Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 331

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 331 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 331); WS JHS 001 233/81 i V? A fi 0 t 0 *V U V b & 6 o i' -031 - I Überzeugungen des Untersuchungsführers sind wirksam in Form seiner politisch-ideologischen Grundeinstellung zu seiner Tätigkeit, Der Untersuchungsführer hat den unbedingten Villen, durch seine Tätig- keit dazu beizutragen, die Macht der Arbeiterklasse stets zu festigen und zu sichern. Aus seinem Klassenstandpunkt heraus setzt er seine ganze Kraft dafür ein, die Pläne und Maßnahmen des Klassengegners zu vereiteln. Er betrachtet die konsequente Feststellung der objektiven Wahrheit als seinen Klassenauftrag, und geht davon aus, daß nur die gesicherte Kenntnis der objektiven Wahrheit der Arbeiterklasse nutzt. Er läßt sich deshalb in seiner Tätigkeit immer von objektiv existierenden Tatsachen und nicht von Wunschdenken leiten. Seine Tätigkeit ist somit parteilich und nicht neutral. Sie erfordert persönliches Engagement und offensives Handeln. Auf Grund seiner marxistisch-leninistischen Position im St rafver f ähren-, seinen Rechtskennt- s: ■ / A . nissen, Kenntnissen und Fähiokeiten in der/Handhabunq der wissenschaftlichen Untersuchungsführung ist der Untersuchungs- führer auch davon überzeugt, daß eh über die Voraussetzungen £ ' r ■ verfügt, seinen Klassenauftrag in EIrren zu erfüllen. Das ist ■4T' die unerschütterliche Grundlage; auf der die jederzeit reale Einschätzung der zu lösender Aufgaben und der Möglichkeiten ihrer Realisierung beruht und aus der auch jederzeit die Sicher-heit des Auftretens desXntersuchungsführers gegenüber Beschuldigten und anderen Personen erwächst. Diese Grundeinstellung des Untersuchungsführers läßt keinen Raum für Klassenneutralität und Inaktivität bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung. Sie gewährleistet, daß die Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Vissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit als Voraussetzung wahrer Untersuchungsergebnisse in der Tätigkeit jedes Untersuchungsführers gewahrt bleibt.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 331 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 331) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 331 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 331)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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