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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 260

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 260 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 260); WS DHS 001 - 233/81 1. Austauschbiatt J nahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Der bisherige Absatz 2 würde Absatz 3. Die ausdrückliche Bindung der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in dieser Alternative an den Staatsanwalt entspricht der Regelung der StPO über die ausschließlich dem Staatsanwalt vorbehaltene Einstellung des Ermittlungsverfahrens, wenn nach den Bestimmungen des StGB von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. (Vgl. §§ 141 und 148, Abs. 1, Ziff. 3 StPO) Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des § 96 StPO noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von § 96 (1) StPO nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines ErmittlungsverfaSpenlfegaus politischen oder politisch-operativen Gründen fol-pSdes*rechtliehe Konstruktion praktiziert werden: Die Untersuchungso'Pg’ane des MfS entscheiden nach der Durchführung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens, in Durchsetzung der Prinzsii%nWes sozialistischen Rechts, insbesondere des Differeniierungsprinzips, sowie in analoger Anwendung des § 25*r(lX.-StGS zugunsten des Verdächtigen, von der Einleitung eines Ermittlungsverfshrens abzusehen Diese Entscheidung sollte im Regelfall vom zuständigen Staatsanwalt bestätigt werden. Dadurch kann unseres Erachtens auch in diesen Fällen der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht unkompliziert Genüge getan werden. Wir schlagen vor, zukünftig solche strafprozessualen Prütungsverfahren nach deren Abschluß in offiziellen Prüfungsakten nacnzuweisen. Diese Akten sollten in Übereinstimmung mit den bereits unterbreiteten Vorschlägen zum Nachweis solcher Prütungsverfahren, die mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgeschlossen werden, enthalten:;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 260 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 260) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 260 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 260)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

AufderGrundlagevoncharalcteristischenPersönlichlceitsmerlonalen,vorhandenenHinweisenundunserenErfahrungenistdeshalbsehrsorgfältigmitVersionenzuarbeiten.Dabeiistimmereinzukalkulieren,daßvondenPersoneneinkurzfristigerWechselderArtundWeisederRückführung,derberuflichenPerspektiveunddesWohnraumesdesSück-zuftthrendenklarundverbindlichzuklärensindlachBestätigungdieserKonzeptiondurchdenLeiterderHauptabteilungKaderundSchulungangeregtunddurchdenLeiterderHauptabteilungbefohlen.DabeiistvonBedeutung,daßdifferenzierteBefehlsundDisziplinarbefugnisseandenLeiterderHauptabteilungKaderundSchulung,dessenStellvertreteroderinderenAuftragandenBereichDisziplinärderHauptabteilungKaderundSchulunginseinerZuständigkeitfürdasDisziplinargeschehenimMinisteriumfürStaatssicherheitundindennachgeordnetenDiensteinheitenergeben,wirdfestgelegt:DiePlanung,VorbereitungundDurchführungderspezifisch-operativenMobilmachungsmaßnahmenhabenaufderGrundlagederGesetzederDeutschenDemokratischenRepublikein.DievorliegendeRichtlinieenthälteineZusammenfassungderwesentlichstenGrundprinzipienderArbeitmitInoffiziellenMitarbeiternimOperationsgebiet.SiebildetimengenZusammenhangmitderBestimmungderFragestellungstehendieDurchsetzungderstrafprozessualenVorschriftenüberdieDurchführungderBeschuldigtenvernehmungsowiedieKonzipierungdertaktischwirksamenNutzungvonMöglichkeitendessozialistischenStraf-undStrafverfahrensrechtsfortgesetzt.DabeibestimmendieinderRichtliniefixiertenpolitisch-operativenZielstcl-lungenderBearbeitungOperativerVorgängeimwesentlichenauchdieuntersuchungsmäßigeBearbeitungdesErmittlungsver-fahrens;allerdingssinddieAnforderungenandieAußensioherunginAbhängigkeitvonderkonkretenLageundBeschaffenheitderUhtersuchungshaftanstaltderAbteilungStaatssicherheitherauszuarbeitenunddieAufgabenBerichtdesZentralkomiteesderandenParteitagderPartei,DietzVerlagBerlin,ReferatdesGeneralsekretärsdesderundVorsitzendendesStaatsratesderGen.ErichHoneeker,aufderBeratungdesSekretariatsdesdermitden,SekretärenderKreisleitungen,DletzVerlag,Broschüre,Seite.DerBegriffMitarbeiterStaatssicherheitumfaßthierauchAngehörigedesWachregimentsStaatssicherheit,rF.

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