Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 90

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 90 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 90); 90 WS DHS oöl - 233/01 UJIU 000089 schaftlicher Aussagen unter Ausnutzung von letztlich in clor praktischen Tätigkeit gewonnenen Beweisgründen mit objektiver i ~ Gewißheit bestimmen"." Diese Definition soll der folgenden Erläuterung des Beweisprozesses in der Untersuchungsarbeit zugrunde gelegt werden, zumal auch die Strafverfahrensrechtswissenschaft der DDR bei der Bestimmung des strefprozessualen Beiveisbegriffes dieser rusrxistisch-leninistiseben Beweisouffassung folgte. Das Ziel des Beweisprozesses in der Untersuchungsarbeit ist die sichere Bestimmung des IVahrheitswertes der Untersuchungsergebnisse. Der Beweis soll dem Untersuchungsführer und den anderen am Beweisprozeß beteiligten Subjekten sicheres Wissen darüber vermittelnob eine bestimmte Aussaoe einer Person oder ein bestimmtes Zwischenergebnis der Untersuchungsarbeit oder das Untersuchungsergebnis in seiner Gesamtheit wahr oder. falsch ist. Zu diesem Zweck müssen durch den Beweisprozeß die objektiv bestehenden BezugsverhäätrgLsse zwischen der Aussage“1 2 3 4 und dem in ihr widergöiIgelten objektiven fgedeckt werden. Dies Sachverhalt und dessen Zusammentaof-i entspricht der marxistisch-leninistischen Erkenntnis, daß die Praxis das einziqe Wätirheitskriterium ist. über die Wahr- ’CV heit oder Falschheit %Lrier5beliebigen Aussage kann demzufolge fr1’ letztlich nur durch, deren Vergleich mit dem objektiven Geschehen entschieden \verden . Dies kann jedoch in der Unter-suchungsarbe’it und im Strafverfahren - wie bei den meisten anderen Beweisprozessen auch - nicht durch den einfachen anschaulichen Vergleich der Aussage mit dem Sachverhalt ge- 1 Klotz "Der philosophische Beweis", a. a. 0., S. 109 2 Vgl, Lehrbuch "Strafverfahre ns recht" , a. a. 0., S. 153 3 Es muß darauf hingewiesen werden, daß der Begriff Beweis in der Untersuchungsarbeit und in anderen Bereichen der politisch-operativen Arbeit sowie in manchen Veröffentlichungen auch anders interpretiert wird. Es wird nicht der Prozeßcharakter des Beweisens in den Mittelpunkt gestellt, sondern häufig das Resultat dieses Prozesses: der Beweis. Weit verbreitet in Theorie und Praxis ist 2uch noch der synonyme Gebrauch der Begriffe Beweis und Beweismittel. Der Begriff Beweis wird in dieser Arbeit immer im Sinne der hier zitierten Definition des Beweises als philosophische Kategorie gebraucht. 4- Der Begriff Aussage wird hier für jedes als Aussage formuliertes Erkenntnisresultat gebraucht, nicht im engen Sinne einer Beschuldigten- oder Zeugenaussage;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 90 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 90) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 90 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 90)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich sowie der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung verfolgen in ihrer Einheit das Ziel der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Referat auf der zentralen Dienstkonferenz. zu Problemen und Aufgaben der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lagebedingungen besteht die grundsätzliche Aufgabenstellung des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit - Transporte Inhaftierter eingeschlossen darin, stets zu gewährleisten, daß inhaftierte Personen sicher verwahrt werden.

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