Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 435

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 435 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 435); WS OHS 001' - 233/81 BSti ,4 o ' I - - 435 - Das Verlangen des Beschuldigten nach Korrektur bestimmter Passagen-sowie die Belehrung kann in das Protokoll aufgenommen werden, auch dann, wenn der Beschuldigte es danach trotzdem unterzeichnet und seinen Versuch zur Veränderung der Darstellung aufgibt. Das unterstreicht in diesen Fällen das streng gesetzliche Vorgehen des Untersuchungsführers. N 5 ( I Eine vom Beschuldigten mit der Begründung der unobjektiven Widergabe nicht unterzeichnetes Protokoll ist rechtlich wertlos. Dem können auch keine Aktenvermerke des Untersuchungsführers entgegengesetzt werden, weil daraus die Konsequenz folgen würde, daß der Untersuchungsführer vor Gericht über das Zustandekommen des Protokolls als Zeuge aussagen müßte. Es ist deshalb erforderlich, bei Anzeichnan derartigen yerhaltens Beschuldigter vorausschauend oder zumindestna¥hi/Wlnem ersten derartigen Versuch., die Beschuldigtenvernejuioigrundsätzlich mit einer zusätzlichen SchallaufZeichnung ■ßfchzuführen. .4? Für die Durchführung von Korrekturen haben sich folgende Verhaltensweisen als zweckm§,;ß3g Erwiesen : 4 - I 3? "* Es ist grundsätzl.idh'zu dokumentieren, daß die Korrektur suf \ ' fr- tp- Verlangen des Beschuldigten erfolgt. Das ist z. B. durch einen vom Beschuldigten handschriftlich anzubringenden Vermerk "auf mein Verlangen verändert" möglich. Handelt es sich um Korrekturen, die für die Darstellung des Sachverhalts unerheblich sind, ist die Veränderung im Protokoll vorzunehmen oder vom Beschuldigten vornehmen zu lassen, die Korrektur ist in jedem Fall - auch wenn sie vom Untersuchungsführer ohne Antrag des Beschuldigten vorgenoraraen wird - vom Beschuldigten abzuzeichnen. Korrekturen, die eine Richtigstellung des Verlaufs der Vernehmung betreffen, können zweckmäßig am Schluß des Protokolls vermerkt werden. Auch in solchen Fällen sollten keine Seiten des Protokolls neu ausgefertigt werden, da dann die Art der Veränderung nicht mehr ersichtlich ist .;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 435 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 435) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 435 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 435)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität - dringend verdächtigt gemacht haben. Die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit bedeutet für alle Angehörigen der Linie den politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug auf der Grundlage der Weisungen des Staatsanwaltes über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen können konkrete Aktionen und Handlungen oes Gegners voiausgesehen oder runzeitig erkannt und vorbeugend unwirksam gemacht in ihren Wirkungen eingeschränkt werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X