Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 339

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 339 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 339); WS OHS 001 233/81 C* -339 vor der sozialistischen Gesetzlichkeit oder Vertrauen in die sozialistische Rechtsordnung hervorzurufen bzw. Vorbehalte dagegen abzubauen Diese Wirkung steht im Zusammenhang, mit der Autorität der sozialistischen Staatsmacht - in der Beschuldig-tenvernehmung vertreten durch den Untersuchungsführer - und der Gswährleistung der Rechtssicherheit. Sie ist historisch mit der ständigen Entwicklung und Festigung der Macht der Arbeiterklasse in der DDR entstanden. Die Arbeit mit den gesetzlichen Bestimmungen ist eine grundsätzliche Aufgabe in der Beschuldigtenvernehmung. Sie ist teilweise gesetzlich zwingend vorgeschrieben und bildet eine Grundlage der optimalen Ausgestaltung der gesamten Vorn.ehmungssitua- tion. Sie besteht in der konkreten Anwendung der strafprozessualen Bestimmungen in der 3eschuldigtenvapnenung und auch, im Zusammenhang mit anderen Belangen des .;€rmittlungsverfahroas , in Aroumentaticnen des Untersuchungsführsrs, die Rechtscrund-Sätze des Strafrechts und Strafprozeßrechts einschlieSen und in dem für Beschuldigte er kenn Emiren Bestreben des Untersuchungs-führers, die Voraussetzung* zu schaffen, daß sie ihre Rechte in der Beschuldiotenvernehmuno und im Ermittlungsverfahren ins-gesamt wahrnehmen . Dieses Vorgehen drückt Sicherheit des Untersuchungsordhns und die Rechtmäßigkeit aller Maßnahmen einschließlich der Beschuldigtenvernehmung aus. Zugleich kommt zum Ausdruck, daß das Vorgehen des Untersuchungsorgans für alle Prozeßbeteiligten überprüfbar gestaltet wird. Die Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen ermöglicht es, Zielstellungen der Aussagetätigkeit Beschuldigter mit deren Erkenntnis von der Notwendigkeit wahrer Aussagen über das strafrechtlich relevante Geschehen zu verbinden. Diese Wirkung der Prinzipien des wurde von Kopf/Seifert als eine führung der Vql, !oof/3e saoebereitsc sozialistischen Rechts Grundlage für die Herbei-bei Spionen festgestellt. .y. . . ---,.,.rung der Aussagebereitschc; von BeschuIdioten durch Untersuchungsführer des MfS " WS MfS 160 Nr. 176/70/ S. 16 r e r ■ 'Zur;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 339 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 339) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 339 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 339)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren. Darunter ist insbesondere das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogone Arbeit im und nach dem Operationsgebiet iS; gte Suche und Auswahl von Kanchdaten für che Vorgangs- und personen-öWbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, bei der Entwicklung und Anwendung operativer Legenden und Kombinationen, bei der inhaltlichen Gestaltung und Organisation des operativen Zusammenwirkens mit anderen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, gesellschaftlichen Organisationen sowie von Bürgern aus dem Operationsgebiet. ist vor allem durch die Konspirierung Geheimhaltung der tatsächlichen Herkunft der Informationen sowie der Art und Weise ihrer Erlangung zu gewährleisten. Schutz der Quellen hat grundsätzlich gegenüber allen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen sowie gesellschaftlichen Organisationen zu erfolgen.

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