Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 85

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 85 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 85); 000084 WS DHS OÖ1 - 2 33/81 " - 3 - Der Untersuchungsführer hat beispielsweise Durchsuchungsmaterial oder auf andere Weise gesicherte Gegenstände und Aufzeichnungen in Augenschein zu nehmen, sich mit den bei der Festnahme oder im Ergebnis der operativen Bearbeitung getroffenen Feststellungen vertraut zu machen, Vernehmungen des Beschuldigten und Vernehmungen von Zeugen durchzuführen, Aussprachen mit dem Ärbeitskollektiv und mit Familienangehörigen des Beschuldigten zu führen, mit Sachverständigen zusnmmenzuarbeiten usw. Er hat aber zugleich such die durch diese und weitere Untersuchungshandlungen vorwiegend empirisch gewonnenen Erkenntnisse zu verarbeiten, um das Wesen des aufzuklärenden Geschehens zu ergründen. Die Erkenntnistätigkeit im Ermittlungsverfahren ist weiterhin durch die allgemeingültige Gesetzmäßigkeit des Aufsteinens der Erkenntnis vom Sinnlich-Konkreten über das Abstrakte zum Ge-da nk1 ich-Ko nk ret e n determiniert. Die s innliche Widerspiegelung eines bestimmten Geschehens, von Verhaltensweisen einer Person usw., die meist am Beginn der Erkenntnisprozeß in der Unter-suchungsarbeit steht und darüber Mrfaus die gesamte weitere Erkenntnistätigkeit im Erjifittlungsverfahren maßgeblich speist und durchdrinot , ist zwangsläufig die Wiedergabe der äußeren Sr . Erscheinung, enthält ;x)ie' im Geschehen zum Ausdruck kommenden einzelnen, zufälligen , unwesentlichen Eigenschaften ebenso wie solche Merkmale, die das Wesen der Handlung ausmachen. Allein durch die wirklichkeitsgetreue Kopie eines bestimmten Geschehens läßt sich sein Charakter nicht bestimmen. Äußerlich gleich oder ähnlich verlaufende Ereignisse können sowohl ohne politisch-operative Relevanz als auch Erscheinungsform des Wirkens des Gegners oder einer Straftat der allgemeinen Kriminalität sein. Beispielsweise kann das Zusammentreffen eines operativ bearbeiteten DDR-Bürgers mit einem BRB-Bürger eine harmlose Begegnung mit einem Verwandten oder Bekannten ebenso sein wie Bestandteil seiner feindlichen Tätigkeit oder einer anderen Straftat. Um das Wesen der Dinge zu ergründen, bedarf es unbedingt der rat ionalen Erkenntnis, des Denkens. Erst mit Hilfe rationaler Denkprozesse ist der Untersuchungsführer befähigt, in die durch die sinnliche Erkenntnis vermittelten Sachverhalte, Geschehnisse, Handlungen usw. das Allgemeine, Notwendige, Wesentliche wieder-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 85 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 85) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 85 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 85)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Oustiz-organen. Die strikte Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die Verhinderung und Bekämpfung erfordert die Nutzung aller Möglichkeiten, die sich ergeben aus - den Gesamtprozessen der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit im Innern der einschließlich des Zusammenwirkens mit anderen Organen und Einrichtungen und der Zusammenarbeit mit den befreundeten Organen sowie der unmittelbaren Bekämpfung der Banden, ihrer Hintermänner und Inspiratoren im Operationsgebiet, durch die umfassende Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte ist bei jeder verantwortungsbewußt zu prüfen. Dabei ist einzuschätzen, ob und inwieweit sie auf der Grundlage der gegebenen Befehle und Weisungen unter Wahrung der Normen, der sozialistischen Gesetzlichkeit zu realisieren, Zwar wird dieser Prozeß durch die dienstlichen Vorgesetzten, die Funktionäre der Partei und des Verfassungsauftrags, den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten. Die politisch verantwortungsbewußte Handhabung dieser strafverfahrensrechtlichen Regelungen gewährleistet optimale Ergebnisse im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten in den Mittelpunkt gestellt werden müssen, einige Bemerkungen zur weiteren Auswertung der in meinem Auftrag durchgeführten zentralen Überprüfung dieser Probleme.

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