Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 451

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 451 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 451); I' WS DHS 001 - 233/31 t L i - *L5i - "Sie haben über Ihre strafbaren Handlungen ausgesagt. Ihnen steht das Recht zu, vor -allem auch Umstände darzulegen, die geeignet sind, Ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit zu mindern. Können Sie über solche Umstände aussagen?" "Im Zusammenhang mit der Frage wurde der Beschuldigte unterrichtet, daß er in der Vernehmung Gelegenheit hat, zu jedem Sachverhalt such alle Umstände darzulegen, die seiner Entlastung dienen können und geeignet sind, die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu mindern. Der Beschuldigte äußerte sich dazu nicht.“ Vermerk als Einleitung einer Beschuldigtenvernehmung: "Dem Beschuldigten wurde zu Beginn der Vernehmung erläutert, daß ihm Fragen gestellt werden, die Verantwortlichkeiten seiner Auftraggeber betreffen. Handlungen dieser Personen hat der Beschuldigte strafrechtlich nicht zu verantworten. (Anschließend erfolgt die Fragestellung). Vermerk als Einleitung einer Frage: Dem Beschuldigten wurde erläutert , daß sich seine Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit auf die Darstellung der Umstände zum Sachverhalt unter Einbeziehung aller,entlastenden Umstände erstrecken kann. Anschließend erfolgt die Wiedergabe der Äußerungen des 3esgJäiÄlqteh dazu, wie z. B. "Dazu erklärte der BGschuii*dj%SB Ich möchte von diesem Recht auf Mitwirkung Gebrauch machen und bin daran interessiert, zur Feststellung der Wahrheit beizutragenA sachs , daß ich die mir zur Lost caiogte JTati habe, sehe ich keine Umstände, die mj&W: eilt lasten könnten" oder "Ich will alles ;so/erzählen wie es war, auch wenn ich mich dadurc1'söelbst horeinreiße Das können Sie mir ruhig glckiben.“ (Es folgt die Fortsetzung mit einer weiteren Frage) . Rechtserhebliche Informationen an den Beschuldigten sind darüber hinaus jegliche vom Untersuchungsführer vermittelte beweiserhebliche Informationen. Es muß aus den bereits in den Abschnitten 2 und 4.1 .2.1. dargestellten Gründen grundsätzlich gefordert und in der Untersuchungspraxis kompromißlos durchgesetzt werden, im Vernehmungsprotokoll sämtliche Mitteilungen des Untersuchungsführers an den Beschuldigten zu dokumentieren, die beweiserhebliche Details der möglichen Straftat betreffen und Tatwissen sein können. Soweit solche Mitteilungen ausdrücklich in Ferm von Vorhalten oder durch die Vorlage von Beweismitteln erfolgen, bereitet die Dokumentierung in der bereits dargestellten Art und Weise keine Schwierigkeiten. Probleme;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 451 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 451) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 451 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 451)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik im Bereich des Chemieanlagenbaus. Bei seinem Versuch, die ungesetzlich zu verlassen, schloß oft jedoch unvorhergesehene Situationen, darunter eine eventuelle Festnahme durch die Grenzsicherungskräfte der Deutschen Demokratischen Republik, erfolgen soll. der Übernahme der Strafgefangenen ten des Ministeriums des Innern wird wei Strafgefangene, bei denen eventuell auch operativen Linien Staatssicherheit vprliegen, tungen des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung Erfassung und Statistik der Verv altung des Hin. für Staatssicherheit des Landes. Es wird mitgeteilt, dass die Personalakte des von uns an weitergeleitet wurde.

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