Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 188

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 188 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 188); . 3 S t U 000187 i - iss - 001 - 233/31 V7;ldcrcprüchsfroihoit und L B c!: ©nl o oig kc i t r!cr, - Ermittlungs©rneb-nispcs an riio Vorbereitung der Gerichtsverfahrens Herangehen und ürot in der Hauptvor’nr ndlunn überraschend und unvorbereitet mit der tatsächlichen BeweisInno konf rontiert ,,:mrrien. Dia Verantwortung des Untersuchunnsorgans ist nicht auf das Er-nittlungsvcr f ehren beschränkt, sondern umfaßt in jeden Fall auch die umfassende und objektive Informiorung He r ,y°r~ f ehrensbeteil inten Obe r dic 2rgcbni.oso c!er Dewoisführune in 2r-n 1111 unesvorfahrgru Dins geschieht durch die Gerichtsakten und gegenüber den Staatsanwalt durch den Schlußbericht. Dementsprechend schienen wir vor, im.Schlußbericht grundsätzlich die von beschuldigten gestellten Hov/eissnträge und sein Vorteidigungsvorbringen darzustellen und stets eine beweiskräftige .Auseinandersetzung mit domEntlastungsvorbringen des Beschuldigten zu führen. Die darqcsteilte bewoiserhobliche Konsequenz unwidorlegter Verteidigungovrbrirjjgen dos Beschuldig* ten erfordert unseres Erachten? zwinqcöfid'% .iVn Schlußbericht die Ergebnisse Her Hurehge führten BevfQungsnaSnahmen zur Widerlegung des Verteid5.gungsvoon des Beschuldigten dsrzust eilen. i\S Hins weitere Konsequenz düs dem Dargelegten besteht in der objektiven Da rs,tplling widersprüchlicht;r bzvr. 1 ückonhaf t cr Untorsuchunos isso in Schluß bericht . E s w u r c s bereits wiederholt betont, daß und worum die Beweisführung im Ermittlungsverfahren trotz Ausschöpfunn sämtlicher im Einzelfall gegebenen Bcnveisführungsmaßnshmen nicht problemlos ist. Das betrifft insbesondero die oftmals gegebene Vielzahl einzelner strafrechtlich relevanter Hendlungskomplexe und Einzelfakten. Zu manchen dieser Feststellungen kann ihr Wahrheitswert mit Gewißheit bestimmt werden, zu anderen können im Ergebnis der Dc-weisführungsmaßnshmen im Ermittlungsverfahren nur Wahrschein-lichkeitsausssgen über ihren Wahrheitswert getroffen werden. Das resultiert in der Regel daraus , daß nicht ausräunbare Widersprüche in Untorsuchungsergebnis oder nicht schließbare 1 1 VgT. CG-Richtlinie zur 3oweisführunn, in "Dokumentensanmluno zum StrafProzeßrecht" , WS 0H3 005 - 40/78, S. 5 3;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 188 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 188) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 188 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 188)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Abkommen und den Vereinbarungen erfolgt. Die Bewältigung der daraus resultierenden Aufgaben und Probleme ist nicht eine Sache Staatssicherheit allein, sondern aller gesellschaftlichen Kräfte der DDR.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X