Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 465

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 465 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 465); WS BUS 001 V ' ■! '! 0 0 - kSy - einzelnen eingegangen werden. 233/81 Die Durchführung einer Beschuldigtenvernehmung und Anfertigen eines Protokolls Diese Verfahrensweise ist rechtlich unanfechtbar, wenn ein Zusammenhang zum gesetzlich bestimmten Umfang der Ermittlungen gemäß § 101 (2) StPO begründet werden kann. Es ist zu beachten, daß keine rechtliche Möglichkeit besteht, solche Protokolle auf Verlangen anderen Prozeßbeteiligten nicht zur Verfügung zu stellen, wenn die behandelten Sachverhalte Gegenstand der Anklage bilden Sind die behandelten Sachverhalte nicht Gegenstand der Anklage, besteht die Möglichkeit, die Entnahme von Protokollen aus den Ermittlungsakten durch die Regelungen des § 187 (1) StPO zu begründen.” v Es ist zu beachten, daß ein nicht in-ben Ermittlungsakten enthaltenes Protokoll einer Beschuldigtenve-rnehmung trotzdem rechtliche Einwände bogründer&kppn, da jede Beschuldigtenver- ''v d? nehmung auf Grund ihres Chagtrs als Ermittlungshandlung für den Beschuldiaten die V/ah’frrfehmuna seiner strafprozessualen Rechte einschließt. Behauptungen dos Beschuldigten oder der Verteidigung , nichha 11ene Protokolle wären für die Ver- V'; teidigung von Bedeutung, haben deshalb grundsätzlich eine Überprüfung zur Folge. Um eine derartige Überprüfung ohne Protokolleinsicht zu ermöglichen, ist die Anfertigung eines Vermerks unter konkreter Bezeichnung nicht in den Ermittlungsakten enthaltener Protokolle von Beschuldigtenvernehmungen zweckmäßig. Dazu muß die Begründung angeführt werden. Es kann zweckmäßig sein, den Beschuldigten den Vermerk mit unterschreiben zu lassen wie z. B. 1 Vgl. § 187 StPO Durch die Anklage wird in tatsächlicher Hinsicht der Gegenstand des Verfahrens bestimmt und dadurch sind alle weiteren Prüfungspflichten des Gerichts zur Vollständigkeit der Ermittlungen begrenzt.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 465 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 465) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 465 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 465)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die komplexe politisch-operative Sicherung der Zivilverteidigung in der Deutschen Demokratischen Republik im Bereich des Chemieanlagenbaus. Bei seinem Versuch, die ungesetzlich zu verlassen, schloß oft jedoch unvorhergesehene Situationen, darunter eine eventuelle Festnahme durch die Grenzsicherungskräfte der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben die Ausv organe zur Unterstützung ihrer Führungs- und Leit in die Lösung der Aufgaben zur Einschätzung der Wiei den einzubeziehen.

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