Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 80

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 80 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 80); u JlU 000079 80 - WS DHS 001 - 233/01 arbeit des MfS. Dementsprechend ist zunächst festzustellen: Der Beweisführungsprozeß irr, Strafverfehren und in der Untersuchungsarbeit ist ein spezifischer Erkenntnisprozeß, der erkennt nistheorot isch und in seinen pro!:tischen Erfordernissen zwei zwar eng miteinander verbundene jedoch nicht miteinander identische Prozesse umfaßt, nämlich - den Prozeß der Erkenntnisgewinnung, also des Erlangens wahrer Erkenntnisresultntc über die den Gegenstand der Untersuchung (des Erkenntnisobjekt) bildende Straftat und ihre Zusammenhänge, die es aufzuklären gilt sowie - den Prozeß des Deweisens , also jies JJächweisens der objektiven Wahrheit der gewefppenn Erkenntnisresultatc . Während der Prozeß der Erkerfht nisnewinnunn auf die Er-! ° langunc wahrer Untersuchungsergobnisse gerichtet ist, ist V. ■ ' Ziel des Beweisprezeses die Erlanoung von Gewißheit über ! tif ' ? ' ► ’ - die Wahrheit,dW gewonnenen Erkenntnisresultate. :\;*v Diese Hervorhebung ist auch für den in dieser Arbeit gewählten Begriffsapparpt bedeutungsvoll. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, daß der 3enriff Beweisführung in der Forschungsarbeit durchgehend in diesem hier erläuterten Sinn verwendet wird , also als Oberbegriff für Erkonntnisoewinnung und Be-weise n. Damit unterscheidet sich dieser Begriff von dem philosophischen Beweisführungsbecrif f ,2 der ausschließlich für den hier an zweiter Stelle genannten Teilprozeß des Beweisführens verwendet wird. Im Interesse der begrifflichen Unterscheidung nennen wir diesen Teilprozeß in der Arbeit durchgehend Prozeß des Beweisens oder BeweisprozeS. Das Unterscheiden von Erkennen und Beweisen ebenso wie das Eindringen in den inneren Zusammenhang und die Dialektik 1 2 Vgl. zur Unterscheidung von Erkenntnis- und Verifizierungs-prozeß in der Untersuchung auch Rstinow "Forensische Psychclo gie für Untersuchungsführer" Mdl-Publikationsabteilunn 1070, S. 60 - £2 Auchy Stelzer verwendet den Beweisführungsbegriff in für das Strafverfahren nicht geeigneten engen Sinne. Vgl. Stelzer "Sozialistische Kriminalistik" Dd. 1, a. diesen, S. 31 -;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 80 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 80) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 80 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 80)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß über den gesamten Zeitraum der Durchführung der Maßnahmen ständig geprüft wird, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr besteht. Der Grundsatz, daß die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde. Die Untersuchungshaft ist eine gesetzlich zulässige und notwendige strafprozessuale Zwangsmaßnahme. Sie dient der Feststellung der Wahrheit in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Streckendurclvlaßfähigkeit Erhöhung des Anteils moderner Traktionen eingesetzt werden müssen. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Transport- und Um- schlagprozesse sind umfangreiche Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen. Die auf der Grundlage der Gesetz Gegenstände, die der Einziehung auf der Grundlage der Anordnung unterliegen, bis zu doren Realisierung in Verwahrung genommen werden können.

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