Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 586

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 586 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 586); - 5C6 - WS OHS 001 - kommenere Ausprägung der für die erfolgreiche Durchführung seiner Tätigkeit unerläßlichen politisch-ideologischen Einstellungen und Überzeugungen, politisch-operativen Fähigkeiten und Fertigkeiten und psychisch-physischen Eigenschaften auszurichten. In den Mittelpunkt der Erziehung und Befähigung des Untersuchungsführers sind solche Einstellungen, Überzeugungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie charakterliche Eigenschaften zu stellen, die ihn in die Lage versetzen, seine Aufgaben unter allen Lagebedingungen optimal zu erfüllen. ' / Wesentlicher Ausgangspunkt dafür ist die Untersuchung und Herausarbeitung der aus den politisch-operativen Lagebeüingungon der bOer Jahre und den damit verbundenen politischen, politisch-operativen und rechtlichen Aufgaben erwachs ends Linie IX. Anforaer utjUf'G-ir Auf der Grundlage vorliegender wtlieber Erkenntnisse auf dem Gebiet der Sozialpslfologie 'I) sind Anforderungen als Forderungen an#bestimmte Personen oder Perso- nengruppen zu verstehen Lus konkreten Arbeit rgeben sich ausschließlich iingunnen una e.n una Tätigkeit orangen können deshalb sind, nur aus ihnen#S!fcl%Ltbar. Anford --- # f M nicht willkürlich b&er nach Gutdünken besümmt werden. Sie tragen objektivpTUiarakter. Sie sind unerläßliche Sollgrößen für die Persönlichkeitsentwicklung. Der Wert der Untersuchung und Bestimmung von Anforderungen sowie ihre bewußte Nutzung ergibt sich vor allem aus ihrer Bedeutung für die Effektivierung solcher Prozesse der Leitungstätigkeit wie die Auswahl und die Eignungsprüfung sowie o!-.una Befähigan* die aufgaben- und persenenb ,0g ene von Mitarbeitern und Kadern. In Anerkennung der objektiven Existenz von Anforderungen wurde daher zur Bestimmung der Anforderungen an den Untersu- 1) Vergleiche Quaas/Kaum: Zur Problematik der Begriffsfassung von Arbeitsanforderungen, ihrer Erfaßbarkeit und praktisches Bedeutung in: Hacker u. a. psychologische Arb.eitsuntersuchun* gen, Berlin 1973 Kopie ARS;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 586 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 586) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 586 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 586)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft einnehmen. Diese Tatsache zu nutzen, um durch die Erweiterung der Anerkennungen das disziplinierte Verhalten der Verhafteten nachdrücklich zu stimulieren und unmittelbare positive Wirkungen auf die Ziele der Untersuchungshaft als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen nicht erfaßt worden, exakt zu fixieren. Alle Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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