Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 372

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 372 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 372); i ( V- . PC‘i'1 Lj i U Vj o o tJ x J WS DHS 001 - 233/81 daßBeschuldigte zu bestimmten Sachverhalten ihre Überlegungen umfangreicher und ohne zeitliche Begrenzung durch die Dauer der Vernehmung anstellen können. So erwies es sich als zweckmäßig, Beschuldigten die Wiedergabe der eingeprägten Instruktionen von Feindorganisationen außerhalb der Beschuldigtenvernehmung schriftlich über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen, Dadurch konnte eine umfassende Darstellung erlangt werden, die in konkreten Fällen in der Beschuldigtenvernehmung nicht zu erreichen war. Die Arbeit mit Aufzeichnungen Beschuldigter bietet weiterhin Möglichkeiten, der Ausklammerung konspirativer Fakten und Zusammenhänge aus dem Ermittlungsverfahren bei gleichzeitiger Wahrung der Objektivität der Dokumentierung . Da in diesen Ver-fahren die der unbedingten Konspiration und Gejheiqihaltung unterliegenden Tatsachen und Zusammenhängeiri umschriebener Form in die Prozeßakten eingehen dyfWf eVhalten Beschul-digte die Gelegenheit, Aufzeichnungen ä'hzUfertigen, in denen die konspirativen Zusammenhänge., detailliert dargestellt werden. Es sind auch Gespräche .jn-"*dem Untersuchungsführer möglich, die der Untersuchungsführer als Vermerke dokumentieren kann und von dem Beschuldigten unterzeichnen läßt. Das Protokoll Ober die Beschuldigtenvernehmung erfaßt in diesen Fällen nur die für die Beweisführung unumgänglichen Umstände, ohne die Konspiration zu verletzen und ohne die Aufzeichnungen formell einzubeziehen, damit die konspirativ zu behandelnden Umstände nicht in das Verfahren einfließen. Die gleichzeitig durchgeführte Beschuldigtenvernehmung zu den Problemen, die in den Aufzeichnungen lediglich ausführlicher behandelt sind und umfangreichere Details erfassen, schafft die Voraussetzung, bei Notwendigkeit Anträge zurückzuweisen, die sich auf die Darstellung geheimzuhaltender Details im Ermittlungsverfahren richten. Durch die Abfassung des Vernehmungsprotokolls muß gewährleistet sein, daß das Zustandekommen der Aussagen objektiv wiedergegeben wird, ohne auf die Aufzeichnungen bezug zu nehmen.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 372 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 372) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 372 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 372)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung zu konzentrieren. In geeigneter Weise ist darüber hinaus den Veranstaltern und Verantwortlichen von Veranstaltungen anderweitig Hilfe und Unterstützung zu gewähren.

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