Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 300

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 300 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 300); WS DHS 001'- 233/31 . i 01) 0 3 02 jT - 300 - [1 lungsverfahren, auf die Anforderungen und das Vorgehen des Untersuchungsführers. Inhalt und Wahrheit einer Beschuldigtenaussage sind deshalb weiterhin von der psychischen Regulation des Aussagegeschehens, insbesondere dem Vorhandensein und der Ausprägung der Aussagebereitschaft abhängig. Die Beschuldigtenaussage ist deshalb grundsätzlich zur Bestimmung ihres Wahrheitswertes zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt hinsichtlich der Übereinstimmung in ihr enthaltener Informationen mit Informationen aus anderen Beweismitteln sowie wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen und allgemein bekannten Tatsachen. Sie erfolgt weiterhin dahingehend , ob sich aus ihrer Entstehung als Erkenntnis- und Handlungsresultat des Beschuldigten Zweifel an ihrer Wahrheit begründen. Die nicht ausgeschlossene Möglichkeit einer Widerlegung von Informationen begründet grundsätzlich Zweifel an deren Wahrheit, insbesondere wenn nicht ausgeschlossenist, ,daß tatbe-zogenes Wissen aus anderen Quellen als deftWfrechtlich relevanten Tätigkeit des Beschuldigten erlangtest Zweifel an der Wahrheit von Informationen sich auch ergeben aus nicht heit und aus der Art und JWe (ST ja % digtenaussage . : J Die Bewertung der Bescmildigtenaussage erfolgt in der Beweiswürdigung im Zusammenhang mit allen anderen Beweismitteln In die Beweisführung gehen die in ihr enthaltenen Beweisgründe ein. Eine Bestimmung des Beweiswertes von Beschuldigtenaussagen ist nur im konkreten Verfahren möglich. aus Besfchuldigtenaussagen können jender Detailtreue und Konkret- ise des Zustandekommens der Beschul- Das Beweismittel Beschuldigtenaussage wird im Ermittlungsverfahren grundsätzlich im Schriftprotokoll der Beschuldigtenvernehmung gesichert. Deshalb muß die Dokumentierung eine objektive Darstellung so gewährleisten, daß alle für die Beweisführung bedeutsamen Informationen zu Inhalt und Verlauf der Beschuldigtenvernehmung enthalten sind. Eine Ergänzung des Protokolls durch;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 300 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 300) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 300 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 300)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung zu unterstützen, hohe Innere Stabilität sowie Sicherheit und Ordnuno zu gewährleisten sowie die anderen operativen Diensteinheiten wirksam zu unterstützen.

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