Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 239

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 239 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 239);  0 0 0 2 3 6 WS OHS 001 - 233/81 -1 239 - Der Verdächtige Ist itn Verlauf der Befragung mit dem Gegenstand der Befragung vertraut zu machen und ihm sollte in der Regel der Anlaß der Durchführung des Prüfungsverfahrens mitgeteilt werden. Dem Verdachticen ist nach Abschluß des Prüfunosverfahren9, wenn in deren Verlauf seine Befragung stattqefunden hat, mitzuteilen, mit welcher Abschlußentscheidunq das durchge-führte Prüfunqsverfahren beendet wurde. Das Eraebnis jeder Verdscht.igenbefrsgung ist häufig von dem Inhalt und der Art und weise der Mitteilung über den Gegenstand der Befragung abhängig. Deshalb und aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Verdächtige in Verlauf der Befracunq zumindest in allgemeiner Form darüber informiert werden, welcher Verdacht gegen ihn besteht bzw. bestand und - wenn das politisch-operativ zweckmäßig ist - welcher Anlaß dafür vorliegt bzw. vorlag. Die Mitteiluna sn den Verdächtigen über die Abschlußentscheidung ■ ries Prüfungsverfahrens isti Gebot der Rechtssicherheit. Da der Verdächtige durbJüie erfolgte Befragung davon Kenntnis erhalten hßt, gegen ihn ein Verdacht besteht, muß er such dari&eiinformiert werden, wenn das Prüf ungsverf ehren mit ,Jinr"Entscheidung noch § 95 StPO endet; es genügt eine ipiQnc'l ich e Mitteilung. Darüber hinaus hat eä sich in solchen Fällen als zweckmäßig- erwiesen, den Verdächtigen im Verlauf der Befragung über sein Beschwerderecht gemäß § 91 (1) StPO zu belehren und darüber, wo er dieseBeschwerde einleoen kann. / t v ~ ■ . /*-\i Ein weiteres für, 'unsere Zielstellung wichtiges Problem in Zusammenhang mi\. dir Verdachtigenbefragung ist die Bestimmung des Beweiswertes der Ergebnisse dieser Befragung , zumal hier strafverfahrensrechtlieh Besonderheiten zu beachten sind. Vom Beweiswert der Aussagen des Verdächtigen hängt aber wesentlich ab, ob überhaupt und in welchem Umfang die Verdächtigenbefragung Möglichkeiten zur weiteren Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung für die Einleitung eines Ermittlungsverfshrens und darüber hinaus der Beweisführung im Strafverfahren bietet. Zunächst ist allgemein festzustellen, daß die Aussagen eines Verdächtigen selbstverständlich wie die Aussagen jeder anderen Person geeignet sind, Erkenntnisquelle und Quelle von 3e- j Vgl Weidlich, a. a. 0., S, 62;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 239 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 239) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 239 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 239)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Bürgern der wegen vorwiegend mündlicher staatsfeindlicher Hetze und angrenzender Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehende Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Ausgehend von den Bestrebungen des Gegners, Zusammenrottungen und andere rowdyhafte Handlungen als Ausdruck eines angeblichen, sich verstärkenden politischen Widerstandes in der hochzuspielen, erfolgte von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung der Hauptabteilung zugeführt. Durch die Angehörigen der Hauptabteilung wurde föstgestellt, daß diese Person vom Verwahrhaus und vom Gebäudeteil - Verwaltung der Untersuchungshaftanstalt Zeichnungen angefertigt hatte.

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