Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 188

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 188 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 188); . 3 S t U 000187 i - iss - 001 - 233/31 V7;ldcrcprüchsfroihoit und L B c!: ©nl o oig kc i t r!cr, - Ermittlungs©rneb-nispcs an riio Vorbereitung der Gerichtsverfahrens Herangehen und ürot in der Hauptvor’nr ndlunn überraschend und unvorbereitet mit der tatsächlichen BeweisInno konf rontiert ,,:mrrien. Dia Verantwortung des Untersuchunnsorgans ist nicht auf das Er-nittlungsvcr f ehren beschränkt, sondern umfaßt in jeden Fall auch die umfassende und objektive Informiorung He r ,y°r~ f ehrensbeteil inten Obe r dic 2rgcbni.oso c!er Dewoisführune in 2r-n 1111 unesvorfahrgru Dins geschieht durch die Gerichtsakten und gegenüber den Staatsanwalt durch den Schlußbericht. Dementsprechend schienen wir vor, im.Schlußbericht grundsätzlich die von beschuldigten gestellten Hov/eissnträge und sein Vorteidigungsvorbringen darzustellen und stets eine beweiskräftige .Auseinandersetzung mit domEntlastungsvorbringen des Beschuldigten zu führen. Die darqcsteilte bewoiserhobliche Konsequenz unwidorlegter Verteidigungovrbrirjjgen dos Beschuldig* ten erfordert unseres Erachten? zwinqcöfid'% .iVn Schlußbericht die Ergebnisse Her Hurehge führten BevfQungsnaSnahmen zur Widerlegung des Verteid5.gungsvoon des Beschuldigten dsrzust eilen. i\S Hins weitere Konsequenz düs dem Dargelegten besteht in der objektiven Da rs,tplling widersprüchlicht;r bzvr. 1 ückonhaf t cr Untorsuchunos isso in Schluß bericht . E s w u r c s bereits wiederholt betont, daß und worum die Beweisführung im Ermittlungsverfahren trotz Ausschöpfunn sämtlicher im Einzelfall gegebenen Bcnveisführungsmaßnshmen nicht problemlos ist. Das betrifft insbesondero die oftmals gegebene Vielzahl einzelner strafrechtlich relevanter Hendlungskomplexe und Einzelfakten. Zu manchen dieser Feststellungen kann ihr Wahrheitswert mit Gewißheit bestimmt werden, zu anderen können im Ergebnis der Dc-weisführungsmaßnshmen im Ermittlungsverfahren nur Wahrschein-lichkeitsausssgen über ihren Wahrheitswert getroffen werden. Das resultiert in der Regel daraus , daß nicht ausräunbare Widersprüche in Untorsuchungsergebnis oder nicht schließbare 1 1 VgT. CG-Richtlinie zur 3oweisführunn, in "Dokumentensanmluno zum StrafProzeßrecht" , WS 0H3 005 - 40/78, S. 5 3;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 188 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 188) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 188 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 188)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafverfahren einen bedeutenden Einfluß auf die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und der offensiven Abwehr feindlicher Aktivitäten durch die sozialistischen Schutz- und Sicherheitsorgane. Latenz feindlicher Tätigkeit politisch-operativen Sprachgebrauch Bezeichnung für die Gesamtheit der beabsichtigten, geplanten und begangenen Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität gerecht werden. Dabei müssen sich der Untersuchungsführer und der verantwortliche Leiter immer bewußt sein, daß eine zu begutachtende.

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