffuu ordertragen in der Regel nicht gerecht. Soweit derartige Bezeichnungen infolge eines außerordentlich großen UniaÜgs"von Scliriftgut bzw. anderen Gegenständen bei der P-rbtolifollierirng während der Durchsuchimg l'f * nicht vermieden werb’eiü können, ist zu sichern, daß das Schrift- gut bzw. die GegehstetB.de in Gegenwart von unbeteiligten Personen X' -h r bzw. des Staatsanwaltes in geeigneten Containern verpackt und mit Papierstreifen versiegelt werden. Diese Siegel sind vom Beschuldigten bzw. von seinem Vertrat ei" oder einer anderen Person, die durch die Beschlagnahme betroffen ist, zu unterschreiben. Es ist zu gewährleisten, daß gesicherte Gegenstände in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten bleiben. Nur durch die Erhaltung ihres Originalzus tam.de s wird, die Beweiskraft gewahrt. Sie müssen deshalb dementsprechend sachgemäß behandelt werden. Gegenwärtig zeigen sich in nicht wenigen Fällen der Bearbeitung Operativer Vorgänge noch vielfältige unzulässige Beeinträchtigungen der Originalität derartiger Gegenstände. So werden Schriftstücke z. B. g'elocht, geklammert, gefaltet und auf verschiedene Art beschriftet. Extreme Erscheinungen dieser Art von Beschriftungen;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 553 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 553) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 553 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 553)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

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