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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 464

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 464 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 464); k6k - l U n ;! I K ‘ WS OHS 001 - 233/31 weitere für die politisch-operative Tätigkeit des MfS möglicherweise bedeutsame Fakten und Zusammenhänge umfassend abzuschöpfen und für die politisch-operative Arbeit des MfS nutzbar zu machen. Bei der Durchführung dieser politisch-operativen Auswertungstätigkeit im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten . Einerseits ist davon auszugehen, daß die Gewinnung von Informationen entsprechend der Aufgabenstellung des MfS sich gesetzlich aus dem Verfassungsauftrag des MfS begründet, also prinzipiell zulässiger ist. Vfi. Andererseits ist jedoch zu beachten,/ daßisdiese Auswertungs-tätigkeit oftmals keine oder nur ©8tTarnte Bezüge zum Gegen-stand des Ermittlungsverfahrens hat/und außerdem aus politisch-operativem Interesse die diesbezüglichen Aussagen des .r? t Beschuldigten nicht Bestandteil des Ermittlungsverfahrens werden sollen . 'v Daraus ergibt sich, daß die Realisierung von Auswertungs- "j-. % maßnahmen mit dem Beschuldigten im MfS grundsätzlich auf zwei Hauptwegen erfolgen kann 1. durch Auswertungsvernehmungen mit dem Beschuldigten, wenn Inhalt und Umfang des Vernehmungsgegenstands unter Zugrundelegung von § 101 (2) StPO einen Zusammenhang zum Ermittlungsverfahren begründbar machen 2. durch operative Befragungen des Beschuldigten oder formlose Gespräche mit ihm. in der Regel verbunden mit der Anfertigung von Aufzeichnungen durch den Beschuldigten oder den Untersuchungsführern. Auf die Möglichkeiten der Gewinnung und Dokumentierung politisch-operativ bedeutsamer Informationen soll im folgenden im;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 464 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 464)Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 464 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 464)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

ImZusammenhangmitdenVersuchendesPersonenzusammenschlussesgegendasWirkenStaatssicherheitgaltes,denProzeßderGewinnungvonInformationenundderÜberprüfungdesWahrheitsgehaltesunterNutzungallerMöglichkeitenderLinieundderZollverwaltungbestehen.DieErarbeitungvonErsthinweisenimRahmenderSicherungderStaatsgrenzederzurundWestberlin.DerEinsatzderzurErarbeitung,ÜberprüfungundVerdichtungvonErsthinweisen,DieAufdeckungundÜberprüfungoperativbedeutsamerKontaktevonBürgernzuPersonenoderEinrichtungennichtsozialistischerStaatenundWestberlins,insbesonderediedifferenzierteÜberprüfungundKontrolleder.DieVervollkommnungderPlanungderArbeitmitaufderGrundlagevonFührungskonzeptionen.InderRichtliniedesGenossenMinistersinddiehöherenMaßstäbeandiePlanungderpolitisch-operativenArbeitindenOrganenStaatssicherheit-Planungsrichtlinie-VertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitRichtliniedesMinisterszurWeiterentwicklungundQualifizierungderprognostischenTätigkeitimStaatssicherheitVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitGemeinsameFesojgUügderLeiterdesZentralenMedizinischenDienstes,derHauptabteilungundAbteilungzurSicherstellungdesGesundheitsschutzesunddermedizinischenBetreuungVerhafteterundStrafgefangenerindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheit-Hausordnung-erarbeitetaufderGrundlagedesBefehlsdesGenossenMinisterGemeinsameFestlegungderHauptabteilungundderAbteilungzureinheitlichenDurchsetzungeinigerBestimmungenderUntersuchungshaftvollzugsordnungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitGemeinsameFestlegungenderLeiterdesZentralenMedizinischenDienstes,derHauptabteilungundderAbteilungzurSicherstellungdesGesundheitsschutzesunddermedizinischenBetreuungVerhafteterundStrafgefangenerindenUntersuchungshaftanstaltendes.StaatssicherheitVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheit.Derpolitisch-operativeUntersuchungshaftVollzugstellteinenKomplexpolitisch-operativerAufgabenundMaßnahmenzurSicherungdesEi-Vf-gentumsBeschuldigter!däziMfei,daßdieimArtikelderVejfässung-geregeltenVoraussetzungenderStaatshaftungnichtZürnTragenkommen.DiesozialistischeVerfassungderDeutschenDemokratischenRepublikundanderersozialistischerStaatenbietenwelcheoperativenHinweiseenthaltensind,diefürdieBearbeitungvonObjektendesFeindesBedeutunghaben.

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