Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 333

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 333 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 333); WS DHS 001 - '233/81 BStü 000335 - 333- Das ist nur durch eine ständige bewußt auf diese Anforderungen ausgerichtetauenkarbeit möglich. Es ist zum Beispiel gesicherte Erkenntnis, daß Überzeugungen von der Schuld des Beschuldigten bei unerfahrenen Untersuchungsführern entstehen, wenn Beschuldigte lügen. Es wird nicht beachtet, daß tatsächlich das Leugnen oftmals ganz andere Ursachen haben kann. Auch entstehen solche Überzeugungen aus einem nicht aussagebereiten Verhalten Beschuldigter in der Vernehmung. Es wird dabei zumeist übersehen, daß für dieses Verhalten oftmals der unerfahrene Untersuchungsführer durch ein psychologisch nicht geeignetes Herangehen die Ursachen gesetzt haben kann. Mangelnde kritische Bewertungen von Informationen führen in Verbindung mit Fehleinschätzungen andererseits auch zu unbegründeten Ober Zeugungen von der Unschuld Beschuldigter. Sie beeinträchtigen die erforderliche Initiative des Untersuchungsführers zur Fest Stellung der Wahrheit, wenn er meint, diese bereits zu kennen. . '■ * Es ist eine gesicherte Erfahrung, daß Bfktiv nicht begründete Überzeugungen des Untersuchungsführers- zu Schuldfragen einsei-tiger unobjektiver zumeist jedpdh ausschließlich belastender Deutung festgestellter Fakten''Vo%fe'chub leisten. Das Wissen un $ % die Herausbildung von Überzeugungen des Untersuchungsführers hat deshalb Bedeutung für die Gestaltung der auf die Bearbei- & vi- ‘ tung des Ermittlungsyerfahrens gerichteten Leitungstätigkeit. Der zuständige Leiter muß den Prozeß der Überzeugungsbildung des Untersuchungsführers stets aufmerksam verfolgen und bewußt und zielgerichtet darauf Einfluß nehmen, daß die Überzeugung des Untersuchungsführers - insbesondere seine Überzeugung vom Vorliegen der Schuld des Beschuldigten - durch im Ermittlungsverfahren erarbeitete Fakten und gesicherte Ermittlungsergeb-nisse konstituiert werden. Er muß darauf achten, daß sich Überzeugungen des Untersuchungsführers, die nicht objektiv begründet sind, nicht verfestigen, denn wer einmal eine Überzeugung hat, hält sie auch für wahr und hat "von sich aus keinen Anlaß, sie in Frage zu stellen und daran zu zweifeln", Deshalb ist es eine vorrangige Aufgabe des Leiters, vor allem den jungen und unerfahrenen Untersuchungsführern, deren jugendlicher Tatendrang und Forschheit oftmals unbewußt zu voreiligen 1 vgl. Okun “Überzeugung, a.a.O., S. 66;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 333 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 333) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 333 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 333)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsvsrfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft, Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untorsuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatlich-rechtliche Grund fragen der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Beschuldigtenvernehmung. Erfahrungen der Untersuchungsarbeit belegen, daß Fehleinschätzungen in Verbindung mit falschen Beschuldigtenaussagen stets auf Verletzung dieses Grundsatzes zurückzuführen sind. Es ist deshalb notwendig, die Konsequenzen, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind von den Leitern der Kreis- und Objektdienststellsn rechtzeitig und gründlich zu pinnen, zu organisieren und wirksam durchzusetzen.

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